Immobilien zum Mieten in Wittenberg
0 Immobilien werden in Wittenberg zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Wittenberg – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Wittenberg
Seit dem 1. April 2026 gilt in der Lutherstadt Wittenberg die aktuelle Kostenbeitragssatzung Kita (Stadtrat 17. Dezember 2025). Eine landesweite Beitragsfreiheit gibt es nicht: Der Eigenbetrieb Kommunale Bildungseinrichtungen (KommBi, Berliner Straße 61) erhebt monatliche Kostenbeiträge nach Betreuungsart und Stunden. Verpflegung ist nicht enthalten und läuft über den Speiseanbieter der Einrichtung.
Quelle: Stadt Wittenberg; Kita und KommBiQuelle: Stadt Wittenberg; Kita-Kostenbeitragssatzung
Wo beantragen Sie den Wohnberechtigungsschein?
Den Wohnberechtigungsschein (WBS) stellt die Wohnungsbauförderstelle des Landkreises Wittenberg aus, nicht das Stadtrathaus. Die Kreisverwaltung sitzt in der Breitscheidstraße in Lutherstadt Wittenberg. Der Schein bestätigt Einkommensgrenzen und berechtigt zum Bezug einer geförderten Wohnung; er vermittelt keine Wohnung und gilt in der Regel 12 Monate.
Wohngeld für Haushalte mit Wohnsitz in der Lutherstadt Wittenberg und ihren Ortsteilen läuft dagegen über die städtische Wohngeldbehörde. Die Wohngeldstelle des Landkreises ist für Stadtbewohnerinnen und Stadtbewohner nicht zuständig — verwechseln Sie die beiden Stellen nicht.
Quelle: Land Sachsen-Anhalt; WBS Landkreis WittenbergQuelle: Landkreis Wittenberg; Wohngeldstelle Abgrenzung
Gibt es einen Mietspiegel — und welche Kappung gilt?
Einen amtlichen Mietspiegel der Lutherstadt Wittenberg veröffentlicht die Stadt nicht. Neuverträge unterliegen hier keiner Mietpreisbremse, weil Sachsen-Anhalt keine Gebietsverordnung erlassen hat. Bei späteren Erhöhungen im Bestand gilt die gesetzliche Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren; eine abgesenkte 15-Prozent-Grenze setzt eine Landesverordnung voraus, die fehlt.
Der Landkreis hat zum 1. Januar 2025 eine Mietwerterhebung bekannt gegeben — sie dient den Angemessenheitsgrenzen für Sozialleistungen, nicht als Begründung einer Mieterhöhung nach § 558 BGB. Vergleichsmiete klären Sie über Vergleichswohnungen oder ein Gutachten, nicht über Portal-Durchschnitte.
Quelle: BBSR; Mietpreisbremse LänderQuelle: Gesetze im Internet; § 558 BGB KappungQuelle: Landkreis Wittenberg; Mietwerterhebung 2025
Was taucht in der Nebenkostenabrechnung auf?
Die Grundsteuer darf der Vermieter umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Für Wohngrundstücke gilt ab 2026 der Hebesatz 450 % (neue Grundsteuer nach der Reform ab 2025). Höhe und Umlagefähigkeit prüfen Sie im Vertrag und in der Abrechnung — nicht am Hebesatz allein.
In der Innenstadt kommen Parkgebühren dazu, falls Sie ohne Stellplatz anreisen: 0,50 € je angefangene 30 Minuten, Tagesticket 5 €, 15 Minuten kostenlos. Das ändert nichts an der Miete, aber am Alltag ohne Tiefgarage.
Quelle: Stadt Wittenberg; Ortsrecht Hebesatz und ParkenQuelle: Finanzamt Sachsen-Anhalt; Grundsteuerreform
Bundesland Sachsen-Anhalt:
- Grunderwerbsteuer: 5,0 %
- Mietpreisbremse: keine Landesverordnung
- Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
- Solarpflicht private Wohngebäude: keine allgemeine Landespflicht
Zusätzliche Info zum Bundesland Sachsen-Anhalt:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Statistik Sachsen-Anhalt; Grunderwerbsteuer
- Grundsteuerreform Bundesmodell — Quelle: Finanzamt Sachsen-Anhalt; Grundsteuerreform
- Keine Mietpreisbremse-Ausweisung — Quelle: BBSR; Mietpreisbremse Länder
Häufige Fragen zum Mieten in Wittenberg
- Gilt in Wittenberg die Mietpreisbremse?
- Darf die Neuvertragsmiete in Wittenberg begrenzt werden?
- Gibt es in Sachsen-Anhalt eine Mietpreisbremse-Verordnung?
Nein. Wittenberg steht in keiner Landesverordnung zur Mietpreisbremse — Sachsen-Anhalt hat keine solche Ausweisung erlassen. Bei Neuverträgen gilt daher keine gesetzliche Deckelung auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete aus der Bremse. Landesweite Kulisse: siehe Bundesland-Block.
- Welche Kappungsgrenze gilt bei Mieterhöhungen in Wittenberg?
- Sind es 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?
- Gibt es eine abgesenkte Kappungsgrenze?
Es gilt die bundesgesetzliche Regel: höchstens 20 % innerhalb von drei Jahren (§ 558 Abs. 3 BGB). Eine abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % setzt eine Landesverordnung für angespannte Märkte voraus — die fehlt hier ebenso wie die Mietpreisbremse.
Quelle: Gesetze im Internet; § 558 BGB KappungQuelle: BBSR; Mieterschutz Länder
- Gibt es in Wittenberg einen amtlichen Mietspiegel?
- Womit begründet der Vermieter eine Erhöhung?
- Was ist die Mietwerterhebung des Landkreises?
Nein, die Lutherstadt Wittenberg veröffentlicht keinen amtlichen Mietspiegel. Der Landkreis hat zum 1. Januar 2025 eine Mietwerterhebung für Angemessenheitsgrenzen bei Sozialleistungen bekannt gegeben — sie ersetzt keinen Mietspiegel nach § 558a BGB. Erhöhungen begründen Vermieter über Vergleichswohnungen, Gutachten oder einen vorhandenen Mietspiegel, nicht über diese Tabelle.
Quelle: Landkreis Wittenberg; Mietwerterhebung 2025Quelle: Gesetze im Internet; § 558 BGB
- Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein in Wittenberg?
- Wer stellt den WBS im Landkreis Wittenberg aus?
- Reicht der WBS für eine Sozialwohnung?
Beim Landkreis Wittenberg, Wohnungsbauförderstelle in der Kreisverwaltung (Breitscheidstraße). Der WBS bestätigt Einkommensgrenzen und berechtigt zum Bezug einer geförderten Wohnung; er vermittelt keine Wohnung und gilt in der Regel 12 Monate.
- Wohngeld in Wittenberg: Stadt oder Landkreis?
- Ist die Wohngeldstelle des Landkreises für die Lutherstadt zuständig?
Für Wohnsitz in der Lutherstadt Wittenberg und ihren Ortsteilen ist die städtische Wohngeldbehörde zuständig. Die Wohngeldstelle des Landkreises übernimmt diese Anträge ausdrücklich nicht. Den WBS beantragen Sie trotzdem beim Landkreis — das sind zwei verschiedene Stellen.
- Was kostet die Kita für Mieterfamilien in Wittenberg?
- Wie hoch sind die Elternbeiträge ab April 2026?
- Wo finde ich die Beitragstabelle?
Seit dem 1. April 2026 gelten die Tabellen der Kostenbeitragssatzung: unter drei Jahren je nach Stunden 120–210 € monatlich, im Kindergartenalter 100–160 €, im Hort 65–90 €. Verpflegung und Sonderfälle regelt die Satzung; Ansprechpartner ist KommBi. Zahlen Sie an den Eigenbetrieb, nicht in der Einrichtung.
Quelle: Stadt Wittenberg; Kita und KommBiQuelle: Stadt Wittenberg; Kita-Beitragstabellen
- Darf der Vermieter die Grundsteuer auf mich umlegen?
- Welcher Hebesatz gilt 2026 für Wohngrundstücke?
- Ist die neue Grundsteuer in den Nebenkosten?
Ja, wenn der Mietvertrag die Umlage der Grundsteuer als Betriebskosten vorsieht. Für Wohngrundstücke gilt ab 2026 der Hebesatz 450 % (neue Grundsteuer nach der Reform ab 2025). Ob und wie viel in Ihrer Abrechnung steht, hängt vom Messbetrag und Vertrag ab.
Quelle: Stadt Wittenberg; Hebesatz-SatzungQuelle: Finanzamt Sachsen-Anhalt; Grundsteuerreform
- Lohnt sich Pendeln mit dem Zug aus Wittenberg?
- Fahre ich mit MDV nach Halle oder Leipzig?
Für den Zug ja über den MDV-Nord: Verbundtickets gelten auf den Nahverkehrszügen im Landkreis Wittenberg Richtung Dessau, Halle und Leipzig. Den lokalen Bus müssen Sie oft separat nach Vetter-Tarif planen.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden