Immobilien zum Mieten in Eberbach

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Das Wichtigste zum Mieten in Eberbach

Wer in Eberbach mietet, hat seit 1. Oktober 2025 die 5. Auflage des Eberbacher Mietspiegels als Orientierung für die ortsübliche Vergleichsmiete — inklusive Online-Rechner und Beratung durch die Bauverwaltung. Die Stadt publiziert den einfachen Mietspiegel ausdrücklich für Neuverträge und Mieterhöhungen; er ersetzt keine Rechtsberatung, gibt aber eine belastbare Bandbreite.

Quelle: Stadt Eberbach; MietspiegelQuelle: Mietspiegel Eberbach; Auflage 2025

Greift die Mietpreisbremse — und wie stark darf die Bestandsmiete steigen?

Eberbach ist in der aktuellen Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württembergs nicht gelistet. Bei Neuverträgen gilt die Mietpreisbremse hier also nicht. Für Mieterhöhungen im laufenden Vertrag gilt die bundesübliche Kappungsgrenze: höchstens 20 % in drei Jahren, und die neue Miete darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten. Die abgesenkte 15-Prozent-Grenze der Landes-Kappungsgrenzenverordnung greift in Eberbach nicht.

Quelle: Land BW; MietpreisbremseQuelle: Land BW; Kappungsgrenze

Wo beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein?

Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) für gebundenen Sozialmietwohnraum beantragen Sie bei der Bauverwaltung der Stadt Eberbach, Leopoldsplatz 1. Der Schein ist höchstens ein Jahr gültig und begründet keinen Anspruch auf eine konkrete Wohnung — er ist aber Voraussetzung für den Einzug in eine geförderte Sozialmietwohnung. Formulare und Einkommensnachweise klärt die Bauverwaltung; Verwaltungsgebühren richten sich nach der kommunalen Satzung.

Quelle: Stadt Eberbach; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Eberbach; WBS beantragen

Brauchen Mieter in der Altstadt einen Parkausweis?

Im Bereich Altstadt Ost (u. a. Fußgängerbereich Altstadt, Neuer Markt, Teile der Neckarstraße, Brückenstraße, Adolf-Knecht-Straße, Weidenstraße, Zwingerstraße) gibt es Bewohner-Parkausweise. Voraussetzung: Hauptwohnsitz in diesem Gebiet und Zulassung auf diese Adresse. Abholung im Bürgerbüro; Gebühr 15 € für 2026. Der Ausweis garantiert keinen festen Stellplatz, erleichtert aber das Parken im ausgewiesenen Bereich.

Quelle: Stadt Eberbach; Bewohnerparken

Bundesland Baden-Württemberg:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
  • Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)

Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:

Häufige Fragen zum Mieten in Eberbach

  • Gibt es in Eberbach einen amtlichen Mietspiegel?
  • Seit wann gilt der Mietspiegel 2025?
  • Wo finde ich den Online-Rechner?

Ja. Die 5. Auflage des Eberbacher Mietspiegels gilt ab 1. Oktober 2025 (Gemeinderatsbeschluss 2. Oktober 2025). PDF, Online-Rechner und Beratung bietet die Bauverwaltung; eine Druckversion liegt im Rathaus aus (Schutzgebühr für die Broschüre).

Quelle: Stadt Eberbach; Mietspiegel

  • Gilt in Eberbach die Mietpreisbremse?
  • Darf die Neuvertragsmiete nur 10 Prozent über Vergleichsmiete liegen?
  • Steht Eberbach in der Landesverordnung?

Nein. Eberbach ist in der Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württembergs nicht als Gemeinde mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt. Die Begrenzung der Neuvertragsmiete auf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete greift hier daher nicht.

Quelle: Land BW; Mietpreisbremse

  • Welche Kappungsgrenze gilt bei Mieterhöhungen in Eberbach?
  • Sind es 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?
  • Gilt die abgesenkte Landes-Kappungsgrenze?

Es gilt die bundesübliche Grenze: höchstens 20 % in drei Jahren, und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die abgesenkte 15-Prozent-Kappungsgrenze der Landesverordnung gilt in Eberbach nicht (gleiche Kulisse wie die Mietpreisbremse).

Quelle: Land BW; KappungsgrenzeQuelle: Mietspiegel Eberbach; Kappungsgrenze

  • Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein in Eberbach?
  • Wie lange ist der WBS gültig?
  • Bekomme ich damit automatisch eine Sozialwohnung?

Beim Bauamt der Stadt Eberbach (Leopoldsplatz 1). Der WBS ist höchstens ein Jahr gültig und begründet keinen Anspruch auf eine konkrete Wohnung — er ist aber nötig, um in eine geförderte Sozialmietwohnung einzuziehen.

Quelle: Stadt Eberbach; Wohnberechtigungsschein

  • Brauche ich als Mieter in der Altstadt einen Bewohner-Parkausweis?
  • Was kostet der Ausweis?

Im ausgewiesenen Bereich Altstadt Ost ja, wenn Sie dort mit Hauptwohnsitz wohnen und das Fahrzeug auf diese Adresse zugelassen ist. Gebühr 15 € (2026); Abholung im Bürgerbüro. Ohne Ausweis gelten die örtlichen Parkregeln und Kurzzeitparkplätze.

Quelle: Stadt Eberbach; Bewohnerparken

  • Betrifft der Wärmeplan auch Mietwohnungen?
  • Muss der Vermieter wegen des Plans die Heizung tauschen?

Der Wärmeplan zeigt, welche Gebiete sich für Wärmenetze oder dezentrale Lösungen eignen — er schafft allein keinen Anschlusszwang. Heizungswechsel richten sich nach Mietvertrag, Gebäudeenergiegesetz und Entscheidungen des Eigentümers. Bei Fragen zur Lage Ihres Hauses hilft die Klimaschutzstelle der Stadt.

Quelle: Stadt Eberbach; Wärmeplanung

  • Spielt der Grundsteuer-Hebesatz für Mieter eine Rolle?
  • Ist die Grundsteuer umlagefähig?

Die Grundsteuer kann über die Nebenkosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. In Eberbach gilt ab 2026 der Hebesatz Grundsteuer B von 550 v. H. (neue Grundsteuer nach Reform ab 2025). Ob und wie viel bei Ihnen ankommt, steht in Vertrag und Abrechnung.

Quelle: Stadt Eberbach; Steuern und Gebühren

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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