Bilderbuch-Vierseithof mit 7 Ferienwohnungen, Pferdestallung und großen Nebengebäuden im Bayer. Wald
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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Regen – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Regen kauft, trifft auf die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025): Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Stadt den Hebesatz. Für bebaute und bebaubare Grundstücke (B) und für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) gelten je 400 v. H. — festgesetzt in der Hebesatzsatzung vom 14. November 2024, wirksam ab 1. Januar 2025. Landesweite Kaufnebenkosten und das Flächenmodell stehen im Bundesland-Block. Beim Mieten gilt hier keine Mietpreisbremse; das entlastet die Mieterwartung, ändert aber nichts an Ihrer laufenden Eigentümersteuer.
Quelle: Stadt Regen; Hebesatzsatzung 2025Quelle: Stadt Regen; GrundsteuerreformQuelle: Gesetze Bayern; MiSchuV-Anlage
Seit 28. Juni 2016 ist das Überschwemmungsgebiet am Schwarzen Regen festgesetzt — auch für die Stadt Regen. Maßgeblich sind die Detailkarten des Landratsamts, nicht die Ortslage allein. Der Pegel Zwiesel / Schwarzer Regen markiert Schwellen für Regener Lagen: Ab 250 cm droht die Überflutung des Ortsteils Am Sand und der Alten Deggendorfer Straße; ab 130 cm ist der Kurpark Regeninsel betroffen. Prüfen Sie vor der Beurkundung den UmweltAtlas und die Verordnungskarte; Banken und Versicherer fragen oft nach.
Quelle: Landkreis Regen; ÜberschwemmungsgebieteQuelle: HND Bayern; Pegel ZwieselQuelle: LfU Bayern; UmweltAtlas Hochwasser
Zuständig ist das Amtsgericht Viechtach, Grundbuchamt, Mönchshofstraße 29, 94234 Viechtach — für alle Grundstücke im Landkreis Regen, also auch für die Kreisstadt. Notar und Finanzamt steuern die Unbedenklichkeit; das Amt trägt Eigentum und Lasten ein. Auszüge verlangen ein berechtigtes Interesse. Bodenrichtwerte finden Sie über das bayerische Portal der Gutachterausschüsse; die Geschäftsstelle für den Landkreis sitzt beim Landratsamt Regen. Der Richtwert ist eine Zonen-Orientierung, kein Verkehrswert Ihres Grundstücks.
Quelle: Justiz Bayern; AG Viechtach GerichtsbezirkQuelle: Justiz Bayern; Grundbuchamt ViechtachQuelle: Bodenrichtwerte Bayern; Kartenauskunft
Seit 6. Oktober 2025 gilt die städtische Stellplatzsatzung (Beschlussdatum 1. Oktober 2025): Bei Neubau, Änderung oder Nutzungsänderung sind Stellplätze auf dem Baugrundstück oder einem gesicherten Nachbargrundstück herzustellen. Die Zahl richtet sich nach der Garagenverordnung. Die Stadt kann die Pflicht durch einen Ablösevertrag ersetzen — das steht in ihrem Ermessen. Ausgenommen sind bestimmte Wohn-Änderungen nach der Bayerischen Bauordnung. Klären Sie die Zahl und eine mögliche Ablöse vor der Beurkundung mit Bauamt und Notar. Ein fertiger kommunaler Wärmeplan liegt noch nicht vor; die Frist für kleinere Gemeinden ist landesweit der 30. Juni 2028.
Quelle: Stadt Regen; StellplatzsatzungQuelle: Landkreis Regen; Wärmeplanung
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) setzt das Finanzamt den Messbetrag; die Stadt legt den Hebesatz fest. Laut Hebesatzsatzung vom 14. November 2024 (ab 1. Januar 2025) betragen Hebesatz A und Hebesatz B je 400 v. H. Details zum Landesmodell stehen im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.
Quelle: Stadt Regen; Hebesatzsatzung 2025Quelle: Freistaat Bayern; Grundsteuer Bayern
Der Satz ist landesweit einheitlich — siehe Bundesland-Block in der Ortsbeschreibung. Zusätzlich kalkulieren Sie Notar, Grundbuch und ggf. Makler nach den bundesweiten Regeln.
Das Amtsgericht Viechtach, Grundbuchamt, Mönchshofstraße 29, 94234 Viechtach, führt die Grundbücher für den gesamten Landkreis — also auch für die Stadt Regen. Eintragungen laufen in der Praxis über den Notar; Auszüge verlangen ein berechtigtes Interesse.
Quelle: Justiz Bayern; Grundbuchamt ViechtachQuelle: Justiz Bayern; AG Viechtach Kontakt
Entlang des Schwarzen Regen gilt seit 28. Juni 2016 ein festgesetztes HQ100-Gebiet, das die Stadt Regen einschließt — nicht jedes Flurstück. Der Pegel Zwiesel nennt ab 250 cm den Ortsteil Am Sand und die Alte Deggendorfer Straße. Prüfen Sie vor dem Kauf UmweltAtlas und Detailkarte des Landratsamts.
Quelle: Landkreis Regen; ÜberschwemmungsgebieteQuelle: HND Bayern; Pegel ZwieselQuelle: LfU Bayern; UmweltAtlas Hochwasser
Seit 6. Oktober 2025 (Satzung vom 1. Oktober 2025) müssen bei Neubau, Änderung oder Nutzungsänderung Stellplätze auf dem Baugrundstück (oder einem gesicherten Nachbargrundstück) hergestellt werden. Die Stadt kann die Pflicht durch Ablösevertrag ersetzen — das steht in ihrem Ermessen. Bestimmte Wohn-Änderungen nach der Bayerischen Bauordnung sind ausgenommen. Klären Sie Zahl und Ablöse vor der Beurkundung.
Ein fertiger kommunaler Wärmeplan der Stadt liegt noch nicht vor; die landesweite Frist für kleinere Gemeinden ist der 30. Juni 2028. Der Landkreis hat ein gebäudescharfes Wärmekataster als Vorarbeit. Der Plan ist Orientierung und begründet keinen Anschlusszwang.
Quelle: Landkreis Regen; WärmeplanungQuelle: LMG Bayern; Wärmeplanungsfrist
Öffentliche Bodenrichtwerte veröffentlicht Bayern über das Portal der Gutachterausschüsse. Die Geschäftsstelle für den Landkreis sitzt beim Landratsamt Regen. Der Richtwert ist eine Zonen-Orientierung, kein Verkehrswert Ihres Grundstücks. Für die neue Grundsteuer in Bayern wird der Bodenrichtwert nicht benötigt (Flächenmodell).
Quelle: Bodenrichtwerte Bayern; KartenauskunftQuelle: Landkreis Regen; Gutachterausschuss
Landesprogramme laufen über die Bewilligungsstelle Landratsamt Regen, Poschetsrieder Straße 16 (unter anderem BayernLabo-Zinsverbilligung für Eigenwohnraum). Den Antrag müssen Sie vor Baubeginn oder Kaufvertragsabschluss stellen; bereits begonnene Vorhaben sind ausgeschlossen. Es besteht kein Rechtsanspruch. Details zu landesweiten Sätzen und Zuschüssen stehen im Bundesland-Block bzw. beim StMB.
Quelle: Landkreis Regen; WohnbauförderungQuelle: StMB Bayern; Eigentumsförderung
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden