Immobilien zum Mieten in Husum - Nordsee

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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Husum - Nordsee – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!

Das Wichtigste zum Mieten in Husum - Nordsee

Husum - Nordsee steht nicht unter der Mietpreisbremse. Bei Neuvermietung gibt es keine landesweite Obergrenze von zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Wer einzieht, verhandelt die Nettokaltmiete damit ohne diese gesetzliche Deckelung — Vergleichsmiete und Marktlage bleiben trotzdem Orientierung.

Quelle: BBSR; Mieterschutz Länderlage

Wie funktionieren Kita-Beiträge und Anmeldung?

Landesweit deckelt das KiTaG die Elternbeiträge: höchstens 5,80 € (unter 3 Jahren) bzw. 5,66 € (ab 3 Jahren) pro wöchentlicher Betreuungsstunde; Verpflegung bleibt extra. Geschwisterregel: zweites Kind 50 %, weitere Kinder beitragsfrei. In Husum melden Sie sich bei den jeweiligen Trägern an — nicht zentral über die Stadtverwaltung.

Ermäßigungs- und Sozialstaffelanträge nimmt die Stadt entgegen; Orientierung zur Platzsuche bietet das landesweite KitaPortal SH. Für Familien mit Umzug nach Husum lohnt die frühe Kontaktaufnahme zu mehreren Trägern, weil Wartelisten und Betreuungszeiten je Einrichtung unterschiedlich sein können.

Quelle: Land SH; Kita-BeitragsdeckelQuelle: Stadt Husum; Kindertagesstätten

Was begrenzt Mieterhöhungen im laufenden Vertrag?

Vermieter dürfen die Nettokaltmiete im Bestand nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben und höchstens um 20 % innerhalb von drei Jahren (§ 558 BGB). Die Kappungsgrenzenverordnung SH (seit 1. Mai 2024, befristet bis 30. April 2029) senkt diese Grenze in 62 Gemeinden auf 15 % — Husum gehört nicht dazu.

Damit gilt vor Ort die allgemeine Bundesgrenze. Modernisierungsumlagen und Betriebskostenanpassungen folgen eigenen Regeln und sind von dieser Kappung zu unterscheiden. Bei einer Mieterhöhung sollten Sie Prüffristen und Form im Schreiben beachten.

Quelle: Land SH; KappungsgrenzenverordnungQuelle: Land SH; KappVO-Gemeindeliste

Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein?

Für öffentlich geförderte Wohnungen mit Belegungsbindung brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). In Husum ist die Wohngeldbehörde der Stadt zuständig: Zingel 10, 25813 Husum. Formulare liegen auf der Formularseite der Stadt und im Bürgerportal bereit.

Der Schein ist in der Regel ein Jahr gültig und bei Umzug neu zu beantragen. Ohne WBS bleibt der Zugang zu gebundenen Sozialwohnungen in der Regel verschlossen — auch wenn Sie die Einkommensgrenzen erfüllen würden.

Quelle: Zufish SH; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Husum; WBS-Formular

Bundesland Schleswig-Holstein:

  • Grunderwerbsteuer: 6,5 %
  • Mietpreisbremse: keine Landesverordnung (seit 2019 aufgehoben)
  • Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der Kappungsgrenzenverordnung
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht: EWKG — Neubau von Wohngebäuden

Zusätzliche Info zum Bundesland Schleswig-Holstein:

Häufige Fragen für Mieterinnen und Mieter in Husum - Nordsee

  • Gilt in Husum - Nordsee die Mietpreisbremse?
  • Darf die Neuvertragsmiete die Vergleichsmiete um mehr als 10 Prozent übersteigen?
  • Gibt es in Schleswig-Holstein eine Mietpreisbremse?

Nein. Schleswig-Holstein hat derzeit keine Mietpreisbremse in Kraft. Bei Neuvermietung gilt keine landesweite Obergrenze von 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Quelle: BBSR; Mietpreisbremse Länder

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Husum bei Bestandsmieten?
  • 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?
  • Fällt Husum unter die KappVO SH?

Es gilt die allgemeine Grenze von 20 % in drei Jahren bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Kappungsgrenzenverordnung SH senkt seit dem 1. Mai 2024 in 62 Gemeinden auf 15 % ab (befristet bis 30. April 2029) — Husum steht nicht auf dieser Liste.

Quelle: Land SH; KappungsgrenzenverordnungQuelle: Land SH; KappVO-Gemeindeliste

  • Brauche ich einen Wohnberechtigungsschein — und wo beantrage ich ihn?
  • Wie komme ich an eine Sozialwohnung in Husum?
  • Wer stellt den WBS aus?

Für öffentlich geförderte Wohnungen mit Belegungsbindung brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). In Husum beantragen Sie ihn bei der Wohngeldbehörde der Stadt, Zingel 10. Der Schein ist in der Regel ein Jahr gültig und bei Umzug neu zu beantragen.

Quelle: Zufish SH; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Husum; WBS-Formular

  • Was kostet die Kita in Husum für Mieterhaushalte?
  • Wie hoch ist der Beitragsdeckel?
  • Wo beantrage ich eine Beitragsermäßigung?

Der landesweite Deckel begrenzt Beiträge auf 5,80 € bzw. 5,66 € pro wöchentlicher Betreuungsstunde (U3/Ü3); Verpflegung kommt hinzu. Sozialleistungen können zur Freistellung führen; Ermäßigungsanträge nimmt die Stadt Husum entgegen. Die Platzsuche läuft über die Träger bzw. das KitaPortal SH.

Quelle: Land SH; Kita-BeitragsdeckelQuelle: Stadt Husum; Kindertagesstätten

  • Wie komme ich als Mieter ohne Auto voran?
  • Welche Bahnlinien helfen beim Pendeln?
  • Gibt es eine Verbindung nach Kiel?

Der Bahnhof Husum ist Halt der Linien RE 74 / RB 75 nach Kiel und der RB 64 nach Bad St. Peter-Ording. Das erleichtert Beruf und Alltag, wenn kein Stellplatz vorhanden ist; Fahrpläne bei NAH.SH.

Quelle: NAH.SH; Fahrplantabellen

  • Betrifft mich als Mieter die Grundsteuer?
  • Darf die Grundsteuer in den Nebenkosten stehen?
  • Welcher Hebesatz gilt in Husum?

Die Grundsteuer ist eine Eigentümersteuer. Vermieter dürfen sie über die Betriebskosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Für die neue Grundsteuer (ab 2025) beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B in Husum 543 % (wertabhängiges Bundesmodell).

Quelle: Stadt Husum; Hebesatzsatzung 2025

  • Was sagt der Wärmeplan für Mieter in Husum?
  • Muss ich bei Neuvermietung eine bestimmte Heizung akzeptieren?
  • Wann wurde der KWP beschlossen?

Der Wärme- und Kälteplan vom 28. November 2024 ist eine Planungsgrundlage ohne Anschlusszwang. Für Mieter relevant: Heizung und Modernisierung bleiben Sache des Vermieters; der Plan hilft einzuschätzen, welche Versorgungswege im Gebiet vorgesehen sind.

Quelle: Stadt Husum; Wärmeplanung KWP

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