Immobilien in Hersbruck

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Das Wichtigste über Hersbruck

Hersbruck steht nicht unter der Mietpreisbremse — obwohl im selben Landkreis Nürnberger Land Feucht, Röthenbach a. d. Pegnitz und Schwaig b. Nürnberg in der Anlage zur Mieterschutzverordnung (ab 1. Januar 2026, bis 31. Dezember 2029) gelistet sind. Bei Neuvermietung greift hier also nicht die 10-Prozent-Grenze zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Im Bestand bleibt die allgemeine Kappung von 20 % in drei Jahren; die abgesenkte 15-Prozent-Kappung der Verordnung gilt nur in den genannten Nachbargemeinden.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Anlage

Hebesätze ab 2026: A 350, B 320

Seit dem 1. Januar 2026 gelten in Hersbruck für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) Hebesatz A 350 v. H. (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) und Hebesatz B 320 v. H. (übrige Grundstücke). So steht es in der Hebesatzsatzung vom 30. April 2026; die Stadt nennt die Anpassung als aufkommensneutrale Umsetzung der Reform. Das Finanzamt setzt den Messbetrag nach dem bayerischen Flächenmodell, die Stadt den Hebesatz — daraus folgt die Jahressteuer. Das ist kein Verkaufspreis und kein Marktwert. Gewerbesteuer-Hebesatz: 380 v. H.

Quelle: Stadt Hersbruck; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Hersbruck; Hebesatzsatzung 2026

Wärmeplan vom Februar 2026 — ohne Anschlusszwang

Der Stadtrat hat den kommunalen Wärmeplan am 26. Februar 2026 beschlossen (Erarbeitung mit der HEWA GmbH und dem IfE Amberg von September 2024 bis Dezember 2025). Der Plan zeigt Wärmenetzeignungsgebiete und Lagen für dezentrale Lösungen bis 2045 — er begründet keine Anschlusspflicht. Bereits in Betrieb sind HEWA-Netze unter anderem in der Sandgasse/am Haidplatz, am Bürgerbräu (Lohweg), an der Amberger Straße (Naturenergie Hersbruck) und im Neubaugebiet Raiffeisenstraße Süd (zentrale Wärmepumpe, Geothermie und Photovoltaik). Ob Ihr Gebäude an einem bestehenden Netz oder in einem Eignungsgebiet liegt, klären Sie mit der HEWA.

Quelle: Stadt Hersbruck; Wärmeplan BeschlussQuelle: HEWA GmbH; Wärmenetze Hersbruck

Kitaplatz: Gebühren staffeln, Antrag im Rathaus

Eine allgemeine Beitragsfreiheit gibt es nicht. In den städtischen Kindertageseinrichtungen kostet die Regelkindergartengruppe ab 1. September 2024 zwischen 148 € (4–5 Stunden) und 223 € (9–10 Stunden) im Monat; Krippe und Schulkindergruppe haben eigene Sätze. Familien mit Hauptwohnsitz in Hersbruck erhalten für das zweite und jedes weitere gleichzeitig betreute Kind 25 % Ermäßigung. Aufnahme-Anträge für städtische Kitas gehen an die Stadtverwaltung (Rathaus, Zimmer 2.04); für die Planung soll der Antrag bis Ende Januar vor dem Betreuungsjahr vorliegen. Freigemeinnützige Träger nehmen direkt entgegen. Den landesweiten Zuschuss finden Sie im Bundesland-Block.

Quelle: Stadt Hersbruck; Kita-GebührenQuelle: Stadt Hersbruck; Kita-Vergabe

Bundesland Bayern:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
  • Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)

Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:

Häufige Fragen zu Hersbruck

  • Warum hat Hersbruck zwei Bahnhöfe?
  • Wo liegt Hersbruck links Pegnitz?
  • Welcher Bahnhof ist für die S-Bahn?

Weil die Gleise links und rechts der Pegnitz getrennt liegen. Hersbruck (links Pegnitz), Ostbahnstraße 67, ist der Halt der S1 (Nürnberg–Hartmannshof). Hersbruck (rechts Pegnitz) liegt Am Bahngelände 2 und wird von Regionalzügen bedient. Beide Stationen sind unbesetzt.

Quelle: Deutsche Bahn; Bahnhof links PegnitzQuelle: Deutsche Bahn; Bahnhof rechts PegnitzQuelle: VGN; S-Bahn-Netz

  • Gilt in Hersbruck der VGN-Tarif?
  • Brauche ich ein Extra-Ticket nach Nürnberg?
  • Welche Verbundkarte gilt an der S1?

Ja. Hersbruck liegt im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN). S-Bahn und Regionalzüge im Verbundraum rechnen Sie über VGN-Tickets; die genaue Zone hängt von Start und Ziel ab.

Quelle: VGN; S-Bahn-Netz

  • Wie melde ich mein Kind für die Kita in Hersbruck an?
  • Bis wann muss der Kita-Antrag da sein?
  • Geht die Anmeldung nur digital?

Für städtische Einrichtungen: Aufnahme-Antrag bei der Stadtverwaltung, Rathaus Zimmer 2.04 (auch Download). Anträge sind ganzjährig möglich; für die Planung soll der Antrag bis Ende Januar vor dem Betreuungsjahr (Start 1. September) vorliegen. Freigemeinnützige Kitas nehmen direkt entgegen — oft per Formular oder Online-Kontakt der Einrichtung.

Quelle: Stadt Hersbruck; Kita-Vergabe

  • Welche Schulen gibt es in Hersbruck?
  • Gibt es eine Grundschule vor Ort?
  • Liegen Realschule und Gymnasium in der Stadt?

Ja. Vor Ort sind die Grete-Schickedanz-Grundschule (Schulhäuser Happurger Straße und Altensittenbach), die Grete-Schickedanz-Mittelschule, die Johannes-Scharrer-Realschule, das Paul-Pfinzing-Gymnasium und die Richard-Glimpel-Schule (sonderpädagogisches Förderzentrum).

Quelle: Stadt Hersbruck; Schulen

  • Gibt es in Hersbruck schon einen kommunalen Wärmeplan?
  • Muss ich mein Haus an ein Wärmenetz anschließen?
  • Wann hat der Stadtrat den Plan beschlossen?

Ja. Der Stadtrat hat den Wärmeplan am 26. Februar 2026 beschlossen. Er ist ein strategisches Instrument bis 2045 und begründet keine Anschlusspflicht. Die HEWA GmbH betreibt bereits mehrere Netze; ob Ihr Gebäude in einem Eignungsgebiet liegt, klären Sie mit dem Versorger.

Quelle: Stadt Hersbruck; Wärmeplan Beschluss

  • Ist Hersbruck hochwassergefährdet?
  • Betrifft die Pegnitz Wohnlagen?
  • Wo prüfe ich mein Flurstück?

Entlang der Pegnitz und bei Starkregen (Hanglagen Richtung Pegnitz) können einzelne Straßenzüge betroffen sein — nicht die ganze Stadt. Ob Ihr Grundstück im HQ100 oder in einem Starkregen-Abflussweg liegt, sehen Sie im Kartendienst des Landesamts für Umwelt und auf der Stadtseite zum Hochwasserschutz.

Quelle: Stadt Hersbruck; HochwasserschutzQuelle: LfU Bayern; Wassergefahren prüfen

  • Gibt es in Hersbruck gebührenpflichtiges Parken?
  • Hat die Stadt eine Parkgebührenordnung?
  • Wo finde ich die Parkregeln?

Ja. Die Stadt hat eine Parkgebührenordnung im Ortsrecht. Die konkreten Zonen, Zeiten und Sätze stehen in dieser Satzung bzw. an den Automaten vor Ort — nicht pauschal für alle Straßen.

Quelle: Stadt Hersbruck; Parkgebührenordnung

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden