Immobilien zum Mieten in Görlitz

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Das Wichtigste zum Mieten in Görlitz

Görlitz steht nicht unter der Mietpreisbremse. Die Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung gilt seit dem 1. Januar 2026 nur für Dresden und Leipzig und läuft bis zum 30. Juni 2027.

Wer hier eine Wohnung sucht, prüft deshalb vor allem die ortsübliche Vergleichsmiete, die Kappung im Bestand und — in der Altstadt sowie in der Nikolaivorstadt — das Bewohnerparken.

Quelle: Land Sachsen; Mietpreisbegrenzung

Was kostet der Bewohnerparkausweis — und was ändert die Zone NV?

In ausgewiesenen Bewohnerparkgebieten brauchen Sie einen Parkausweis, wenn Sie dort mit Hauptwohnsitz wohnen, das Fahrzeug nutzen und keinen eigenen Stellplatz haben. Laut Bewohnerparkgebührenverordnung (Stadtrat 26. Juni 2025, in Kraft seit 1. August 2025) kostet die Ausstellung 120 € für zwölf Monate oder 60 € für sechs Monate; Änderungen oder Ersatz 5 €. Die Gebühr ist eine Verwaltungsgebühr ohne Erstattung bei Rückgabe.

Seit dem 19. Januar 2026 gilt in der Nikolaivorstadt die neue Zone NV (zunächst zwei Jahre als Verkehrsversuch). Anträge nimmt das Sachgebiet Straßenverkehr entgegen (Hugo-Keller-Straße 14, Zimmer 255). In der Altstadt (Zone UM) dürfen Sie mit Ausweis nur innerhalb der Pfeilmarkierungen parken.

Quelle: Stadt Görlitz; BewohnerparkenQuelle: Stadt Görlitz; ParkgebührenverordnungQuelle: Stadt Görlitz; Zone Nikolaivorstadt

Wie prüfen Sie die ortsübliche Miete?

Der qualifizierte Mietspiegel Görlitz 2024 (vom Stadtrat anerkannt, gültig ab 1. November 2024) bildet die ortsübliche Vergleichsmiete für nicht preisgebundenen Wohnraum ab. Bei Mieterhöhungen im laufenden Vertrag gilt die bundesweite Kappungsgrenze: höchstens 20 % innerhalb von drei Jahren — zusätzlich muss die neue Miete im Rahmen der Vergleichsmiete bleiben. Die abgesenkte 15-Prozent-Grenze der sächsischen Kappungsgrenzen-Verordnung gilt nur in Dresden und Leipzig.

Quelle: Stadt Görlitz; MietspiegelQuelle: Stadt Görlitz; Mietspiegel-BroschüreQuelle: Land Sachsen; Kappungsgrenze

Wo beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein?

Für öffentlich geförderte oder belegungsgebundene Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Zuständig ist die Stadterneuerung im Amt für Stadtplanung, Hugo-Keller-Str. 14. Einkommensgrenzen unterscheiden sich je nach Förderprogramm; den Antrag stellen Sie dort persönlich oder schriftlich.

Quelle: Stadt Görlitz; Stadterneuerung

Bundesland Sachsen:

  • Grunderwerbsteuer: 5,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur bestimmte Gemeinden
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine allgemeine Landespflicht

Zusätzliche Info zum Bundesland Sachsen:

Häufige Fragen zum Mieten in Görlitz

  • Gilt in Görlitz die Mietpreisbremse?
  • Ist Görlitz angespannter Wohnungsmarkt?
  • Begrenzt Sachsen die Neuvertragsmiete in Görlitz?

Nein. Die Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung gilt seit dem 1. Januar 2026 nur für Dresden und Leipzig und läuft bis zum 30. Juni 2027. Görlitz ist darin nicht genannt.

Quelle: Land Sachsen; Mietpreisbegrenzung

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Görlitz?
  • Um wie viel darf die Miete in drei Jahren steigen?
  • Gilt in Görlitz die 15-Prozent-Kappung?

Es gilt die bundesweite Standard-Kappungsgrenze von 20 % innerhalb von drei Jahren (§ 558 Abs. 3 BGB). Die sächsische Verordnung senkt die Grenze nur in Dresden und Leipzig auf 15 % — Görlitz ist nicht genannt.

Quelle: Land Sachsen; Kappungsgrenze

  • Gibt es in Görlitz einen amtlichen Mietspiegel — und wo finde ich ihn?
  • Ist der Mietspiegel Görlitz qualifiziert?
  • Wo rechne ich die ortsübliche Vergleichsmiete?

Ja. Die Stadt stellt einen qualifizierten Mietspiegel 2024 bereit (wissenschaftlich erstellt, vom Stadtrat anerkannt, gültig ab 1. November 2024). Broschüre und Hinweise finden Sie auf der Mietspiegel-Seite der Stadt; Einzelfallberatung leisten Mieterverein bzw. Haus und Grund.

Quelle: Stadt Görlitz; MietspiegelQuelle: Stadt Görlitz; Mietspiegel-Broschüre

  • Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn in Görlitz?
  • Wo ist das Wohnungsamt für den Wohnberechtigungsschein?
  • Welche Stelle stellt den WBS aus?

Für belegungsgebundene bzw. geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Zuständig ist die Stadterneuerung im Amt für Stadtplanung (Hugo-Keller-Str. 14); Antrag persönlich oder schriftlich. Einkommensgrenzen unterscheiden sich je nach Förderprogramm.

Quelle: Stadt Görlitz; Stadterneuerung

  • Was zahlen Mieter-Familien für Kita und Hort in Görlitz?
  • Wie hoch sind die Elternbeiträge?
  • Kann der Landkreis den Kita-Beitrag übernehmen?

Elternbeiträge richten sich nach der Satzung vom 27. März 2025 (Anteile an den Betriebskosten: Krippe 16 %, Kindergarten 27 %, Hort 30 %). Bei Bezug bestimmter Sozialleistungen prüft das Jugendamt des Landkreises eine Übernahme nach § 90 SGB VIII.

Quelle: Stadt Görlitz; Kita-ElternbeiträgeQuelle: Landkreis Görlitz; Elternbeitrags-Übernahme

  • Was kostet Anwohnerparken für Mieter in Görlitz?
  • Brauche ich in der Nikolaivorstadt einen Parkausweis?
  • Welche Gebühr gilt für den Bewohnerparkausweis?

In den ausgewiesenen Zonen (unter anderem Altstadt UM und seit dem 19. Januar 2026 Nikolaivorstadt NV) brauchen Sie einen Ausweis. Die Verwaltungsgebühr beträgt 120 € für zwölf Monate oder 60 € für sechs Monate; ein freier Stellplatz ist nicht garantiert.

Quelle: Stadt Görlitz; BewohnerparkenQuelle: Stadt Görlitz; Zone Nikolaivorstadt

  • Welcher ÖPNV-Tarif gilt für Mieter im Alltag?
  • Brauche ich ein ZVON-Ticket in Görlitz?
  • Gibt es Stadtverkehr in Görlitz?

Im Verbundraum gilt der ZVON-Tarif für Bus, Straßenbahn und Regionalzüge. Den Stadtverkehr betreiben die Görlitzer Verkehrsbetriebe; die Linie A fährt nach Zgorzelec. Fahrpläne und Tickets finden Sie über ZVON bzw. die GVB.

Quelle: Stadt Görlitz; ÖPNV-AngebotQuelle: ZVON; Verbundübersicht

  • Ist die Grundsteuer in den Nebenkosten umlagefähig?
  • Zahlt der Mieter die neue Grundsteuer mit?
  • Welcher Hebesatz gilt in Görlitz für die Grundsteuer B?

Die Grundsteuer darf der Vermieter über die Betriebskosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Die Stadt setzt nach der Reform (ab 2025) den Hebesatz der Grundsteuer B auf 495 % — das beeinflusst die Eigentümerlast und damit ggf. Ihre Abrechnung, ersetzt aber keine Vertragsprüfung.

Quelle: Stadt Görlitz; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Görlitz; Grundsteuerreform

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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