Immobilien zum Mieten in Baden-Baden

0 Immobilien werden in Baden-Baden zum Mieten angeboten.

Wählen Sie genauer aus: Was suchen Sie genau?

Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Keine Immobilien gefunden

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Baden-Baden – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!

Das Wichtigste zum Mieten in Baden-Baden

Wer in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet mietet, braucht für den Straßenrand denselben Bewohnerparkausweis wie Eigentümerinnen und Eigentümer: 120 € im Jahr ab 2026. Die landesrechtliche Mietpreisbremse deckelt die Neuvertragsmiete hier nicht: Baden-Baden steht in der Verordnung ab dem 1. Januar 2026 (130 Gemeinden, befristet bis 31. Dezember 2026) nicht in der Gebietskulisse — und fehlte auch in der vorherigen Liste.

Quelle: Stadt Baden-Baden; Bewohnerpark-VOQuelle: Land BW; Mietpreisbremse Kulisse

Welchen Status hat der Mietspiegel 2023?

Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete liefert die Fortschreibung 2023 des qualifizierten Mietspiegels 2021, in Kraft seit dem 1. Dezember 2023. Die zweijährige Qualifizierung nach § 558d BGB endete damit Ende November 2025; ein neuer qualifizierter Spiegel ist öffentlich noch nicht nachgelegt. Der 2023er-Spiegel bleibt als einfacher Mietspiegel nutzbar. Broschüre und Methodendokumentation veröffentlicht die Stadt über ihr Open-Data-Angebot (Fachgebiet Liegenschaften).

Quelle: Stadt Baden-Baden; Mietspiegel Open DataQuelle: GovData; Mietspiegel Datensatz

Wie weit darf die Bestandsmiete steigen?

Im Bestand gilt die gesetzliche Kappungsgrenze von 20 % innerhalb von drei Jahren, höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die abgesenkte 15-Prozent-Grenze folgt derselben Gebietskulisse wie die Mietpreisbremse; Baden-Baden gehört nicht dazu. Modernisierungsumlagen nach § 559 BGB fallen nicht unter diese Kappung.

Quelle: Land BW; Kappungsgrenze

Wo beantrage ich den Wohnberechtigungsschein?

Für geförderte Sozialmietwohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Die Stadt stellt ihn aus; der Schein gilt landesweit und höchstens ein Jahr, begründet aber keinen Anspruch auf eine konkrete Wohnung. Die neue Grundsteuer (Reform ab 2025, Hebesatz B 345 %) darf über die Nebenkosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Kita-Plätze vormerken Sie parallel über den Infodienst KITA; mit Familienpass-Merkmal L, LE oder LW entfällt der Elternbeitrag, nicht das Essensgeld.

Quelle: Land BW; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Baden-Baden; BehördenwegweiserQuelle: Stadt Baden-Baden; HebesatzsatzungQuelle: Stadt Baden-Baden; Kita Beiträge

Bundesland Baden-Württemberg:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
  • Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)

Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:

Häufige Fragen zum Mieten in Baden-Baden

  • Gilt in Baden-Baden die Mietpreisbremse?
  • Ist die Neuvertragsmiete gedeckelt?
  • Steht Baden-Baden in der Gebietskulisse?

Nein. Baden-Baden ist in der Mietpreisbegrenzungsverordnung ab dem 1. Januar 2026 (130 Gemeinden, befristet bis 31. Dezember 2026) nicht ausgewiesen und fehlte auch in der vorherigen Kulisse. Die 10-Prozent-Grenze über der Vergleichsmiete greift hier daher nicht. Es bleiben bundesweite Grenzen wie das Verbot der Mietpreisüberhöhung.

Quelle: Land BW; Mietpreisbremse Kulisse

  • Welche Kappungsgrenze gilt bei Mieterhöhungen?
  • Sind 15 oder 20 Prozent in drei Jahren erlaubt?
  • Gilt die abgesenkte Kappungsgrenze?

Es gilt die gesetzliche Kappungsgrenze von 20 % innerhalb von drei Jahren — maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die abgesenkte 15-Prozent-Grenze gilt nur in denselben Gemeinden wie die Mietpreisbremse; Baden-Baden gehört nicht dazu.

Quelle: Land BW; Kappungsgrenze

  • Gibt es einen Mietspiegel — und welchen Status hat er?
  • Ist der Mietspiegel noch qualifiziert?
  • Wo finde ich die Broschüre 2023?

Die Fortschreibung 2023 des qualifizierten Mietspiegels 2021 gilt seit dem 1. Dezember 2023. Die zweijährige Qualifizierung endete Ende November 2025; ein neuer qualifizierter Spiegel ist öffentlich noch nicht nachgelegt. Der 2023er-Spiegel bleibt als einfacher Mietspiegel Orientierung. Broschüre und Dokumentation stehen im Open-Data-Angebot der Stadt.

Quelle: Stadt Baden-Baden; Mietspiegel Open DataQuelle: GovData; Mietspiegel Datensatz

  • Brauche ich einen Wohnberechtigungsschein — und wo beantrage ich ihn?
  • Wo gibt es Sozialwohnungen?
  • Wie lange gilt der WBS?

Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) brauchen Sie für geförderte Sozialmietwohnungen. Die Stadt stellt ihn aus; er gilt landesweit und höchstens ein Jahr, begründet aber keinen Anspruch auf eine Wohnung. Zuständig ist die Wohnortgemeinde — in Baden-Baden über den Behördenwegweiser der Stadt.

Quelle: Land BW; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Baden-Baden; Behördenwegweiser

  • Wird die Grundsteuer auf Mieter umgelegt?
  • Wie hoch ist der Hebesatz für die Nebenkosten?
  • Was ändert die Reform ab 2025?

Ja — wenn der Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten vorsieht, darf die Grundsteuer (neue Grundsteuer nach der Reform ab 2025) über die Nebenkosten abgerechnet werden. Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 345 %; die Höhe Ihrer Umlage folgt dem Bescheid für das konkrete Gebäude.

Quelle: Finanzministerium BW; Grundsteuer FAQQuelle: Stadt Baden-Baden; Hebesatzsatzung

  • Brauche ich als Mieter einen Bewohnerparkausweis?
  • Was kostet Anwohnerparken 2026?
  • Reicht der Mietvertrag für den Ausweis?

In ausgewiesenen Bewohnerparkgebieten ja — auch mit Hauptwohnsitz als Mieterin oder Mieter. Die Jahresgebühr beträgt 120 € ab 2026. Ein fester Stellplatz ist nicht garantiert. Den Antrag stellen Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

Quelle: Stadt Baden-Baden; Bewohnerpark-VOQuelle: Service-BW; Bewohnerparkausweis

  • Was kostet die Kita für Mieter-Familien?
  • Gibt es Geschwisterermäßigung?
  • Wann hilft der Familienpass?

Beiträge sind kommunal und nach Betreuungszeit sowie Zahl der Kinder unter 18 Jahren gestaffelt; Verpflegung ist oft extra. Landesweite Beitragsfreiheit besteht nicht. Mit Familienpass-Merkmal L, LE oder LW entfällt der Elternbeitrag (nicht das Mittagessen). Vormerkung läuft über den Infodienst KITA.

Quelle: Stadt Baden-Baden; Kita Beiträge

  • Wie ist die ÖPNV-Anbindung für den Alltag?
  • Kann ich ohne Auto nach Karlsruhe pendeln?
  • Welche KVV-Wabe gilt?

Baden-Baden liegt im KVV. Das Stadtgebiet ist die Tarifwabe 480 (tariflich doppelte Wabe). Bus und Rheintalbahn verbinden Stadtteile und Karlsruhe; Details zu Linien und Tickets finden Sie beim Verbund.

Quelle: KVV; Tarifwabenplan

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

Weitere Immobilienangebote in Baden-Baden

Mietangebote in Baden-Baden