Immobilien zum Mieten in Buchen (Odenwald)
0 Immobilien werden in Buchen (Odenwald) zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Buchen (Odenwald) – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Buchen (Odenwald)
Buchen (Odenwald) gehört nicht zur Mietpreisbremse-Kulisse Baden-Württembergs (Verordnung ab 1. Januar 2026). Bei einem neuen Mietvertrag greift die Begrenzung auf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete hier nicht. Weiterhin relevant bleiben Mietpreisüberhöhung (mehr als 20 % über Vergleichsmiete) und Mietwucher — das Stadtportal erklärt die Lebenslage „Höhe der Miete“.
Quelle: Land Baden-Württemberg; MietpreisbremseQuelle: Stadt Buchen; Höhe der Miete
Wie stark dürfen Bestandsmieten steigen?
Ohne abgesenkte Kappungsgrenze gilt die bundesweite Regel: Im laufenden Vertrag darf die Nettokaltmiete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen — und nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus. Die 15-Prozent-Grenze der Landesverordnung gilt nur in denselben angespannten Gebieten wie die Mietpreisbremse; Buchen steht dort nicht. Orientierung liefern Vergleichswohnungen, Sachverständigengutachten oder Mietdatenbanken. Einen flächendeckenden amtlichen Mietspiegel veröffentlicht die Stadt derzeit nicht als zentrales Instrument auf ihrer Service-Seite.
Quelle: Land Baden-Württemberg; KappungsgrenzeQuelle: Stadt Buchen; Höhe der Miete
Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein?
Für eine geförderte Sozialmietwohnung brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Zuständig ist die Stadtverwaltung des Ortes, in dem Sie sich gewöhnlich aufhalten — bzw. die Zielgemeinde, wenn Sie nach Baden-Württemberg ziehen. Der Schein gilt höchstens ein Jahr und begründet keinen Anspruch auf eine freie Wohnung. Anträge und Hinweise finden Sie im Serviceportal der Stadt Buchen.
Quelle: Stadt Buchen; Wohnberechtigungsschein
Was zahlen Familien für die Kita — und wie komme ich ohne Auto voran?
In Baden-Württemberg gibt es keine landesweite Beitragsfreiheit für den Kindergarten. Elternbeiträge legt der jeweilige Träger fest — oft gestaffelt nach Kinderzahl und Betreuungsumfang. Können Sie die Gebühren nicht tragen, prüfen Sie beim Jugendamt eine Ermäßigung oder Übernahme. Für den Alltag ohne Auto helfen Stadtbus (u. a. Linie 845), Ruftaxi und die Madonnenlandbahn Richtung Seckach mit S-Bahn-Anschluss; Tickets laufen über den VRN, vor Ort auch am Wimpinaplatz.
Quelle: Stadt Buchen; Kita-ElternbeiträgeQuelle: Stadt Buchen; Bus und Bahn
Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer: 5,0 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
- Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
- Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer
- Mietpreisbremse nur Verordnungskulisse — Quelle: Land BW; Mietpreisbremse
- Photovoltaikpflicht KlimaG BW — Quelle: UM BW; Solarpflicht FAQ
Häufige Fragen zum Mieten in Buchen (Odenwald)
- Gilt in Buchen (Odenwald) die Mietpreisbremse?
- Ist Buchen in der MietBegrenzVO BW?
- Darf die Neuvertragsmiete mehr als 10 Prozent über Vergleichsmiete liegen?
Nein. Buchen steht nicht in der Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg (Gebietskulisse ab 1. Januar 2026, zunächst bis Ende 2026). Die Begrenzung auf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Mietbeginn gilt hier nicht. Weiterhin relevant bleiben Mietpreisüberhöhung (mehr als 20 % über Vergleichsmiete) und Mietwucher.
Quelle: Land Baden-Württemberg; MietpreisbremseQuelle: Stadt Buchen; Höhe der Miete
- Welche Kappungsgrenze gilt in Buchen bei Mieterhöhungen?
- Darf die Miete um mehr als 15 Prozent in drei Jahren steigen?
- Gilt die abgesenkte Kappungsgrenze?
Es gilt die bundesweite Kappungsgrenze: Im Bestand darf die Nettokaltmiete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen — maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die abgesenkte Grenze von 15 % greift nur in den vom Land ausgewiesenen angespannten Gebieten; Buchen gehört nicht dazu.
- Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn in Buchen?
- Wo bekomme ich einen Wohnberechtigungsschein?
- Gibt es Sozialwohnungen nur mit WBS?
Für eine geförderte Sozialmietwohnung brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Zuständig ist die Stadtverwaltung Ihres gewöhnlichen Aufenthalts — bzw. die Zielgemeinde, wenn Sie nach Baden-Württemberg ziehen. Der Schein gilt höchstens ein Jahr und begründet keinen Anspruch auf eine freie Wohnung.
- Was kostet die Kita für Mieter-Familien in Buchen?
- Ist der Kindergarten beitragsfrei?
- Kann das Jugendamt Elternbeiträge übernehmen?
Elternbeiträge legt der Träger der Einrichtung fest; eine landesweite Beitragsfreiheit für den Kindergarten gibt es in Baden-Württemberg nicht. Die Staffelung hängt oft von Kinderzahl und Betreuungsumfang ab. Bei finanziellen Schwierigkeiten prüfen Sie beim Jugendamt Ermäßigung oder Übernahme.
- Ist die Grundsteuer in den Nebenkosten umlagefähig?
- Zahlen Mieter die Grundsteuer mit?
- Welcher Hebesatz gilt in Buchen?
Die Grundsteuer darf der Vermieter über die Nebenkosten umlegen — wenn der Mietvertrag das vorsieht. Fehlt die Klausel, bleibt sie beim Eigentümer. Für bebaute Grundstücke gilt in Buchen nach der Reform (ab 2025) der Hebesatz der Grundsteuer B von 460 % (Bodenwertmodell Baden-Württemberg).
- Wie komme ich als Mieter ohne Auto zum Bahnhof?
- Gibt es Stadtbus zum Bahnhof Buchen?
- Welcher Verbundtarif gilt für Pendler?
Stadtbus und Ruftaxi binden Haltestellen an den Bahnhof und die Ortsteile an; Tickets laufen über den VRN. Die Madonnenlandbahn (RB 84) verbindet Buchen mit Seckach (S-Bahn-Anschluss) und Richtung Walldürn/Miltenberg. Fahrkarten gibt es auch im VRN-Verkaufsbüro am Wimpinaplatz.
- Gibt es in Buchen einen amtlichen Mietspiegel?
- Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
- Wie begründet der Vermieter eine Mieterhöhung?
Einen flächendeckenden amtlichen Mietspiegel veröffentlicht die Stadt derzeit nicht als zentrales Instrument auf ihrer Service-Seite. Für Mieterhöhungen und Neuvertragsvergleiche bleiben Vergleichswohnungen, Sachverständigengutachten oder Mietdatenbanken die üblichen Wege — Details nennt die Lebenslage „Höhe der Miete“ im Stadtportal.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden