Immobilien zum Mieten in Jena
0 Immobilien werden in Jena zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Jena – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Jena
Seit dem Kabinettsbeschluss vom 9. Dezember 2025 gilt in Jena die Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2027: Bei Wiedervermietung darf die Nettokaltmiete die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen. Die Verordnung gilt nicht im ganzen Land, sondern nur in Jena und Erfurt. Im Bestand begrenzt die abgesenkte Kappungsgrenze Erhöhungen auf 15 % in drei Jahren — bis zur Vergleichsmiete, nicht darüber.
Die Einhaltung der Kappungsgrenze ist Privatrecht: Die Stadt greift bei einer Mieterhöhung nicht ein. Modernisierungszuschläge folgen anderen Regeln. Ob Ihre Wohnung unter die Bremse fällt, prüfen Sie am Vertrag und an den gesetzlichen Ausnahmen (etwa bestimmter Neubau).
Quelle: Land Thüringen; MietpreisbremseQuelle: Stadt Jena; Kappungsgrenze
Was kostet das Bewohnerparken als Mieterin oder Mieter?
Ohne eigenen Stellplatz brauchen Sie in den ausgewiesenen Zonen denselben Bewohnerparkausweis wie Eigentümer. Seit dem 1. Februar 2025 sind das 120 € im Jahr. Anspruch: Hauptwohnsitz in der Zone, kein privater Stellplatz dort, Fahrzeug unter 3,5 t. Pro Person nur ein Ausweis; er garantiert keinen freien Platz. Derzeit gibt es sieben Zonen — die genaue Straße prüfen Sie im Kartenportal.
Eine anteilige Rückerstattung bei Auszug vor Ablauf gibt es nicht. Ersatz nach Verlust kostet 10,50 € plus 0,30 € Siegel. Verlängerung frühestens einen Monat vor Ablauf, online oder mit Termin am Engelplatz 1. Zum 1. April 2026 hat die Stadt die Ausweitung der Innenstadt-Zone I und eine neue Zone IV an der Lutherstraße Ost angekündigt.
Quelle: Stadt Jena; BewohnerparkausweisQuelle: Stadt Jena; BewohnerparkzonenQuelle: Stadt Jena; Parkzonen Ausweitung
Welcher Mietspiegel gilt für Ihre Wohnung?
Einen aktuellen qualifizierten Mietspiegel stellt die Stadt derzeit nicht bereit. Der Mietspiegel 2023 (anerkannt am 20. Oktober 2023) kann als einfacher Mietspiegel zur Orientierung dienen — hilfreich, um die 10- %-Grenze der Bremse und Bestandserhöhungen einzuordnen. Eine Online-Berechnung bietet der Jena Service.
Der Spiegel gilt grundsätzlich nur für vermietete Wohnungen in Gebäuden mit drei oder mehr Wohnungen. Ausgenommen sind unter anderem öffentlich geförderte, möblierte, gewerblich mitgenutzte und Staffelmiet-Wohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäuser. Zuständig für Rückfragen ist das Team Wohnen und Quartierentwicklung, Am Anger 26.
Quelle: Stadt Jena; Mietspiegel
Wann lohnt ein Wohnberechtigungsschein?
Für eine geförderte Wohnung brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS), wenn das Haushaltseinkommen die Grenzen nach dem Thüringer Wohnraumfördergesetz einhält. Seit der Richtlinie vom 31. Mai 2023 darf die Grenze um bis zu 40 % überschritten werden; das prüft die Stadt im Einzelfall. Der Schein gilt ein Jahr und kostet 10 €.
Zuständig ist das Team Wohnen und Quartierentwicklung, Am Anger 26. Studierende und Auszubildende sind am Studien- oder Ausbildungsort antragsberechtigt, wenn sie dort mindestens ein Jahr bleiben wollen. Wohngemeinschaften erhalten keinen WBS. Die geförderte Wohnung muss alleiniger Hauptwohnsitz werden.
Quelle: Stadt Jena; Wohnberechtigungsschein
Bundesland Thüringen:
- Grunderwerbsteuer: 5,0 % (seit 1. Januar 2024)
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur bestimmte Gemeinden
- Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
- Solarpflicht private Wohngebäude: keine allgemeine Landespflicht
Zusätzliche Info zum Bundesland Thüringen:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Finanzministerium Thüringen; Grunderwerbsteuer
- Mietpreisbremse nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Land Thüringen; Mietpreisbremse
- Grundsteuerreform Bundesmodell — Quelle: Finanzministerium Thüringen; Grundsteuer
Häufige Fragen zum Mieten in Jena
- Gilt in Jena die Mietpreisbremse?
- Darf die Neuvertragsmiete in Jena über der Vergleichsmiete liegen?
- Bis wann gilt die Mietpreisbremse in Jena?
Ja — aber nicht landesweit, sondern nur in Jena und Erfurt. Bei Wiedervermietung darf die Nettokaltmiete die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % überschreiten. Das Kabinett hat die Regelung am 9. Dezember 2025 bis zum 31. Dezember 2027 verlängert. Ausnahmen (etwa bestimmter Neubau) richten sich nach Bundesrecht.
- Welche Kappungsgrenze gilt in Jena?
- Dürfen Bestandsmieten in Jena um mehr als 15 Prozent steigen?
- Gilt in Jena die abgesenkte Kappungsgrenze?
Ja. In Jena dürfen Bestandsmieten innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete steigen (statt der bundesweiten 20 %). Die Stadt greift bei Erhöhungen nicht ein; das bleibt Privatrecht. Modernisierungszuschläge folgen anderen Regeln.
- Gibt es in Jena einen amtlichen Mietspiegel — und wo finde ich ihn?
- Ist der Jenaer Mietspiegel noch qualifiziert?
- Welcher Mietspiegel gilt aktuell in Jena?
Einen aktuellen qualifizierten Mietspiegel stellt die Stadt derzeit nicht bereit. Der Mietspiegel 2023 kann als einfacher Mietspiegel zur Orientierung herangezogen werden und ist über den Jena Service abrufbar. Er gilt grundsätzlich nur für Wohnungen in Gebäuden mit drei oder mehr Wohnungen.
- Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn in Jena?
- Wo stellt Jena den Wohnberechtigungsschein aus?
- Was kostet der WBS in Jena?
Für geförderte Wohnungen ja, wenn Ihr Haushaltseinkommen die Grenzen nach dem Thüringer Wohnraumfördergesetz einhält; seit dem 31. Mai 2023 ist eine Überschreitung um bis zu 40 % möglich. Zuständig ist das Team Wohnen und Quartierentwicklung (Am Anger 26). Der Schein gilt ein Jahr und kostet 10 €. Wohngemeinschaften erhalten keinen WBS.
- Was kostet Anwohnerparken in Jena — und brauche ich einen Ausweis?
- Gilt der Bewohnerparkausweis auch für Mieter in Jena?
- Gibt es eine Rückerstattung beim Auszug?
In den sieben Bewohnerparkzonen ja, wenn Sie privilegiert parken wollen und keinen privaten Stellplatz in der Zone haben. Seit dem 1. Februar 2025 kostet der Ausweis 120 € im Jahr. Eine anteilige Rückerstattung bei Auszug vor Ablauf gibt es nicht. Verlängerung frühestens einen Monat vor Ablauf.
Quelle: Stadt Jena; BewohnerparkausweisQuelle: Stadt Jena; Parkausweis verlängern
- Was kosten Kita-Beiträge in Jena für Mieterfamilien?
- Ab wann ist die Kita in Jena beitragsfrei?
- Kann ich Kita-Gebühren in Jena erlassen lassen?
Seit dem 1. Oktober 2025 gilt der Satz von 10 % des anrechenbaren Einkommens, höchstens 300 € für ein Kind. Die letzten 24 Monate vor dem regulären Schuleintritt sind gebührenfrei. Bei Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag ist auf Antrag eine Befreiung möglich.
- Darf die Grundsteuer über die Nebenkosten laufen?
- Ist die Grundsteuer in Jena umlagefähig?
Vermieter dürfen die Grundsteuer über die Nebenkosten umlegen — wenn der Mietvertrag das vorsieht. Fehlt die Vereinbarung, bleibt sie beim Eigentümer. In Jena gilt für die neue Grundsteuer (Reform ab 2025) der Hebesatz B von 400 %.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden