Immobilien in Pritzwalk
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Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien in Pritzwalk – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste über Pritzwalk
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt in Pritzwalk der kommunale Hebesatz Grundsteuer B von 370 % (A: 300 %); die Stadtverordneten haben die Sätze am 20. November 2024 beschlossen, für 2026 bleiben sie unverändert. Das Finanzamt setzt den Messbetrag nach dem Bundesmodell; die Stadt stellt den Bescheid aus. Wer hier wohnt oder kauft, spürt die laufende Steuer über diese kommunalen Sätze — nicht über einen landesweiten Pauschalwert.
Quelle: Stadt Pritzwalk; Hebesatzsatzung 2025Quelle: Stadt Pritzwalk; Steuern 2026Quelle: Stadt Pritzwalk; Grundsteuer
Wie oft kommt der Prignitz-Express?
Am Bahnhof Pritzwalk hält der RE6 (Prignitz-Express) und verbindet täglich im Stundentakt Wittenberge mit Berlin-Charlottenburg (VBB-Tarif); dazwischen liegen unter anderem Perleberg, Wittstock und Neuruppin. Ergänzend fährt die RB74 Richtung Meyenburg. Den Busverkehr im Landkreis betreibt seit 1. August 2026 die Verkehrsgesellschaft Prignitz; Tickets gibt es im Bus und über VBB-Apps. Bauarbeiten auf der RE6-Strecke können den Takt zeitweise ändern — vor der Fahrt prüfen.
Quelle: VBB; Linie RE6Quelle: Bahn; Bahnhof PritzwalkQuelle: VGP; Busverkehr Prignitz
Gilt in Pritzwalk die Mietpreisbremse?
Pritzwalk steht nicht unter der brandenburgischen Mietpreisbremse und hat keine auf 15 % abgesenkte Kappungsgrenze. Die Gebietskulisse ab 1. Januar 2026 nennt 36 Gemeinden — die Stadt in der Prignitz gehört nicht dazu. Bei Neuvermietung und Bestandserhöhung gelten die allgemeinen BGB-Regeln; die Kappung liegt bei 20 % in drei Jahren bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Einen amtlichen Mietspiegel veröffentlicht die Stadt nicht.
Quelle: Land Brandenburg; Mieterschutz GebieteQuelle: BRAVORS Brandenburg; MietbegrenzVQuelle: BRAVORS Brandenburg; Kappungsgrenzen-VO
Was sagt der kommunale Wärmeplan zur Heizung?
Die Stadtverordnetenversammlung hat den kommunalen Wärmeplan am 8. Juni 2026 beschlossen. In der Altstadt und angrenzenden Kernstadt-Quartieren plant Pritzwalk einen deutlichen Fernwärme-Ausbau; als künftige Quelle ist Tiefengeothermie vorgesehen. In Randlagen und Ortsteilen bleiben dezentrale Lösungen (etwa Wärmepumpe, Biomasse) im Vordergrund. Der Plan verpflichtet nicht zum Netzanschluss und ersetzt keine Gebäudeberatung — er zeigt nur, wo welche Versorgung langfristig vorgesehen ist.
Quelle: Stadt Pritzwalk; WärmeplanungQuelle: Stadt Pritzwalk; Wärmeplan Info
Bundesland Brandenburg:
- Grunderwerbsteuer: 6,5 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der MietbegrenzV
- Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
- Solarpflicht private Wohngebäude: keine allgemeine Landespflicht
Zusätzliche Info zum Bundesland Brandenburg:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Finanzamt Brandenburg; Grunderwerbsteuer
- MietbegrenzV nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Land Brandenburg; MietbegrenzV
- Grundsteuerreform Bundesmodell — Quelle: Finanzamt Brandenburg; Grundsteuerreform
Häufige Fragen zu Wohnen in Pritzwalk
- Wie komme ich mit der Bahn von Pritzwalk nach Berlin?
- Fährt der RE6 stündlich in Pritzwalk?
- Gibt es eine Verbindung nach Meyenburg?
Der RE6 (Prignitz-Express) hält in Pritzwalk und fährt täglich im Stundentakt zwischen Wittenberge und Berlin-Charlottenburg (VBB-Tarif). Richtung Norden ergänzt die RB74 nach Meyenburg. Bauarbeiten können den Takt zeitweise ändern — vor der Fahrt in der VBB-Auskunft prüfen.
- Wer fährt die Busse in Pritzwalk?
- Gilt in der Prignitz der VBB-Tarif im Bus?
- Wo kaufe ich das Busticket?
Seit dem 1. August 2026 betreibt die Verkehrsgesellschaft Prignitz (VGP) den Busverkehr im Landkreis. Tickets kaufen Sie beim Fahrpersonal oder digital über VBB-Apps; Verkaufsstellen bleiben unter anderem am Bahnhof Pritzwalk.
- Gibt es in Pritzwalk schon einen Wärmeplan?
- Kommt Fernwärme in die Altstadt?
- Muss ich wegen der Wärmeplanung die Heizung tauschen?
Ja. Die Stadtverordnetenversammlung hat den kommunalen Wärmeplan am 8. Juni 2026 beschlossen. Für die Altstadt und angrenzende Kernstadt-Quartiere ist ein Fernwärme-Ausbau vorgesehen; Ortsteile und Randlagen bleiben eher dezentral. Allein aus dem Plan folgt keine Pflicht zum Heizungswechsel oder Netzanschluss.
Quelle: Stadt Pritzwalk; WärmeplanungQuelle: Stadt Pritzwalk; Wärmeplan Info
- Was kostet die Stellplatzablöse in Pritzwalk?
- Brauche ich Stellplätze in der Fußgängerzone?
- Gibt es Ermäßigung im Sanierungsgebiet?
Die Ablöse beträgt 3.765 € je Stellplatz im Gebietsteil 1 und 3.390 € im Gebietsteil 2. Entspricht ein Vorhaben im Sanierungsgebiet den Sanierungszielen, sinkt der Betrag auf 1.180 €. An Marktstraße, Marktplatz und Meyenburger Straße entfällt die Herstellungspflicht unter den Satzungsvoraussetzungen.
Quelle: Stadt Pritzwalk; StellplatzablöseQuelle: Stadt Pritzwalk; Stellplatzsatzung
- Wo melde ich in Pritzwalk ein Kind in der Kita an?
- Ab wann besteht ein Rechtsanspruch auf Betreuung?
- Ist der Kindergarten beitragsfrei?
Den Antrag für kommunale Einrichtungen stellen Sie beim Leiter der gewünschten Kita; Formulare liegen beim Fachgebiet Kindertagesstätten (Gartenstraße 12). Den Rechtsanspruch ab dem vollendeten ersten Lebensjahr prüft der Landkreis Prignitz. Ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung entfällt der Elternbeitrag landesweit (Essengeld bleibt).
Quelle: Stadt Pritzwalk; KitaplatzQuelle: Landkreis Prignitz; Kita-RechtsanspruchQuelle: MBJS Brandenburg; Kita ab 3
- Was bedeutet das Sanierungsgebiet Altstadt für Bauvorhaben?
- Fallen Ausgleichsbeträge an?
- Gibt es eine Gestaltungssatzung?
Das Sanierungsgebiet Altstadt (seit 1995, erweitert um die Dömnitzinsel, rund 27,3 ha) läuft im vereinfachten Verfahren; nach Abschluss werden keine Ausgleichsbeträge erhoben. Für äußere Gestaltung (Fassade, Dach, Fenster, Werbeanlagen u. a.) gilt eine Gestaltungssatzung — vor Umbauten die Stadtseite und den Lageplan prüfen.
- Erhebt Pritzwalk eine Zweitwohnungssteuer?
- Wie hoch ist der Steuersatz?
- Muss ich den Zweitwohnsitz melden?
Ja. Wer eine Zweitwohnung im Stadtgebiet innehat, zahlt in der Regel 10 % des jährlichen Mietaufwands. Aufnahme oder Aufgabe der Wohnung müssen Sie der Stadtverwaltung innerhalb einer Woche anzeigen. Ausnahmen gelten unter anderem für nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete mit Hauptwohnung in einer anderen Gemeinde und beruflicher Zweitwohnung hier.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden