Immobilien zum Kaufen in Bendorf - Rhein
0 Immobilien werden in Bendorf - Rhein zum Kaufen angeboten.
Wählen Sie genauer aus: Was suchen Sie genau?
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Bendorf - Rhein – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Kaufen in Bendorf - Rhein
Wer in Bendorf kauft, plant vor allem den kommunalen Hebesatz der neuen Grundsteuer (Reform ab 2025): Die Hebesatzsatzung vom 17. Dezember 2024 setzt die Grundsteuer B auf 650 % fest. Das Finanzamt ermittelt den Messbetrag nach dem wertabhängigen Bundesmodell; die Stadt multipliziert ihn mit dem Hebesatz. Den verbindlichen Jahresbetrag zeigt Ihr Grundsteuerbescheid. Landes-Kaufnebenkosten stehen im Bundesland-Block.
Quelle: Stadt Bendorf; Hebesatzsatzung 2025Quelle: Stadt Bendorf; Grundsteuerbescheid 2025
Welche laufenden Abgaben kommen zu den Kaufnebenkosten?
Seit der Satzung vom 1. September 2020 erhebt Bendorf wiederkehrende Straßenausbaubeiträge: In Jahren mit Ausbau in Ihrer Abrechnungseinheit werden Kosten anteilig umgelegt. Das ist kein Einmalbetrag beim Notartermin, aber eine typische Eigentümerlast. Im November 2025 verschickte die Stadt Bescheide für 2022 bis 2024 — prüfen Sie vor dem Kauf, ob Ihr Flurstück in einer belasteten Einheit liegt.
Quelle: Stadt Bendorf; Wiederkehrende BeiträgeQuelle: Stadt Bendorf; WKB-Bescheide
Was sagt der Wärmeplan für Heizung und Sanierung?
Die kommunale Wärmeplanung wurde im März 2026 finalisiert. Sie zeigt u. a. mögliche Wärmenetzgebiete in Kernstadt, Sayn und Mülhofen und nutzt den Rhein als Wärmequellen-Potenzial — ohne Anschlusszwang. Nutzen Sie die Karten als Orientierung für Heizungsentscheidungen und Förderfragen, nicht als Pflichtkatalog.
Quelle: Stadt Bendorf; Wärmeplanung
Wohin zum Grundbuch — und worauf am Rheinufer achten?
Grundbuchangelegenheiten für Bendorf liegen beim Amtsgericht Koblenz (Grundbuchamt). Am Rhein und bei Nebenläufen prüfen Sie vor dem Kauf die Hochwassergefahren- und -risikokarten des Landes (Szenarien HQ10, HQ100, HQextrem). Die Stadt verweist auf ihr Hochwasserschutzkonzept; Lage und Flurstück entscheiden über die Betroffenheit.
Quelle: Amtsgericht Koblenz; GrundbuchamtQuelle: Stadt Bendorf; HochwasserschutzkonzeptQuelle: Hochwassermanagement RLP; Gefahrenkarten
Bundesland Rheinland-Pfalz:
- Grunderwerbsteuer: 5,0 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der Mietpreisbegrenzungsverordnung
- Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
- Solarpflicht private Wohngebäude: keine Installationspflicht (PV-ready)
Zusätzliche Info zum Bundesland Rheinland-Pfalz:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Land RLP; Grunderwerbsteuer
- Mietpreisbegrenzung nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Land RLP; Mietpreisbremse
- Grundsteuerreform Bundesmodell — Quelle: Land RLP; Grundsteuerreform
Häufige Fragen zum Kaufen in Bendorf - Rhein
- Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf in Bendorf?
- Welcher GrESt-Satz gilt in Rheinland-Pfalz?
- Was kommt zu Kaufpreis und Notar hinzu?
In Rheinland-Pfalz beträgt die Grunderwerbsteuer 5 % — Details stehen im Bundesland-Block. Dazu kommen Notar- und Grundbuchkosten sowie ggf. Maklercourtage.
- Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Bendorf?
- Was gilt nach der Grundsteuerreform ab 2025?
- Wo steht der Hebesatz verbindlich?
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) ermittelt das Finanzamt den Messbetrag nach dem wertabhängigen Bundesmodell (kein aktueller Verkaufspreis). Die Hebesatzsatzung vom 17. Dezember 2024 setzt die Grundsteuer B auf 650 % fest. Den verbindlichen Jahresbetrag zeigt Ihr Grundsteuerbescheid der Stadt.
Quelle: Stadt Bendorf; Hebesatzsatzung 2025Quelle: Stadt Bendorf; Grundsteuerbescheid 2025
- Wo ist das zuständige Grundbuchamt für Bendorf?
- Welches Amtsgericht führt das Grundbuch?
- Wohin wende ich mich für einen Grundbuchauszug?
Zuständig ist das Amtsgericht Koblenz (Grundbuchamt). Auszüge beantragen Sie dort persönlich oder schriftlich; reine Online-Portale Dritter sind keine Behördenstellen.
- Fallen in Bendorf wiederkehrende Straßenausbaubeiträge an?
- Was sind WKB beim Hauskauf?
- Seit wann erhebt Bendorf wiederkehrende Beiträge?
Ja. Seit dem Stadtratsbeschluss vom 1. September 2020 (rückwirkend ab 1. Januar 2020) werden Ausbaukosten in Abrechnungseinheiten umgelegt. Beiträge entstehen nur in Jahren mit tatsächlichem Ausbau in Ihrer Einheit — prüfen Sie vor dem Kauf die Lage Ihres Grundstücks.
Quelle: Stadt Bendorf; Wiederkehrende BeiträgeQuelle: Stadt Bendorf; WKB-Bescheide
- Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung für Käufer?
- Gibt es einen Anschlusszwang an ein Wärmenetz?
- Wo finde ich den Wärmeplan Bendorf?
Die Wärmeplanung wurde im März 2026 finalisiert und zeigt u. a. mögliche Netzgebiete in Kernstadt, Sayn und Mülhofen. Der Plan ist strategisch und begründet keinen Anschlusszwang — er hilft bei der Einschätzung von Heizungs- und Sanierungsoptionen.
- Muss ich am Rhein mit Hochwasser rechnen?
- Wo prüfe ich das Hochwasserrisiko vor dem Kauf?
- Gibt es Starkregenrisiken in Bendorf?
Teile des Stadtgebiets liegen am Rhein; die Betroffenheit hängt vom Flurstück ab. Prüfen Sie die Hochwassergefahren- und -risikokarten des Landes sowie das Hochwasserschutzkonzept der Stadt — auch Starkregen an Nebenläufen wird dort thematisiert.
Quelle: Hochwassermanagement RLP; GefahrenkartenQuelle: Stadt Bendorf; Hochwasserschutzkonzept
- Was kostet Bewohnerparken, wenn ich in Alt-Sayn kaufe?
- Brauche ich als Eigentümer einen Parkausweis?
- Gilt die Parkzone im ganzen Stadtgebiet?
Nur in der Bewohnerparkzone Alt-Sayn. Der Ausweis kostet 200 € für zwölf Monate, wenn Sie dort wohnen und keinen privaten Stellplatz haben. Außerhalb dieser Zone fallen keine städtischen Bewohnerparkgebühren an.
- Gilt in Bendorf die Mietpreisbremse — relevant beim Vermieten?
- Kann ich als Vermieter die Neuvertragsmiete frei vereinbaren?
Nein, Bendorf liegt außerhalb der Mietpreisbegrenzungsverordnung. Bei Bestandsmieten gilt die Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren. Details zur landesweiten Kulisse stehen im Bundesland-Block.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden