Immobilien in Sulz am Neckar

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Aktuell haben wir keine Immobilien in Sulz am Neckar – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!

Das Wichtigste über Sulz am Neckar

Die Stadt Sulz am Neckar hat ein Fachgutachten zur kommunalen Wärmeplanung veröffentlicht (Stand 30. Juni 2026). Es zeigt den Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2040: heutigen Verbrauch, vorhandene Infrastruktur und mögliche Wärmenetze neben Einzelösungen an Gebäuden. Der Plan ist Orientierung für Verwaltung, Betriebe und Haushalte — kein Anschlusszwang und keine fertige Netzplanung Straße für Straße.

Quelle: Stadt Sulz am Neckar; Kommunale WärmeplanungQuelle: Stadt Sulz am Neckar; Wärmeplan-Fachgutachten PDF

Gäubahn: IC nach Stuttgart in rund einer Stunde

Der Bahnhof Sulz (Neckar) liegt in der Bahnhofstraße gegenüber der Stadthalle. Auf der Gäubahn halten Intercity-Züge; die Stadt nennt rund eine Stunde bis Stuttgart Hauptbahnhof und Verbindungen nach Singen. Zwischen Stuttgart und Singen dürfen Sie die IC-Züge mit Nahverkehrsfahrkarten ohne Aufpreis nutzen. Bus und Schiene im Kreis Rottweil laufen über den Verkehrsverbund Rottweil; Fahrpläne nennen Stadt und Verbund.

Quelle: Stadt Sulz am Neckar; NahverkehrQuelle: DB Bahnhof; Sulz (Neckar)

Kita: direkt im Kindergarten, August frei

Eine landesweite Beitragsfreiheit gibt es nicht. Der Gemeinderat hat am 29. Juni 2026 die Sätze für 2026/27 und 2027/28 an die Landesrichtsätze angepasst. Ab 1. September 2026 kostet die Regelgruppe mit 30 Stunden für das erste Kind unter 18 Jahren im Haushalt 181 Euro im Monat. Die Stadt erhebt 11 Monatsraten; der August ist beitragsfrei. Die Anmeldung läuft direkt in der Einrichtung, nicht über ein zentrales Portal; den Bedarf sollen Sie mindestens sechs Monate vor Aufnahme anmelden.

Quelle: Stadt Sulz am Neckar; KinderbetreuungQuelle: Stadt Sulz am Neckar; Kita-Elternbeiträge 2026/27

Keine Mietpreisbremse — Stuttgart schon

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Sulz am Neckar keine Mietpreisbremse. Die Stadt fehlt in der Gebietskulisse Baden-Württembergs; das Pendelziel Stuttgart steht darin. Neuverträge unterliegen hier also nicht der 10-Prozent-Grenze über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Im Bestand bleibt die bundesübliche Kappung von höchstens 20 % in drei Jahren, nicht die abgesenkte 15-Prozent-Grenze.

Quelle: Land Baden-Württemberg; Mietpreisbremse KulisseQuelle: Land Baden-Württemberg; Kappungsgrenze

Bundesland Baden-Württemberg:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
  • Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)

Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:

Häufige Fragen zu Wohnen in Sulz am Neckar

  • Wie komme ich mit Bahn und Bus von Sulz am Neckar weiter?
  • Hält der IC am Bahnhof Sulz (Neckar)?
  • Kann ich den IC mit Nahverkehrsticket nutzen?

Ja. Der Bahnhof Sulz (Neckar) liegt in der Bahnhofstraße gegenüber der Stadthalle. Auf der Gäubahn halten Intercity-Züge; die Stadt nennt rund eine Stunde bis Stuttgart Hauptbahnhof und Verbindungen nach Singen. Zwischen Stuttgart und Singen dürfen Sie die IC-Züge mit Nahverkehrsfahrkarten ohne Aufpreis nutzen. Bus und Schiene im Kreis Rottweil laufen über den Verkehrsverbund Rottweil.

Quelle: Stadt Sulz am Neckar; NahverkehrQuelle: DB Bahnhof; Sulz (Neckar)

  • Wie melde ich einen Kita-Platz in Sulz am Neckar an — und was kostet er?
  • Ist der Kindergarten in Sulz beitragsfrei?
  • Muss ich mich zentral vormerken?

Nein, es gibt keine landesweite Beitragsfreiheit und keine zentrale Online-Vormerkung. Sie melden sich direkt im Kindergarten und sollen den Bedarf mindestens sechs Monate vorher anmelden. Ab 1. September 2026 kostet die Regelgruppe mit 30 Stunden 181 Euro für das erste Kind unter 18 im Haushalt; die Stadt erhebt 11 Monatsraten, der August ist frei. Geschwister senken den Satz.

Quelle: Stadt Sulz am Neckar; KinderbetreuungQuelle: Stadt Sulz am Neckar; Kita-Elternbeiträge 2026/27

  • Welche weiterführenden Schulen gibt es in Sulz am Neckar?
  • Gibt es ein Gymnasium vor Ort?
  • Wo liegt die Realschule?

In der Kernstadt stehen die Grund- und Werkrealschule (Jahnstraße), die Lina-Hähnle-Realschule (Karl-Schöpfer-Weg) und das Albeck-Gymnasium (Weilerstraße). Zusätzlich gibt es Grundschulen in Stadtteilen sowie die Beruflichen Schulen Oberndorf-Sulz an der Neckarstraße. Die Verlässliche Grundschule gilt für die Standorte Bergfelden, Fischingen, Holzhausen, Mühlheim und Sulz.

Quelle: Stadt Sulz am Neckar; Schulen

  • Gibt es in Sulz am Neckar schon einen Wärmeplan?
  • Muss ich mich an ein Wärmenetz anschließen?
  • Was bedeutet das Fachgutachten 2026?

Ja. Die Stadt hat ein Fachgutachten zur kommunalen Wärmeplanung mit Stand 30. Juni 2026 veröffentlicht. Es zeigt den Weg zu klimaneutraler Wärme bis 2040 und prüft mögliche Wärmenetze neben Einzelösungen. Daraus folgt kein Anschlusszwang und keine fertige Netzplanung für einzelne Straßen.

Quelle: Stadt Sulz am Neckar; Kommunale Wärmeplanung

  • Ist Sulz am Neckar hochwassergefährdet?
  • Überflutet der Neckar die Innenstadt?
  • Bekomme ich Sandsäcke von der Stadt?

Ja, in der Ortslage drohen laut Landes-Hochwassergefahrenkarten massive innerörtliche Überflutungen durch den Neckar. Der Landesbetrieb Gewässer plant Schutz bis zum hundertjährlichen Hochwasser (HQ100, 345 m³/s); seit Ende 2024 läuft die Entwurfsplanung. Die Stadt gibt keine Sandsäcke an Privatpersonen aus; Eigenvorsorge bleibt gesetzliche Pflicht.

Quelle: RP Freiburg; Hochwasserschutz SulzQuelle: Stadt Sulz am Neckar; Hochwasser

  • Wo beantrage ich in Sulz am Neckar einen Wohnberechtigungsschein?
  • Reicht der WBS für eine Sozialwohnung?
  • Wie lange gilt der Schein?

Beim Rathaus: Die Stadt führt den Antrag „Wohnberechtigungsschein beantragen“ im Bürgerserviceportal. Zuständig ist die Gemeinde, in der Sie wohnen oder künftig wohnen wollen. Der Schein gilt in der Regel ein Jahr und begründet keinen Anspruch auf eine konkrete Wohnung. Wohngeld läuft separat über die Wohngeldstelle des Landkreises.

Quelle: Stadt Sulz am Neckar; WBS-FormularQuelle: Land Baden-Württemberg; Wohnberechtigung

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden