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Das Wichtigste zum Mieten in Worms

In Worms greift seit dem 8. Oktober 2025 die Mietpreisbremse (Verordnung vom 16. September 2025, bis 31. Dezember 2029). Bei Neuabschluss darf die Nettokaltmiete grundsätzlich höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die abgesenkte 15 %-Kappungsgrenze gilt in der kreisfreien Stadt nicht — Bestandserhöhungen bleiben bei bundesweiten 20 % in drei Jahren, zusätzlich begrenzt durch die Vergleichsmiete.

Quelle: Land RLP; Mieterschutz Worms

Woran messen Sie die ortsübliche Vergleichsmiete?

Der qualifizierte Mietspiegel 2024 der Stadt Worms (Stadtrat 11. September 2024) bildet die Vergleichsmiete für frei finanzierte, nicht preisgebundene Wohnungen ab. Er ist Grundlage für die Bremse bei Neuabschluss und für Erhöhungen im Bestand. Die Broschüre ist online und kostenlos im Rathaus (Marktplatz 2), im Bürgerrathaus (Folzstraße 5) sowie bei den Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern der Stadtteile erhältlich. Für 2026 hat die Stadt eine Neu-Erhebung angekündigt; bis ein neuer Spiegel beschlossen ist, bleibt der Stand 2024 maßgeblich.

Quelle: Stadt Worms; MietspiegelQuelle: Stadt Worms; Mietspiegel Broschüre

Wo beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein?

Für öffentlich geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Anträge nimmt die Stadtverwaltung Worms entgegen — Bereich Soziales, Jugend und Wohnen, Abteilung Leistungen zum Lebensunterhalt und Wohnungswesen. Der Schein gilt in der Regel ein Jahr und berechtigt zur Bewerbung um eine belegungsgebundene Wohnung; er vergibt keine Wohnung. Eine Liste der Wohnungsunternehmen mit Sozialwohnungen erhalten Sie bei der Antragstellung. Antragsberechtigt sind grundsätzlich volljährige Wohnungssuchende, deren Gesamteinkommen die landesgesetzliche Grenze nicht übersteigt.

Quelle: Stadt Worms; WohnberechtigungsscheinQuelle: Land RLP; WBS Worms

Was zahlen Familien für Krippe und Hort?

In Rheinland-Pfalz ist der Besuch einer bedarfsplanmäßigen Kita ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt beitragsfrei; Verpflegung bleibt gesondert. Für Kinder unter zwei Jahren und für Hortplätze erhebt Worms Elternbeiträge nach Einkommensstaffel. Sie können eine Berechnung der zumutbaren Belastung nach § 90 SGB VIII beantragen — dann wird der Beitrag festgesetzt, ermäßigt oder übernommen. Zuständig ist die Abteilung Kindertagesbetreuung und Familienleistungen im Rathaus.

Quelle: Land RLP; Kita BeitragsfreiheitQuelle: Stadt Worms; Kita Elternbeiträge

Bundesland Rheinland-Pfalz:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der Mietpreisbegrenzungsverordnung
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine Installationspflicht (PV-ready)

Zusätzliche Info zum Bundesland Rheinland-Pfalz:

Häufige Fragen für Mieterinnen und Mieter in Worms

  • Gilt in Worms die Mietpreisbremse?
  • Darf die Neuvermietungsmiete in Worms beliebig steigen?
  • Ist Worms Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt?

Ja. Die kreisfreie Stadt Worms ist in der Mietpreisbegrenzungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 16. September 2025 ausgewiesen. Bei Neuabschluss darf die Nettokaltmiete grundsätzlich höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Geltung: 8. Oktober 2025 bis 31. Dezember 2029. Ausnahmen (unter anderem bestimmte Neubauten) regelt das BGB.

Quelle: Land RLP; Mietpreisbremse

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Worms?
  • Gilt in Worms 15 oder 20 Prozent Kappung?
  • Wie stark darf die Miete in drei Jahren steigen?

In der kreisfreien Stadt Worms gilt die bundesweite Grenze: höchstens 20 % in drei Jahren. Die abgesenkte 15 %-Kulisse (Verordnung vom 13. September 2024, bis 30. September 2029) erfasst Worms nicht — sie gilt für Landau, Ludwigshafen, Mainz, Speyer und den Rhein-Pfalz-Kreis. Zusätzlich darf die verlangte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten.

Quelle: Land RLP; Kappungsgrenze

  • Gibt es in Worms einen Mietspiegel?
  • Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
  • Ist der Wormser Mietspiegel qualifiziert?

Ja. Die Stadt veröffentlicht einen qualifizierten Mietspiegel 2024 für frei finanzierte Wohnungen (Stadtrat 11. September 2024). Die Broschüre ist online und im Rathaus, im Bürgerrathaus sowie bei den Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern erhältlich. Für 2026 ist eine Neu-Erhebung angekündigt.

Quelle: Stadt Worms; Mietspiegel

  • Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein in Worms?
  • Brauche ich einen WBS für eine Sozialwohnung?
  • Wie lange gilt der WBS in Worms?

Den Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen Sie bei der Stadtverwaltung Worms (Bereich Soziales, Jugend und Wohnen). Formulare stehen zum Download; der Schein gilt in der Regel ein Jahr und berechtigt zur Bewerbung um geförderte Wohnungen — er vergibt keine Wohnung. Eine Adressenliste der Wohnungsunternehmen erhalten Sie bei der Antragstellung.

Quelle: Stadt Worms; WohnberechtigungsscheinQuelle: Land RLP; WBS Worms

  • Was gilt für Kita-Beiträge, wenn ich in Worms miete?
  • Ist Kita ab zwei Jahren kostenlos?
  • Fallen Hortbeiträge an?

Ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis Schuleintritt ist die bedarfsplanmäßige Kita in Rheinland-Pfalz beitragsfrei; Verpflegung bleibt kostenpflichtig. Unter zwei Jahren und im Hort gelten Wormser Elternbeiträge nach Einkommensstaffel — Antrag auf Ermäßigung oder Übernahme nach § 90 SGB VIII möglich.

Quelle: Land RLP; Kita BeitragsfreiheitQuelle: Stadt Worms; Kita Elternbeiträge

  • Wird die Grundsteuer auf Mieter umgelegt?
  • Steht die Grundsteuer in den Nebenkosten?
  • Welcher Hebesatz gilt in Worms für Wohnen?

Die neue Grundsteuer (Reform ab 2025) darf über die Betriebskosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Ab 2026 beträgt der Hebesatz für Wohngrundstücke 633 % (wertabhängiges Bundesmodell). Ohne Vereinbarung trägt der Eigentümer die Steuer.

Quelle: Stadt Worms; Grundsteuer Hebesätze

  • Was kostet Bewohnerparken für Mieter in Worms?
  • Brauche ich als Mieter einen Parkausweis?
  • Wie beantrage ich den Ausweis als Mieter?

In ausgewiesenen Zonen ja: Der Bewohnerparkausweis kostet seit dem 1. Januar 202415 € pro Monat. Pro Bewohner nur ein Ausweis für ein Fahrzeug — ohne Anspruch auf einen freien Platz. Online-Antrag oder Bürgerservicebüro Folzstraße 5; der Fahrzeugschein muss auf die Wormser Adresse umgeschrieben sein.

Quelle: Stadt Worms; Bewohnerparkausweis

  • Wie komme ich als Mieter mit Bus und Bahn zurecht?
  • Pendeln aus Worms im VRN?
  • Gibt es ein Ruftaxi?

Worms gehört zum VRN. Stadtbus (Linien 401 bis 415) und Regionalverkehr am Hauptbahnhof verbinden die Rheinschiene. Ruftaxis fahren nach Bestellung (spätestens 60 Minuten vorher). Aktuelle Fahrpläne und Störungen finden Sie beim Verbund und auf der Stadtseite.

Quelle: VRN; FahrplanauskunftQuelle: Stadt Worms; Bus und Ruftaxi

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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