Immobilien zum Mieten in Reutlingen

0 Immobilien werden in Reutlingen zum Mieten angeboten.

Wählen Sie genauer aus: Was suchen Sie genau?

Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Keine Immobilien gefunden

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Reutlingen – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!

Das Wichtigste zum Mieten in Reutlingen

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Reutlingen weiterhin die Mietpreisbremse: Bei Neuabschluss darf die Nettokaltmiete die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen. Die Stadt bleibt in der aktualisierten Gebietskulisse; das gilt hier, nicht flächendeckend im ganzen Land. Die Landesregelung läuft zunächst bis zum 31. Dezember 2026 (Kabinettbeschluss 16. Dezember 2025). Ausnahmen gelten unter anderem für Wohnungen mit Erstnutzung nach dem 1. Oktober 2014 und für umfassend modernisierte Wohnungen.

Im laufenden Vertrag ist die Mieterhöhung auf 15 % in drei Jahren gekappt (statt der bundesweiten 20 %), höchstens bis zur Vergleichsmiete. Wird vermieteter Wohnraum in Eigentumswohnungen umgewandelt und verkauft, gilt in derselben Kulisse eine verlängerte Kündigungssperrfrist von fünf Jahren statt der gesetzlichen drei Jahre. Das schützt Bestandsmieterinnen und -mieter vor einer Eigenbedarfskündigung unmittelbar nach der Umwandlung.

Quelle: Land BW; MietpreisbremseQuelle: Land BW; KappungsgrenzeQuelle: Land BW; Kündigungssperrfrist

Wo steht die ortsübliche Vergleichsmiete?

Maßgeblich ist der qualifizierte Mietspiegel 2025. Der Gemeinderat hat ihn am 30. Januar 2025 nach § 558d BGB anerkannt; er gilt vom 1. Februar 2025 bis zum 31. Januar 2027. Es handelt sich um eine wissenschaftliche Fortschreibung des Mietspiegels 2023 (EMA-Institut, Regensburg). Im Arbeitskreis wirkten Haus & Grund Reutlingen und Region e. V. sowie der Deutsche Mieterbund Reutlingen-Tübingen e. V. mit. Die Erhebung lief von Juli bis September 2024.

Die Vergleichsmiete wird in drei Schritten ermittelt: zuerst die Basismiete nach Wohnfläche und Baujahr, dann Zu- und Abschläge für Ausstattung, Beschaffenheit, Art und Wohnlage, schließlich die Zusammenfassung. Broschüre und Online-Rechner stellt die Stadt bereit; Druckexemplare gibt es in der Rathausinformation, in den Bezirksämtern und in der Stadtbibliothek. Der Spiegel gilt für frei finanzierten Wohnraum — nicht als Ersatz für eine Einzelfallprüfung bei möblierten Verträgen oder Sonderwohnformen.

Quelle: Stadt Reutlingen; Mietspiegel 2025

Wie komme ich an eine geförderte Wohnung?

Für preisgebundenen Wohnraum brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) nach § 15 Landeswohnraumförderungsgesetz. Der Schein ist die Zugangsvoraussetzung, aber kein Anspruch auf eine konkrete Wohnung. Zuständig ist die Stadt Reutlingen (Bereich Staatszuschüsse). Auskunft und Terminvereinbarung: 07121 303-2459 bzw. wbs@reutlingen.de. Das Antragsformular liegt auf der Stadtseite; Termine laufen über das Dienstgebäude Federnseestraße 17.

Ohne aktuellen Schein dürfen Vermieter geförderte Wohnungen in der Regel nicht an Sie vermieten. Planen Sie die Beantragung rechtzeitig ein — die Ausstellung setzt vollständige Angaben zu Haushalt und Einkommen voraus. Rückfragen zum Mietspiegel und zu Förderprogrammen der Stadterneuerung laufen parallel über denselben Fachbereich.

Quelle: Stadt Reutlingen; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Reutlingen; Staatszuschüsse WBS

Was gilt beim Parken ohne eigenen Stellplatz?

In den Bewohnerparkzonen zählt die melderechtliche Wohnadresse, nicht das Eigentum. Der Ausweis kostet 180 € pro Kalenderjahr; unter Jahr 15 € je angefangenem Monat, mindestens 30 €. In der Altstadt (Zone A) brauchen Sie den Hauptwohnsitz und dürfen keine Garage und keinen Abstellplatz haben. Ohne Ausweis dürfen Sie die rot markierten Bewohnerparkplätze nicht nutzen. Der Ausweis bevorzugt Sie gegenüber Fremdparkern, garantiert aber keinen freien Platz.

Die Zonen umfassen Altstadt, Oststadt, Tübinger Vorstadt sowie seit 2023 Ringelbach/Kreisklinikum, Lerchenbuckel und Pomologie. In denselben Gebieten gibt es zusätzlich Kurz- und Mischparken; die Pläne liegen auf der Stadtseite. Besuchende weichen auf die ausgewiesenen Kurzpark- oder Mischparkflächen aus.

Quelle: Stadt Reutlingen; Bewohnerparken

Bundesland Baden-Württemberg:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
  • Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)

Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:

Häufige Fragen zum Mieten in Reutlingen

  • Gilt in Reutlingen die Mietpreisbremse?
  • Darf die Neuvertragsmiete beliebig steigen?
  • Wie viel über der Vergleichsmiete ist erlaubt?

Ja — in Reutlingen, nicht landesweit. Die Stadt steht weiterhin in der Gebietskulisse; die Verordnung gilt seit dem 1. Januar 2026 zunächst bis zum 31. Dezember 2026. Bei Neuabschluss darf die Nettokaltmiete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 % übersteigen. Ausgenommen sind unter anderem Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet wurden, sowie umfassend modernisierte Wohnungen.

Quelle: Land BW; Mietpreisbremse

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Reutlingen?
  • Wie stark darf die Miete in drei Jahren steigen?
  • Gilt 15 oder 20 Prozent Kappung?

In Reutlingen gilt die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % innerhalb von drei Jahren (statt der bundesweiten 20 %), höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Landesregelung läuft im Gleichlauf mit der Mietpreisbremse vorerst bis Ende 2026. Modernisierungserhöhungen nach § 559 BGB fallen nicht unter diese Kappung.

Quelle: Land BW; Kappungsgrenze

  • Gibt es in Reutlingen einen amtlichen Mietspiegel — und wo finde ich ihn?
  • Ist der Mietspiegel 2025 qualifiziert?
  • Wo ist der Online-Rechner?

Ja. Der qualifizierte Mietspiegel 2025 wurde am 30. Januar 2025 vom Gemeinderat anerkannt und gilt vom 1. Februar 2025 bis zum 31. Januar 2027. Broschüre und Online-Rechner stellt die Stadt bereit; Druckexemplare in der Rathausinformation, in den Bezirksämtern und in der Stadtbibliothek.

Quelle: Stadt Reutlingen; Mietspiegel 2025

  • Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn in Reutlingen?
  • Wo stelle ich den Wohnberechtigungsschein?
  • Wer ist für Sozialwohnungen zuständig?

Für preisgebundenen Wohnraum benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein nach § 15 Landeswohnraumförderungsgesetz. Zuständig ist die Stadt Reutlingen (Bereich Staatszuschüsse). Antrag per Formular; Auskunft und Termin unter 07121 303-2459 bzw. wbs@reutlingen.de. Der Schein begründet keinen Anspruch auf eine konkrete Wohnung.

Quelle: Stadt Reutlingen; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Reutlingen; Staatszuschüsse WBS

  • Wie lange bin ich nach einer Umwandlung vor Eigenbedarf geschützt?
  • Gilt in Reutlingen die verlängerte Kündigungssperrfrist?
  • Was passiert, wenn meine Mietwohnung Eigentum wird?

Ja. Reutlingen liegt in derselben Gebietskulisse wie die Mietpreisbremse. Nach Umwandlung vermieteten Wohnraums in Wohnungseigentum und Verkauf gilt eine Kündigungssperrfrist von fünf Jahren (statt drei Jahren). Erst danach kann sich die neue Eigentümerseite auf Eigenbedarf berufen.

Quelle: Land BW; Kündigungssperrfrist

  • Was kostet Bewohnerparken für Mieterinnen und Mieter?
  • Brauche ich als Mieter einen Parkausweis?
  • Gilt der Ausweis nur für Eigentümer?

Nein — entscheidend ist die melderechtliche Wohnadresse in der Zone, nicht das Eigentum. Der Ausweis kostet 180 € pro Kalenderjahr. In der Altstadt (Zone A) brauchen Sie den Hauptwohnsitz und dürfen keine Garage oder keinen Abstellplatz haben. Ohne Ausweis dürfen Sie die Bewohnerparkplätze nicht nutzen.

Quelle: Stadt Reutlingen; Bewohnerparken

  • Wie sind die Kita-Beiträge in Reutlingen geregelt?
  • Gibt es Geschwisterrabatte beim Besuchsgeld?
  • Ab wann ist die Kita beitragsfrei?

Das städtische Besuchsgeld hängt von Betreuungsumfang, Jahresnettoeinkommen und Kinderzahl ab. Ab dem zweiten Kind 25 %, ab dem dritten50 % Rabatt; ab dem vierten Kind beitragsfrei in allen Betreuungsformen. Seit dem 1. Oktober 2025 gelten angepasste Sätze mit Entlastungen von bis zu 25 %. Verpflegung ist extra.

Quelle: Stadt Reutlingen; Kita-Besuchsgeld

  • Wie komme ich ohne Auto im Alltag weiter?
  • Welcher Verbund gilt für Bus und Bahn?
  • Gibt es Stadtverkehr in Reutlingen?

Bus und Bahn laufen über den Verkehrsverbund naldo. Stadtlinien, Regionalbusse und Bahnverbindungen finden Sie in der naldo-Fahrplanauskunft und App.

Quelle: naldo; Fahrplanauskunft

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 05.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

Weitere Immobilienangebote in Reutlingen

Mietangebote in Reutlingen