Immobilien zum Mieten in Breisach am Rhein

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Das Wichtigste zum Mieten in Breisach am Rhein

Wer in Breisach am Rhein neu mietet, trifft seit dem 1. Januar 2026ohne Mietpreisbremse auf den Markt: Die Neuvertragsmiete ist nicht auf „ortsüblich plus 10 %“ begrenzt. Für Erhöhungen im Bestand gilt die bundesweite Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren (höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete) — die abgesenkte 15-Prozent-Grenze gilt nur in Kulisse-Kommunen. Die Grundsteuer kann über die Nebenkosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht; kommunaler Hebesatz B: 275 % (neue Grundsteuer ab 2025).

Quelle: Land BW; Mietpreisbremse KulisseQuelle: Land BW; KappungsgrenzeQuelle: Stadt Breisach; Grundsteuer Hebesätze

Wie Sie die ortsübliche Miete ohne Mietspiegel belegen

Einen amtlichen Mietspiegel führt Breisach am Rhein nicht. Vergleichsmieten lassen sich über Vergleichswohnungen, Sachverständigengutachten oder andere zulässige Begründungsmittel nach § 558a BGB ermitteln — das gilt für Mieterhöhungen ebenso wie für die Orientierung bei Neuvertragsangeboten. Es bleiben die allgemeinen Grenzen gegen Mietpreisüberhöhung und Mietwucher. Wer ohne eigenen Stellplatz im Kerngebiet parkt, braucht außerdem den Bewohnerparkausweis (30 € pro Jahr).

Quelle: Land BW; Vergleichsmiete ohne SpiegelQuelle: Stadt Breisach; Bewohnerparken

Wo Sie den Wohnberechtigungsschein beantragen

Für gebundenen Wohnraum brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). In Breisach ist das Sozialamt der Stadtverwaltung zuständig (Münsterplatz 1). Dort klären Sie Einkommensgrenzen, benötigte Wohnungsgröße und die Ausstellung des Scheins. Ohne WBS bleibt öffentlich geförderter Wohnraum in der Regel unerreichbar.

Quelle: Stadt Breisach; Wohnberechtigungsschein

Was Familien bei Kita-Beiträgen zahlen

Städtische Kitas erheben Elternbeiträge nach der Benutzungsgebührensatzung (Stand ab 01.09.2025): monatlich für 11 Monate, der August ist beitragsfrei. Die Höhe hängt von Betreuungszeit, Alter des Kindes und der Zahl der Kinder unter 18 Jahren im Haushalt ab — ohne landesweite Pauschal-Beitragsfreiheit für alle Altersstufen. Details stehen in der Gebührentabelle der Satzung.

Quelle: Stadt Breisach; Kita-Gebührensatzung

Bundesland Baden-Württemberg:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
  • Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)

Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:

Häufige Fragen zum Mieten in Breisach am Rhein

  • Gilt in Breisach am Rhein die Mietpreisbremse?
  • Darf die Neuvertragsmiete beliebig steigen?
  • Seit wann entfällt die Mietpreisbremse?

Nein — ab dem 1. Januar 2026 steht Breisach am Rhein laut Landes-Gutachten nicht in der Gebietskulisse der Mietpreisbremse. Die Begrenzung „ortsübliche Vergleichsmiete plus 10 %“ gilt hier also nicht. Es bleiben die allgemeinen Regeln gegen Mietpreisüberhöhung und Mietwucher.

Quelle: Land BW; Mietpreisbremse Kulisse

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Breisach am Rhein?
  • Darf die Miete um 15 oder 20 Prozent steigen?
  • Wie stark dürfen Bestandsmieten in drei Jahren steigen?

Es gilt die bundesweite Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren — maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die abgesenkte Grenze von 15 % gilt in Baden-Württemberg nur in denselben Kommunen wie die Mietpreisbremse; Breisach gehört dazu nicht.

Quelle: Land BW; Kappungsgrenze

  • Gibt es in Breisach am Rhein einen amtlichen Mietspiegel?
  • Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
  • Wie begründet man eine Mieterhöhung ohne Mietspiegel?

Einen amtlichen Mietspiegel veröffentlicht die Stadt nicht. Die ortsübliche Vergleichsmiete können Sie dennoch über Vergleichswohnungen, Gutachten oder andere zulässige Begründungsmittel nach § 558a BGB ermitteln — das gilt für Mieterhöhungen und zur Einordnung von Neuvertragsangeboten.

Quelle: Land BW; Vergleichsmiete ohne Spiegel

  • Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein in Breisach am Rhein?
  • Welches Amt ist für den WBS zuständig?
  • Brauche ich einen WBS für Sozialwohnungen?

Zuständig ist das Sozialamt der Stadtverwaltung Breisach am Rhein, Münsterplatz 1. Dort beantragen Sie den Wohnberechtigungsschein (WBS) für öffentlich geförderten / gebundenen Wohnraum und klären Einkommensgrenzen sowie die passende Wohnungsgröße.

Quelle: Stadt Breisach; Wohnberechtigungsschein

  • Wie hoch sind Kita-Gebühren in Breisach am Rhein?
  • Wann ist Kita in Breisach beitragsfrei?
  • Wie greift die Geschwisterstaffelung?

Elternbeiträge der städtischen Einrichtungen richten sich nach der Satzung ab 01.09.2025: Zahlung für 11 Monate, August beitragsfrei. Die Höhe staffelt sich nach Betreuungsform, Alter und Zahl der Kinder unter 18 Jahren im Haushalt. Details stehen in der Gebührentabelle der Satzung.

Quelle: Stadt Breisach; Kita-Gebührensatzung

  • Kann die Grundsteuer auf Mieter umgelegt werden?
  • Wie hoch ist der Hebesatz B in Breisach?
  • Steht die Grundsteuer in den Nebenkosten?

Ja — wenn der Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten vorsieht. Eigentümer zahlen die Steuer an die Stadt; der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt nach der Reform (ab 2025) 275 %. Ohne vertragliche Umlageklausel bleibt die Steuer beim Vermieter.

Quelle: Stadt Breisach; Grundsteuer Hebesätze

  • Lohnt sich Wohnen in Breisach trotz Pendeln nach Freiburg?
  • Wie oft fährt die S-Bahn nach Freiburg?
  • Welcher Verbundtarif gilt für Pendler?

Für den Alltag zählt die Anbindung: Die Breisgau-S-Bahn fährt werktags im Halbstundentakt nach Freiburg Hbf; Tickets laufen im RVF. Ob sich Pendeln lohnt, hängt von Arbeitsort, Ticket und Fahrzeit ab — prüfen Sie aktuelle Fahrpläne vor dem Umzug.

Quelle: Stadt Breisach; Verkehrsanbindung

  • Was kostet Bewohnerparken für Mieter in Breisach?
  • Brauche ich einen Parkausweis ohne Garage?
  • Wo beantrage ich den Bewohnerparkausweis?

In Bewohnerparkgebieten kostet der Ausweis 30 € pro Jahr. Ohne eigenen Stellplatz und mit Wohnsitz im Gebiet beantragen Sie ihn persönlich beim Bürgerservice. Gültigkeit wahlweise ein oder zwei Jahre.

Quelle: Stadt Breisach; Bewohnerparken

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