Immobilien zum Mieten in Pfarrkirchen
0 Immobilien werden in Pfarrkirchen zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Pfarrkirchen – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Pfarrkirchen
Wer in Pfarrkirchen mietet, trifft keine Mietpreisbremse an: Die Kreisstadt fehlt in der Anlage der bayerischen Mieterschutzverordnung (MiSchuV ab 1. Januar 2026). Neuvertragsmieten unterliegen hier nicht der 10-Prozent-Grenze zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Mieterhöhungen im Bestand sind auf 20 % in drei Jahren gekappt. Die Grundsteuer B mit Hebesatz 268 v. H. (neue Grundsteuer ab 2025) darf nur über die Nebenkosten laufen, wenn der Mietvertrag das vorsieht.
Quelle: Freistaat Bayern; MiSchuV-AnlageQuelle: Stadt Pfarrkirchen; Hebesatzsatzung 2025
Wie läuft eine Erhöhung ohne Mietspiegel?
Die Stadt veröffentlicht keinen amtlichen Mietspiegel. Bei Erhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete bleiben Form und Fristen des BGB maßgeblich — plus die Kappung von 20 % in drei Jahren. Der Vermieter muss die Erhöhung begründen, etwa mit Vergleichswohnungen oder einem Gutachten. Portal-Angebotsmieten ersetzen keinen Mietspiegel. Ohne Mietpreisbremse gibt es bei Neuverträgen keine 10-Prozent-Deckelung zur Vergleichsmiete.
Quelle: BayernPortal; Mieterschutz Infos
Was zahlen Familien in den städtischen Kitas?
Die Gebührensatzung (Stand April 2026) setzt für den Kindergarten 176 € monatlich bei 4–5 Stunden Buchung an, für die Krippe in derselben Zeitscheibe 253 €; dazu kommen 7 € Spielgeld. Geschwister in derselben städtischen Einrichtung: das ältere Kind 10 € weniger. Die Stadt führt die Kindertagesstätte Maria Ward seit 1. Januar 2025 und das Schülerzentrum KRABAT seit 1. September 2025 in eigener Trägerschaft. Freigemeinnützige Träger haben eigene Gebührenordnungen — Anmeldung und Kosten klären Sie dort. Landesweite Zuschüsse stehen im Bundesland-Block.
Quelle: Stadt Pfarrkirchen; Kita-GebührensatzungQuelle: Stadt Pfarrkirchen; Kinderbetreuung
Wo beantragen Sie Wohnberechtigung — und was gilt beim Parken?
Zuständig für den Wohnberechtigungsschein ist das Landratsamt Rottal-Inn in der Ringstraße 4–7 (Wohnraumförderung), nicht das städtische Rathaus. Den Antrag können Sie dort oder über das BayernPortal stellen. Die Wohnungsbau-GmbH Pfarrkirchen-Simbach a. Inn (Anton-Faltermaier-Straße 1) vermietet frei finanzierte und sozial geförderte Wohnungen, darunter Studentenwohnungen am Hochschulstandort. Für Bewohnerparken bietet die Stadt einen Online-Antrag über das BayernPortal an. Unabhängig davon kostet das Parken in der Innenstadt 0,50 € je Stunde; oberirdisch sind die ersten 30 Minuten frei (App Parkster).
Quelle: Landkreis Rottal-Inn; WohnberechtigungsscheineQuelle: Wohnungsbau-GmbH; Vermietung PfarrkirchenQuelle: BayernPortal; Bewohnerparken PfarrkirchenQuelle: Stadt Pfarrkirchen; Parken Innenstadt
Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer: 3,5 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
- Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
- Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: LfSt Bayern; Grunderwerbsteuer
- Mieterschutz nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Justiz Bayern; Mieterschutz
- BayBO Solar nur Soll — Quelle: Gesetze Bayern; BayBO Solar
Häufige Fragen zum Mieten in Pfarrkirchen
- Gilt in Pfarrkirchen die Mietpreisbremse?
- Ist Pfarrkirchen angespannter Wohnungsmarkt?
- Steht die Kreisstadt in der MiSchuV?
Nein. Pfarrkirchen fehlt in der Anlage der bayerischen Mieterschutzverordnung (MiSchuV ab 1. Januar 2026, geändert 16. Juni 2026). Im gesamten Landkreis Rottal-Inn ist derzeit keine Gemeinde als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen. Neuvertragsmieten unterliegen hier nicht der 10-Prozent-Grenze zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
- Welche Kappungsgrenze gilt in Pfarrkirchen?
- Sind Mieterhöhungen auf 15 Prozent begrenzt?
- Wie stark darf die Miete in drei Jahren steigen?
Es gilt die bundesweite Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren. Die abgesenkte Grenze von 15 % greift nur in Gemeinden der MiSchuV-Anlage — Pfarrkirchen gehört nicht dazu. Unabhängig davon darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten.
Quelle: Freistaat Bayern; MiSchuV-AnlageQuelle: BayernPortal; Mieterschutz Infos
- Gibt es in Pfarrkirchen einen amtlichen Mietspiegel?
- Wo finde ich den Mietspiegel der Stadt?
- Wie begründet der Vermieter eine Erhöhung?
Nein — die Stadt veröffentlicht keinen amtlichen Mietspiegel. Eine Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete muss der Vermieter nach BGB begründen, etwa mit Vergleichswohnungen oder einem Gutachten. Portal-Angebotsmieten ersetzen keinen Mietspiegel.
- Darf die Grundsteuer in den Nebenkosten stehen?
- Wie hoch ist der Hebesatz für Mieter relevant?
- Gilt die neue Grundsteuer ab 2025?
Ja — wenn der Mietvertrag die Umlage vorsieht. Die Stadt setzt für die neue Grundsteuer (ab 2025) den Hebesatz B auf 268 v. H. fest. Das Finanzamt ermittelt den Messbetrag; ohne Vertragsklausel bleibt die Steuer beim Eigentümer. Landesmodell siehe Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.
- Was kosten städtische Kita-Plätze in Pfarrkirchen?
- Gibt es Geschwisterermäßigung?
- Wer trägt Maria Ward und KRABAT?
Die Gebührensatzung (Stand April 2026) nennt für den Kindergarten 176 € monatlich bei 4–5 Stunden, für die Krippe 253 €, plus 7 € Spielgeld. Geschwister in derselben städtischen Einrichtung: das ältere Kind 10 € weniger. Die Stadt führt Maria Ward seit 1. Januar 2025 und das Schülerzentrum KRABAT seit 1. September 2025 selbst. Landesweiter Beitragszuschuss: Bundesland-Block.
Quelle: Stadt Pfarrkirchen; Kita-GebührensatzungQuelle: Stadt Pfarrkirchen; Kinderbetreuung
- Wo beantrage ich in Pfarrkirchen einen Wohnberechtigungsschein?
- Ist das Rathaus für den WBS zuständig?
- Geht der Antrag online?
Zuständig ist das Landratsamt Rottal-Inn, Ringstraße 4–7, nicht das städtische Rathaus. Den Wohnberechtigungsschein (Nachweis für geförderte Mietwohnungen) können Sie dort oder über das BayernPortal beantragen.
Quelle: Landkreis Rottal-Inn; WohnberechtigungsscheineQuelle: BayernPortal; WBS Onlineantrag
- Wo finde ich Sozial- oder Genossenschaftswohnungen?
- Wer vermietet geförderte Wohnungen in Pfarrkirchen?
- Gibt es Studentenwohnungen?
Die Wohnungsbau-GmbH Pfarrkirchen-Simbach a. Inn (Anton-Faltermaier-Straße 1) vermietet frei finanzierte und sozial geförderte Wohnungen im Landkreis, darunter Studentenwohnungen am Hochschulstandort. Für geförderte Wohnungen brauchen Sie in der Regel einen Wohnberechtigungsschein des Landratsamts.
Quelle: Wohnungsbau-GmbH; VermietungQuelle: Jobcenter Rottal-Inn; Wohnungssuche Tipps
- Brauche ich in Pfarrkirchen einen Bewohnerparkausweis?
- Kann ich den Parkausweis online beantragen?
- Was kostet das Parken ohne Ausweis?
Die Stadt bietet über das BayernPortal einen Online-Antrag für den gebührenpflichtigen Bewohnerparkausweis an — relevant, wo Schilder Bewohnerparken ausweisen. Unabhängig davon gilt in der Innenstadt die Parkgebühr von 0,50 € je Stunde; oberirdisch sind die ersten 30 Minuten frei. Digitale Tickets: App Parkster.
Quelle: BayernPortal; Bewohnerparken PfarrkirchenQuelle: Stadt Pfarrkirchen; Parken Innenstadt
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden