Laden in der Landshuter Innenstadt, nahe Rathaus, zwischen Altstadt und Neustadt


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Vilsbiburg – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Vilsbiburg mietet, trifft vor allem auf fehlenden Mieterschutz der MiSchuV und auf klare Parkregeln: Die Stadt steht nicht unter der Mietpreisbremse (Anlage ab 1. Januar 2026). Neuverträge unterliegen damit nicht der 10-Prozent-Grenze über der Vergleichsmiete; Bestandserhöhungen bleiben bei 20 % in drei Jahren. Die neue Grundsteuer (Hebesatz B 350 v. H., Stand 2026) darf über die Nebenkosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht.
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: Stadt Vilsbiburg; Grundsteuer Hebesätze 2026
Zuständig ist das Landratsamt Landshut (Wohnungsbindungsrecht, Josef-Neumeier-Allee 1 in Essenbach), nicht das Rathaus allein. Den Wohnberechtigungsschein und die Benennung für eine geförderte Wohnung können Sie online über das BayernPortal stellen. Die Heilig-Geist-Stiftung der Stadt bietet 1- bis 2-Zimmer-Wohnungen für Menschen ab 60 mit Wohnsitz in Vilsbiburg; ein Teil ist nur mit Schein zu beziehen. Freie Wohnungen erscheinen in der Vilsbiburger Zeitung und unter den Bekanntmachungen der Stadt — eine Warteliste gibt es nicht. Der Schein ersetzt keine Zusage; ohne passende Ausschreibung bleibt die Suche offen.
Quelle: Landkreis Landshut; WohnungsbindungsrechtQuelle: BayernPortal; WBS Antrag LandshutQuelle: Stadt Vilsbiburg; Heilig-Geist-Stiftung
An Parkscheinautomaten gilt die Verordnung vom 2. Juni 2025: 0,50 € je angefangene halbe Stunde (Mo–Fr 8–18 Uhr, Sa 8–12 Uhr), plus 30 Minuten gebührenfrei („Brötchentaste“). Für bewirtschaftete Quartiere stellt die Stadt Bewohnerparkausweise aus; der Antrag läuft online. Wer ohne Stellplatz mietet, sollte den Ausweis rechtzeitig beantragen — sonst bleibt nur der teure Automaten-Parkplatz oder der StadtBus 541 in der MVV-Zone 9.
Quelle: Stadt Vilsbiburg; ParkgebührenverordnungQuelle: BayernPortal; Bewohnerparken Vilsbiburg
Die Bedarfsanmeldung läuft zentral im Bürgerserviceportal. Ab 1. September 2026 gilt die Gebührensatzung vom 23. März 2026: Im Kindergarten liegen die monatlichen Gebühren je nach Buchung bei 125 € (bis 5 Stunden) bis 260 € (9 bis 10 Stunden); in der Krippe beginnt die Staffel bei 200 € (3 bis 4 Stunden). Ab dem dritten Kind derselben Familie in einer städtischen Einrichtung sinkt die Gebühr um 25 %. Übernahme bei geringem Einkommen prüft das Jugendamt — die Anmeldung bleibt trotzdem Pflicht.
Quelle: Stadt Vilsbiburg; Kitaplatz-AnmeldungQuelle: Stadt Vilsbiburg; Kita-Gebührensatzung
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
Nein. Vilsbiburg fehlt in der Anlage der bayerischen Mieterschutzverordnung (gültig ab 1. Januar 2026). Im Landkreis Landshut sind dort nur Altdorf und Ergolding genannt, plus die kreisfreie Stadt Landshut. Details zum Landesrahmen stehen im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.
Es gilt die bundesweite Grenze von 20 % in drei Jahren zur ortsüblichen Vergleichsmiete — nicht die abgesenkte 15-Prozent-Kappung, weil Vilsbiburg nicht als angespannter Wohnungsmarkt ausgewiesen ist.
Beim Landratsamt Landshut, Sachgebiet Wohnungsbindungsrecht (Josef-Neumeier-Allee 1, 84051 Essenbach). Online-Antrag über das BayernPortal. Der Schein ersetzt keine Wohnungszusage. Die Heilig-Geist-Stiftung der Stadt bietet Seniorenwohnungen (teilweise mit Schein).
Quelle: Landkreis Landshut; WohnungsbindungsrechtQuelle: BayernPortal; WBS Antrag LandshutQuelle: Stadt Vilsbiburg; Heilig-Geist-Stiftung
In bewirtschafteten Quartieren ja — Antrag online über das BayernPortal. An Automaten: 0,50 € je angefangene halbe Stunde (Mo–Fr 8–18 Uhr, Sa 8–12 Uhr), plus 30 Minuten gebührenfrei („Brötchentaste“).
Quelle: BayernPortal; Bewohnerparken VilsbiburgQuelle: Stadt Vilsbiburg; Parkgebührenverordnung
Ab 1. September 2026 (Satzung vom 23. März 2026): Kindergarten 125 € bis 260 € je nach Buchungszeit; Krippe ab 200 € (3–4 Stunden). Ab dem dritten Kind in einer städtischen Einrichtung sinkt die Gebühr um 25 %. Anmeldung über das Bürgerserviceportal.
Quelle: Stadt Vilsbiburg; Kita-GebührensatzungQuelle: Stadt Vilsbiburg; Kitaplatz-Anmeldung
Ja, wenn der Mietvertrag die Umlage vorsieht. Für die neue Grundsteuer (ab 2025) gilt Hebesatz B 350 v. H. (Bekanntmachung 2026). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz.
Per Regionalzug (Südostbayernbahn) und RegionalBus 672 nach Landshut; Ortsverkehr StadtBus 541. Seit 1. Januar 2026 gilt der MVV-Tarif; zentrale Haltestellen liegen in Zone 9.
Quelle: Landkreis Landshut; MVV Beitritt 2026Quelle: Deutsche Bahn; Bahnhof Vilsbiburg
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden