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Am 31. März 2025 hat der Rat den kommunalen Wärmeplan der Hansestadt Stade beschlossen. Er vergleicht zwei Zielszenarien — mit und ohne das projektierte Altholzkraftwerk in Bützfleth. Ohne das Kraftwerk könnte Fernwärme bis 2040 rund 39 % des Wärmebedarfs decken, der Rest vor allem über Einzelheizungen (häufig Wärmepumpen). Mit Bützfleth steigt der Netzanteil auf etwa 54 %.
Der Plan ist ein strategischer Fahrplan und hat nach dem Wärmeplanungsgesetz keine rechtliche Außenwirkung: Er begründet keinen Anschlusszwang und keine Pflicht zu einer bestimmten Heizung. Eine Satzung nach § 26 Wärmeplanungsgesetz für Wärmenetzgebiete fehlt bisher. Deshalb greift die Vorgabe, neu eingebaute Heizungen mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien zu betreiben, in Stade erst nach dem 30. Juni 2028 — sofern bis dahin keine solche Satzung in Kraft tritt.
Quelle: Hansestadt Stade; WärmeplanungQuelle: Hansestadt Stade; Wärmeplan Beschluss
Wer in den ausgewiesenen Straßen mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, beantragt einen Anwohnerparkausweis beim Sachgebiet Verkehr. Er gilt an den Parkscheinautomaten der Hansestadt ohne Gebühr und ohne Zeitlimit — einen reservierten Platz sichert er nicht. Ausgeschlossen sind Tiefgaragen, Parkhäuser, der Parkplatz Hospitalstraße, der Parkplatz Stadeum und der private Parkplatz Am Hafen.
Die Gebühren betragen 50 € für sechs Monate, 100 € für ein Jahr, 200 € für zwei Jahre und 300 € für drei Jahre. Zusätzlich gibt es ein gesondertes Kontingent für das zweite Parkdeck bei Kaufland: höchstens 90 Ausweise, höchstens für ein Jahr, ohne Warteliste. Ist das Kontingent voll, stellt die Stadt einen Ausweis für den gesamten Innenstadtbereich aus. Der Antrag läuft schriftlich, per E-Mail an verkehr@stadt-stade.de oder über das Serviceportal.
Quelle: Hansestadt Stade; Anwohnerparkausweis
Stade gehört zum Hamburger Verkehrsverbund (hvv). Die S-Bahn-Linie S5 fährt vom Bahnhof Stade ohne Umstieg über Buxtehude, Neugraben und Harburg zum Hamburger Hauptbahnhof; die Fahrt dauert knapp 60 Minuten. In der Hauptverkehrszeit verdichtet sich der Takt von und nach Stade auf 20 Minuten — morgens etwa bis 11 Uhr und nachmittags ab etwa 13:30 Uhr.
Mit dem Regionalexpress RE5 (Hamburg–Cuxhaven) sind es rund 50 Minuten. Abseits der verdichteten Zeiten bleibt mindestens ein Stundentakt. Aktuelle Abfahrten prüfen Sie am Bahnhof oder in der hvv-Auskunft — Baustellen können die Fahrzeit verschieben.
Quelle: S-Bahn Hamburg; Linie S5Quelle: hvv; Linienfahrplan S5Quelle: STADE Marketing; Bahnanreise
Seit dem 1. Januar 2026 setzt die Hansestadt für die Grundsteuer B den Hebesatz 512 % an (neue Grundsteuer nach der Reform ab 2025). Für land- und forstwirtschaftliche Flächen gilt Grundsteuer A mit 607 %. Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest; die Stadt wendet den Hebesatz an. Den Jahresbetrag sehen Sie im kommunalen Bescheid — das ist kein Verkaufspreis.
Steuerpflichtig ist, wer am 1. Januar Eigentümerin oder Eigentümer ist. Bei einem Verkauf im laufenden Jahr rechnen Käufer und Verkäufer die Steuer untereinander ab; einen eigenen Bescheid erhält die kaufende Seite erst zum 1. Januar des Folgejahres.
Quelle: Hansestadt Stade; Grundsteuer Hebesätze
Zusätzliche Info zum Bundesland Niedersachsen:
Der Rat hat am 31. März 2025 den kommunalen Wärmeplan beschlossen. Zwei Szenarien — mit und ohne Altholzkraftwerk Bützfleth — zeigen, wo eher Wärmenetze oder Einzelheizungen im Vordergrund stehen (Fernwärmeanteil bis 2040 rund 39 % bzw. 54 %). Der Plan hat keine rechtliche Außenwirkung und begründet keinen Anschlusszwang. Die 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen greift in Stade erst nach dem 30. Juni 2028, solange keine Satzung für Wärmenetzgebiete in Kraft ist.
Quelle: Hansestadt Stade; WärmeplanungQuelle: Hansestadt Stade; Wärmeplan Beschluss
Der Ausweis gilt an den Parkscheinautomaten der Hansestadt ohne Gebühr und ohne Zeitlimit, sichert aber keinen festen Platz. Ausgenommen sind Tiefgaragen, Parkhäuser, Hospitalstraße, Stadeum und der private Platz Am Hafen. Die Gebühren betragen 50 € / sechs Monate, 100 € / Jahr, 200 € / zwei Jahre und 300 € / drei Jahre. Für das zweite Kaufland-Deck gibt es höchstens 90 Ausweise, jeweils höchstens ein Jahr, ohne Warteliste.
Ja — Stade gehört zum hvv. Die S-Bahn S5 braucht vom Bahnhof Stade zum Hamburger Hauptbahnhof knapp 60 Minuten ohne Umstieg. In der Hauptverkehrszeit verdichtet sich der Takt von und nach Stade auf 20 Minuten. Mit dem Regionalexpress RE5 (Hamburg–Cuxhaven) sind es rund 50 Minuten.
Quelle: S-Bahn Hamburg; Linie S5Quelle: hvv; Linienfahrplan S5Quelle: STADE Marketing; Bahnanreise
Ab dem ersten Tag des Monats, in dem Ihr Kind drei Jahre alt wird, bis zur Einschulung sind bis zu acht Stunden täglich beitragsfrei. Verpflegung bleibt kostenpflichtig. Für Krippe und längere Zeiten gelten die Entgelte der Hansestadt. Ab dem zweiten Kind (unterhaltsberechtigt bis 14 Jahre) ermäßigt sich das Betreuungsentgelt um 25 %, 50 %, 75 % bzw. 100 %. Bei geringem Einkommen entscheidet das Jugendamt des Landkreises über eine Kostenübernahme.
Zum Schuljahr 2026/2027 richten die städtischen Grundschulen einen fünftägigen Ganztag ein; bis zu acht Stunden täglich ist das Angebot kostenfrei. Ab dem 1. August 2026 bietet die Stadt keine entgeltpflichtigen Hortplätze mehr an — Ausnahme bleiben vorerst die Klassen 3 und 4 der Grundschule am Fleth. Ferienbetreuung kostet nach aktueller Kalkulation 100 € je Woche und Kind, die Randzeitenbetreuung in Hahle und Riensförde 80 € im Monat; das Mittagessen kommt hinzu.
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B 512 % (neue Grundsteuer nach der Reform ab 2025); Grundsteuer A liegt bei 607 %. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz. Steuerpflichtig ist, wer am 1. Januar Eigentümerin oder Eigentümer ist; bei Verkauf im Jahr rechnen die Parteien untereinander ab. Für Mieterinnen und Mieter ist die Steuer nur relevant, wenn der Mietvertrag die Umlage vorsieht.
Im Landkreis Stade sind Überschwemmungsgebiete für ein 100-jährliches Hochwasser unter anderem an Schwinge, Oste, Aue, Lühe und Este ausgewiesen. Die Schwinge durchquert das Stadtgebiet. In diesen Flächen gelten die Regeln des Wasserhaushaltsgesetzes; festgesetzte Gebiete haben zusätzlich eine Verordnung. Karten liegen beim Landkreis und beim NLWKN.
Quelle: Landkreis Stade; ÜberschwemmungsgebieteQuelle: NLWKN; Hochwassergefahrenkarten
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden