Immobilien in Neubrandenburg
0 Immobilien werden in Neubrandenburg derzeit angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien in Neubrandenburg – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste über Neubrandenburg
Am 18. Juni 2026 hat die Stadtvertretung den kommunalen Wärmeplan der Vier-Tore-Stadt beschlossen. Rund 80 % der Haushalte hängen bereits an der Fernwärme der Stadtwerke neu.sw. Der Plan ist strategisch: Er ordnet Stadtgebiete Fernwärme, Prüfgebieten oder individueller Versorgung zu und begründet keinen Anschluss- und Benutzungszwang für Ihr Gebäude.
Eine Gebietsausweisung nach § 71 Absatz 8 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gibt es nicht. Damit bleibt für Bestandsgebäude der Stichtag 30. Juni 2028: Erst danach muss eine irreparabel ausgefallene Heizung in der Regel zu 65 % mit erneuerbarer Wärme oder Abwärme ersetzt werden. Karten und Gebietssteckbriefe stehen im städtischen Klimaportal.
Quelle: Stadt Neubrandenburg; Klimaportal WärmeplanQuelle: Stadt Neubrandenburg; WärmeplanungQuelle: neu.sw; Wärmewende Fernwärme
Was gilt beim Parken in der Innenstadt?
Kurzparken in der Innenstadt löst das P15-Ticket: Es erlaubt einmal 15 Minuten auf öffentlichen Flächen — ausgenommen sind Bewohnerparkplätze, Feuerwehreinfahrten und Parkverbote. Tickets holen Sie unter anderem in der Infothek am Friedrich-Engels-Ring 53, im neu.sw-Kundenbüro Marien-Carrée und in der Touristinformation am Marktplatz.
Die Parkgebührenverordnung der Stadt setzt in Zone I (Innenstadt) 1,00 € je angefangene Stunde fest; in den Zonen II bis IV gilt 0,50 € je Stunde, teils mit Tageshöchstbetrag. Wer in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet wohnt, beantragt den Ausweis über die Stadtverwaltung; das Formular samt Überlassungsvertrag liegt bei den städtischen Formularen.
Quelle: Stadt Neubrandenburg; P15 ParkenQuelle: Stadt Neubrandenburg; ParkgebührenQuelle: Stadt Neubrandenburg; Bewohnerparkausweis
Wohin geht der Grundbuchantrag?
Zuständig ist das Amtsgericht Neubrandenburg. Grundbuchauszüge und Anträge für Grundstücke im Amtsgerichtsbezirk schicken Sie postalisch an das Grundbuchamt, Clara-Zetkin-Straße 14, 17109 Demmin (Zweigstelle). Die Adresse am Friedrich-Engels-Ring in Neubrandenburg ist möglich, verlängert aber die Postlaufzeit. Der elektronische Weg für Grundbuchanträge ist ausgeschlossen; private Online-Anbieter arbeiten nicht im Auftrag des Gerichts.
Quelle: Justiz MV; Grundbuchamt Demmin
Wo melden Familien den Kitaplatz an?
Zuständig ist nicht die Stadtverwaltung allein, sondern das Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, An der Hochstraße 1 in Neubrandenburg. Seit dem 1. Januar 2020 entfallen die Elternbeiträge für Krippe, Kindergarten, Kindertagespflege und Hort (bis zu 10 Stunden täglich). Verpflegung bleibt Sache der Eltern; eine Übernahme können Sie beim Jugendamt beantragen.
Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr besteht ein Anspruch auf Teilzeitförderung von 30 Wochenstunden. Wer mehr Betreuung braucht, stellt in der Regel drei Monate vor Beginn einen Antrag auf Ganztagsförderung. Freie Plätze klären Sie früh bei der gewünschten Einrichtung und beim Jugendamt; ein Extra-Antrag nur auf Beitragsfreiheit ist nicht nötig.
Quelle: Landkreis Seenplatte; Kita JugendamtQuelle: Land MV; Kita BeitragsfreiheitQuelle: Stadt Neubrandenburg; Kindertagesstätten
Bundesland Mecklenburg-Vorpommern:
- Grunderwerbsteuer: 6,0 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur ausgewiesene Gemeinden
- Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
- Solarpflicht private Wohngebäude: keine allgemeine Landespflicht
Zusätzliche Info zum Bundesland Mecklenburg-Vorpommern:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Steuerportal MV; Grunderwerbsteuer
- Mietpreisbremse nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Land MV; Mietpreisbremse
- Grundsteuerreform Bundesmodell — Quelle: Steuerportal MV; Grundsteuerreform
Häufige Fragen zu Wohnen in Neubrandenburg
- Ist der kommunale Wärmeplan in Neubrandenburg beschlossen?
- Muss ich mein Haus an Fernwärme anschließen?
- Gilt in Neubrandenburg ein früherer GEG-Stichtag?
Ja. Die Stadtvertretung hat den kommunalen Wärmeplan am 18. Juni 2026 beschlossen. Rund 80 % der Haushalte sind an Fernwärme angeschlossen. Der Plan ist strategisch und begründet keinen Anschlusszwang. Eine Gebietsausweisung nach § 71 Absatz 8 GEG gibt es nicht; für Bestandsgebäude bleibt der Stichtag 30. Juni 2028. Karten stehen im Klimaportal.
Quelle: Stadt Neubrandenburg; Klimaportal WärmeplanQuelle: Stadt Neubrandenburg; WärmeplanungQuelle: neu.sw; Wärmewende Fernwärme
- Was kostet Parken in der Neubrandenburger Innenstadt?
- Was ist das P15-Parkticket?
- Gibt es einen Bewohnerparkausweis?
In Zone I (Innenstadt) gelten 1,00 € je angefangene Stunde, in den Zonen II bis IV 0,50 €. Das P15-Ticket erlaubt einmal 15 Minuten auf öffentlichen Innenstadtflächen — nicht auf Bewohnerparkplätzen. Ausgabestellen sind unter anderem die Infothek am Friedrich-Engels-Ring 53 und das neu.sw-Kundenbüro. Den Bewohnerparkausweis beantragen Sie bei der Stadt; das Formular liegt bei den städtischen Formularen.
Quelle: Stadt Neubrandenburg; P15 ParkenQuelle: Stadt Neubrandenburg; Parkgebühren
- Sind Kita und Hort in Neubrandenburg beitragsfrei?
- Wo beantrage ich den Kitaplatz?
- Muss ich Verpflegung in der Kita selbst zahlen?
Ja. Seit dem 1. Januar 2020 sind Krippe, Kindergarten, Kindertagespflege und Hort bis zu 10 Stunden täglich beitragsfrei. Verpflegung zahlen Eltern selbst; eine Übernahme beantragen Sie beim Jugendamt. Zuständig ist das Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, An der Hochstraße 1. Ganztagsförderung über 30 Wochenstunden beantragen Sie in der Regel drei Monate vorher.
Quelle: Land MV; Kita BeitragsfreiheitQuelle: Landkreis Seenplatte; Kita Jugendamt
- Wie ist die ÖPNV-Anbindung in Neubrandenburg?
- Wer betreibt den Stadtbus?
- Fährt der RE5 über Neubrandenburg?
Den Stadtbus betreiben die Neubrandenburger Verkehrsbetriebe (NVB) der Stadtwerke neu.sw. Tickets gibt es in der Mobilitätszentrale am ZOB (Friedrich-Engels-Ring 14), im Kundenbüro und in der App „dein nb“. Rufbuslinien und das Angebot RUFus ergänzen den Fahrplan. Am Bahnhof halten Regionalzüge, darunter der RE 5 auf der Achse Rostock bzw. Stralsund–Neubrandenburg–Neustrelitz–Berlin (Fahrplan ab 14. Dezember 2025).
Quelle: neu.sw; Stadtbus NVBQuelle: DB Regio MV; RE5 Netz Nord-Süd
- Wohin schicke ich einen Grundbuchantrag für Neubrandenburg?
- Welches Amtsgericht führt das Grundbuch?
- Kann ich Grundbuchauszüge elektronisch beantragen?
Zuständig ist das Amtsgericht Neubrandenburg. Anträge schicken Sie postalisch an das Grundbuchamt, Clara-Zetkin-Straße 14, 17109 Demmin. Die Adresse am Friedrich-Engels-Ring in Neubrandenburg verlängert die Laufzeit; elektronische Übermittlung ist ausgeschlossen.
- Wie prüfe ich die Breitbandversorgung vor dem Umzug?
- Gibt es Glasfaser in meinem Stadtteil?
- Wo sehe ich verfügbare Internetbandbreiten?
Die Versorgung unterscheidet sich nach Adresse. Prüfen Sie den Standort im Gigabit-Grundbuch / Breitbandatlas des Bundes — dort sehen Sie verfügbare Technologien und ungefähre Bandbreiten.
- Liegt Neubrandenburg in einem Hochwasser-Risikogebiet?
- Wo prüfe ich Überschwemmungsflächen am Tollensesee?
- Gibt es amtliche Hochwasserkarten für mein Grundstück?
Das hängt vom Flurstück ab. Das Landesamt für Umwelt (LUNG) veröffentlicht Hochwassergefahren- und -risikokarten für Szenarien mit hoher, mittlerer und niedriger Wahrscheinlichkeit. Prüfen Sie die genaue Adresse in der Karte — besonders in Gewässernähe zu Tollensesee, Tollense und kleineren Zuläufen.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden