Praxis- und Wohngebäude in der Innenstadt von Melsungen


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Rotenburg am d. Fulda – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
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Wer in Rotenburg am d. Fulda kauft, plant die laufende Grundsteuer mit dem kommunalen Hebesatz: Nach der Reform (ab 2025) liegen Grundsteuer B bei 475 % und Grundsteuer A bei 375 %; für 2026 bestätigt die Stadt dieselben Sätze. Landesweite Kaufnebenkosten und Förderhinweise stehen im Bundesland-Block — der Hebesatz ist Ortsentscheidung.
Quelle: Stadt Rotenburg a. d. Fulda; Hebesatzsatzung 2025Quelle: Stadt Rotenburg a. d. Fulda; Grundsteuer 2026
Entlang der Fulda gibt es einen amtlichen Pegel Rotenburg (Fluss-km 95,69). Die Stadt verweist für Überschwemmungsgebiete und aktuelle Wasserstände auf das HLNUG-Hochwasserportal; Bauleitplanung und Eigenvorsorge liegen bei Gemeinde und Feuerwehr. Vor dem Kauf prüfen Sie Lage und Überschwemmungskarte — nicht nur den Kaufpreis.
Quelle: Stadt Rotenburg a. d. Fulda; HochwasserschutzQuelle: HLNUG; Pegel Rotenburg
Das Grundbuch für Gemarkungen in Rotenburg a. d. Fulda führt das Amtsgericht Bad Hersfeld (Dudenstraße 10). Bodenrichtwerte recherchieren Sie gebührenfrei über BORIS Hessen; zuständig ist der Gutachterausschuss für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg (Geschäftsstelle Homberg/Efze). Werte gelten zonenweise — nicht als allgemeiner Stadtpreis.
Quelle: Justiz Hessen; Amtsgericht Bad HersfeldQuelle: HVBG; BORIS Hessen
Rotenburg am d. Fulda liegt unter der Marke von 100.000 Einwohnern: Nach dem Wärmeplanungsgesetz und der hessischen Umsetzung muss der kommunale Wärmeplan bis spätestens 30. Juni 2028 vorliegen. Der Plan zeigt, wo später Netze oder dezentrale Lösungen sinnvoll sind — er verpflichtet Eigentümerinnen und Eigentümer nicht sofort zum Heizungstausch. Den Bearbeitungsstand erfragen Sie bei der Stadt.
Quelle: LEA Hessen; Wärmeplanung FristQuelle: BMWSB; Wärmeplanung
Zusätzliche Info zum Bundesland Hessen:
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) setzt die Stadt Grundsteuer B auf 475 % und Grundsteuer A auf 375 %. Für 2026 hat sie diese Sätze unverändert belassen. Den Jahresbetrag entnehmen Sie dem Bescheid.
Quelle: Stadt Rotenburg a. d. Fulda; Hebesatzsatzung 2025Quelle: Stadt Rotenburg a. d. Fulda; Grundsteuer 2026
In Hessen beträgt die Grunderwerbsteuer 6 % — Details und Hessengeld stehen im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung. Dazu kommen Notar, Grundbuch und ggf. Makler.
Zuständig ist das Amtsgericht Bad Hersfeld (Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld). Rotenburg a. d. Fulda gehört zu dessen Grundbuchbezirk; Eintragungen und Auszüge laufen dort.
Bodenrichtwerte recherchieren Sie gebührenfrei in BORIS Hessen. Zuständig ist der Gutachterausschuss für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg (Geschäftsstelle Homberg/Efze). Werte gelten zonenweise zum jeweiligen Stichtag.
Ja — prüfen Sie Lage und Überschwemmungskarte über das HLNUG-Portal; die Stadt verlinkt Hochwasserinformationen und den Pegel Rotenburg. Bauleitplanung und Eigenvorsorge erfragen Sie bei Gemeinde und Feuerwehr.
Quelle: Stadt Rotenburg a. d. Fulda; HochwasserschutzQuelle: HLNUG; Pegel Rotenburg
Bis spätestens 30. Juni 2028 muss der kommunale Wärmeplan vorliegen. Er verpflichtet nicht automatisch zum Heizungstausch; maßgeblich bleiben GEG und der künftige Planungsstand der Stadt.
In städtischen Einrichtungen ab drei Jahren: Halbtag 0 €, Zweidrittel 15 €, Ganztag 32 € monatlich. Unter drei Jahren liegen die Beiträge höher — Details in der Kostenbeitragssatzung.
Ja — Bahnhof Rotenburg (Fulda) an RE5/RB5 Richtung Kassel und Fulda; Halt auch in Lispenhausen. Fernverkehr über Umstieg in Kassel-Wilhelmshöhe, Bebra oder Fulda.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden