Immobilien zum Mieten in Gifhorn

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Das Wichtigste zum Mieten in Gifhorn

Gifhorn steht nicht unter der Mietpreisbremse. Die Stadt gehört nicht zu den 57 Kommunen der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung; die Obergrenze von rund zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Neuverträgen greift hier nicht.

Im laufenden Vertrag bleibt die bundesweite Kappungsgrenze: Die Nettokaltmiete darf innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen. Die abgesenkte 15-Prozent-Grenze der Verordnung gilt in Gifhorn nicht. Maßgeblich bleiben Vertrag, Vergleichsmiete und die allgemeinen Regeln des BGB.

Quelle: Land Niedersachsen; MieterschutzverordnungQuelle: Land Niedersachsen; Mieterschutzverordnung PDF

Wo beantragen Sie den Wohnberechtigungsschein?

Für eine öffentlich geförderte Wohnung brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Die Wohnraumförderstelle der Stadt Gifhorn stellt ihn aus, wenn Sie hier wohnen oder wohnen möchten. Der Schein muss vor dem Mietvertragsabschluss beantragt werden, gilt grundsätzlich ein Jahr und in ganz Niedersachsen — er weist Ihnen keine konkrete Wohnung zu.

Die Gebühr für einen allgemeinen WBS beträgt 18,00 €. Wer Sozialleistungen bezieht, erhält den Schein gebührenfrei. Im WBS stehen Wohnungsart und zulässige Größe; Einkommens- und Vermögensgrenzen müssen Sie belegen, außer alle Haushaltsmitglieder beziehen Sozialleistungen, Wohngeld oder BAföG.

Quelle: Stadt Gifhorn; Wohnberechtigungsschein

Was zahlen Familien für Kita — und wer bekommt den Platz?

Ab dem ersten Tag des Monats, in dem Ihr Kind drei Jahre alt wird, bis zur Einschulung ist der Kindergarten für bis zu acht Stunden täglich beitragsfrei; Verpflegung bleibt extra. Längere Zeiten kosten nach der städtischen Tabelle einen Randzeitbeitrag von 67,62 € je zusätzliche Stunde und Monat.

Krippe und Hort bleiben beitragspflichtig und sind nach Einkommen, Betreuungsform und Zeit sozial gestaffelt. Ohne Antrag auf Ermäßigung gilt der Höchstsatz. Bei zwei beitragspflichtigen Geschwistern in Gifhorner Kitas sinkt der Beitrag für das jüngere Kind um 50 %; ab dem dritten Kind entfällt er — Randzeiten sind ausgenommen. Plätze gehen vorrangig an Kinder mit Hauptwohnsitz in der Stadt.

Quelle: Stadt Gifhorn; Kita-AnmeldungQuelle: Stadt Gifhorn; Kita-Satzung BroschüreQuelle: Landkreis Gifhorn; Kita-Kostenübernahme

Was kostet das Parken ohne eigenen Stellplatz?

Ohne Hof- oder Tiefgarage zahlen Sie in der Innenstadt an Automaten 0,50 € je 30 Minuten. Die Gebührenfenster sind montags bis freitags 8–17 Uhr und samstags 8–14 Uhr; sonn- und feiertags ist der öffentliche Raum frei. Eine Höchstparkdauer ist nicht festgesetzt.

Der Jahresparkschein für 150 € aus dem Bürgerbüro erlaubt auf Automatenplätzen zwei Stunden ohne Automatenbedienung — die Parkscheibe müssen Sie trotzdem auslegen. Die neue Grundsteuer (Hebesatz B 480 % seit 1. Januar 2025) darf nur über die Betriebskosten laufen, wenn der Mietvertrag das vorsieht.

Quelle: Stadt Gifhorn; Jahresparkschein InnenstadtQuelle: Stadt Gifhorn; Grundsteuer Hebesätze

Bundesland Niedersachsen:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der Mieterschutzverordnung
  • Neue Grundsteuer: Flächen-Lage-Modell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht: NBauO — Neubau und Dachsanierung (ab 50 m² Dach)

Zusätzliche Info zum Bundesland Niedersachsen:

Häufige Fragen zum Mieten in Gifhorn

  • Gilt in Gifhorn die Mietpreisbremse?
  • Ist Gifhorn angespannter Wohnungsmarkt?
  • Darf die Neuvertragsmiete gedeckelt werden?

Nein. Gifhorn gehört nicht zu den 57 Kommunen der seit dem 1. Januar 2025 geltenden Niedersächsischen Mieterschutzverordnung. Die Mietpreisbremse (höchstens rund 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Wiedervermietung) greift hier nicht.

Quelle: Land Niedersachsen; MieterschutzverordnungQuelle: Land Niedersachsen; Mieterschutzverordnung PDF

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Gifhorn?
  • Darf die Miete um 15 oder 20 Prozent steigen?
  • Wie stark darf die Bestandsmiete steigen?

Es gilt die bundesweite Standard-Kappungsgrenze: Die Nettokaltmiete darf innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen — zusätzlich zur Grenze der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die abgesenkte 15-Prozent-Grenze gilt nur in den VO-Gebieten; Gifhorn ist dort nicht enthalten.

Quelle: Land Niedersachsen; Kappungsgrenze Kulisse

  • Wie wird eine Mieterhöhung in Gifhorn begründet?
  • Gibt es einen amtlichen Mietspiegel?
  • Reichen Vergleichswohnungen?

Auf den Service-Seiten der Stadt ist kein amtlicher Mietspiegel hinterlegt. Erhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete müssen nach § 558 BGB formell begründet werden — etwa mit mindestens drei Vergleichswohnungen oder einem Sachverständigengutachten. Private Online-Preisübersichten ersetzen keine gesetzliche Begründung.

Quelle: Land Niedersachsen; Mieterschutz Rahmen

  • Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn in Gifhorn?
  • Was kostet der Wohnberechtigungsschein?
  • Gilt der WBS aus Gifhorn landesweit?

Für öffentlich geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) der städtischen Wohnraumförderstelle — wenn Sie hier wohnen oder wohnen möchten. Der Schein muss vor Vertragsabschluss beantragt werden, gilt ein Jahr und grundsätzlich in ganz Niedersachsen. Die Gebühr beträgt 18,00 €, bei Sozialleistungen ist die Ausstellung frei.

Quelle: Stadt Gifhorn; Wohnberechtigungsschein

  • Ist die Grundsteuer in Gifhorn auf Mieter umlegbar?
  • Welcher Hebesatz gilt nach der Reform?
  • Was bedeutet Flächen-Lage-Modell?

Die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) darf über die Betriebskosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der Hebesatz B 480 % (A: 440 %). Niedersachsen nutzt das Flächen-Lage-Modell — Fläche und Lage, kein Verkaufspreis.

Quelle: Stadt Gifhorn; Grundsteuer Hebesätze

  • Was zahlen Mieter-Familien für Kita in Gifhorn?
  • Ab wann ist der Kindergarten beitragsfrei?
  • Gibt es eine Geschwisterermäßigung?

Kindergarten ab dem Monat des dritten Geburtstags bis zur Einschulung: bis zu acht Stunden täglich beitragsfrei; Verpflegung extra. Krippe und Hort nach Sozialstaffel. Bei zwei beitragspflichtigen Geschwistern in Gifhorner Kitas sinkt der Beitrag für das jüngere Kind um 50 %; ab dem dritten Kind entfällt er (ohne Randzeiten). Härtefälle beantragen eine Übernahme beim Landkreis, Fachbereich Jugend.

Quelle: Stadt Gifhorn; Kita-Satzung BroschüreQuelle: Landkreis Gifhorn; Kita-Kostenübernahme

  • Was kostet Anwohner das Parken in der Innenstadt?
  • Brauche ich einen Bewohnerparkausweis?
  • Was bringt der Jahresparkschein?

Die Stadt bietet keinen klassischen Bewohnerparkausweis mit Zonenmodell an, sondern den Jahresparkschein für 150 €: zwei Stunden auf Automatenplätzen ohne Automatenbedienung, plus Parkscheibe. Kurzparken kostet 0,50 € je 30 Minuten (Mo–Fr 8–17, Sa 8–14 Uhr).

Quelle: Stadt Gifhorn; Jahresparkschein Innenstadt

  • Wie pendeln Mieter von Gifhorn zur Arbeit?
  • Gibt es ÖPNV nach Wolfsburg?
  • Welches Ticket brauche ich im VRB?

Im VRB reicht ein Verbundticket für Bus und Nahverkehrszug. Der RE30 (enno) verbindet Gifhorn mit Wolfsburg und Hannover; Stadtbusse der VLG erschließen das Stadtgebiet vom Bahnhof aus.

Quelle: VRB; VerbundticketQuelle: enno; RE30 Fahrplan

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