Immobilien zum Mieten in Aschaffenburg

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Das Wichtigste zum Mieten in Aschaffenburg

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Aschaffenburg die Mietpreisbremse: Bei Neuvermietung von Bestandswohnungen darf die Nettokaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — auch bei möblierten Wohnungen. Im laufenden Vertrag sind Erhöhungen auf 15 % in drei Jahren gekappt. Die Stadt steht in der Anlage der Mieterschutzverordnung; die Regelung gilt hier bis zum 31. Dezember 2029.

Quelle: Stadt Aschaffenburg; Mieterschutz HinweisQuelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: Justiz Bayern; Mieterschutzverordnung

Woran messen Sie die ortsübliche Vergleichsmiete?

Die Stadt führt einen qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB. Der fortgeschriebene Mietspiegel 2024/2026 gilt ab dem 14. Mai 2026 für weitere zwei Jahre. Der Stadtrat hat die Indexfortschreibung um 4,4 % (Verbraucherpreisindex) am 20. April 2026 anerkannt; die Anerkennung wurde am 30. April 2026 amtlich bekanntgemacht.

Er dient als Orientierung für Neuvertrag und Mieterhöhung. Ausnahmen der Mietpreisbremse — etwa die erste Vermietung nach umfassendem Neubau — bleiben möglich. Broschüre und Dokumentation stellt das Sachgebiet Wohnungswesen zum Download bereit.

Quelle: Stadt Aschaffenburg; Mietspiegel 2024/2026

Wie komme ich an eine geförderte Wohnung?

Für Sozial- und EOF-Wohnungen (einkommensorientierte Förderung) brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Den Antrag nimmt das Sachgebiet Wohnungswesen im Bauordnungsamt entgegen — bevorzugt per Post oder E-Mail; persönlich nur nach Termin. Laut Beiblatt liegen die Gebühren bei 7,50 € bzw. 15 €; den Schein und die Rechnung schickt die Stadt nach Hause.

Es gibt einen allgemeinen Schein für Bayern (Hauptwohnsitz in Aschaffenburg) und einen gezielten Schein, wenn bereits eine Wohnungszusage vorliegt. Stadtbau und weitere Vermieter verlangen den Schein vor Vertragsabschluss. Welche EOF-Bestände frei werden, erfahren Sie beim Wohnungswesen.

Quelle: Stadt Aschaffenburg; Wohnungswesen WBSQuelle: Stadt Aschaffenburg; WBS GebührenQuelle: Stadtbau Aschaffenburg; WBS EOF

Was zahlen Mieter für Parken und umgelegte Grundsteuer?

Ohne Stellplatz lohnt der Bewohnerparkausweis in einem der acht ausgewiesenen Gebiete: 30 € für ein Jahr, alternativ sechs Monate für 20 € oder zwei Jahre für 55 €. Voraussetzung sind Wohnsitz im Gebiet und Halter- oder Nutzungsnachweis. Die Grundsteuer darf der Vermieter über die Nebenkosten umlegen — wenn der Mietvertrag das vorsieht.

Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt in der Stadt 2026 der Hebesatz Grundsteuer B von 430 %. Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt wendet den Hebesatz an. Den Jahresbetrag sehen Sie im Bescheid bzw. in der Betriebskostenabrechnung — ohne Rechenbeispiel hier.

Quelle: Stadt Aschaffenburg; BewohnerparkausweisQuelle: IHK Aschaffenburg; Hebesatz 2026Quelle: Stadt Aschaffenburg; Hebesätze

Bundesland Bayern:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
  • Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)

Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:

Häufige Fragen zum Mieten in Aschaffenburg

  • Gilt in Aschaffenburg die Mietpreisbremse?
  • Darf die Neuvertragsmiete beliebig steigen?
  • Steht Aschaffenburg in der Mieterschutzverordnung?

Ja. Die kreisfreie Stadt steht in der Anlage der Mieterschutzverordnung. Seit dem 1. Januar 2026 darf die Miete bei Neuvermietung von Bestandswohnungen höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — auch bei möblierten Wohnungen. Die Verordnung läuft bis zum 31. Dezember 2029.

Quelle: Stadt Aschaffenburg; MietpreisbremseQuelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Anlage

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Aschaffenburg?
  • Wie stark darf die Miete in drei Jahren steigen?
  • Gilt 15 oder 20 Prozent Kappung?

In Aschaffenburg gilt die abgesenkte Kappungsgrenze: Innerhalb von drei Jahren darf die Miete grundsätzlich um höchstens 15 % steigen (statt 20 %) und die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten. Sonderfälle wie Modernisierung (§ 559 BGB) bleiben möglich.

Quelle: Stadt Aschaffenburg; Kappungsgrenze

  • Gibt es in Aschaffenburg einen amtlichen Mietspiegel — und wo finde ich ihn?
  • Ist der Mietspiegel qualifiziert?
  • Ab wann gilt der Mietspiegel 2024/2026?

Ja. Die Stadt veröffentlicht einen qualifizierten Mietspiegel. Der fortgeschriebene Mietspiegel 2024/2026 gilt ab dem 14. Mai 2026 für weitere zwei Jahre (Indexfortschreibung um 4,4 %, Anerkennung am 20. April 2026). Broschüre und Dokumentation stehen auf der Stadtseite.

Quelle: Stadt Aschaffenburg; Mietspiegel

  • Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn in Aschaffenburg?
  • Wo ist das Wohnungsamt für den Wohnberechtigungsschein?
  • Was kostet der WBS?

Für geförderte Sozial- und EOF-Wohnungen ja. Zuständig ist das Sachgebiet Wohnungswesen im Bauordnungsamt. Laut Beiblatt liegen die Gebühren bei 7,50 € bzw. 15 €; Abgabe bevorzugt per Post oder E-Mail, persönlich nur nach Termin. Den Schein und die Rechnung schickt die Stadt nach Hause.

Quelle: Stadt Aschaffenburg; Wohnungswesen WBSQuelle: Stadtbau Aschaffenburg; WBS EOF

  • Darf der Vermieter die Grundsteuer über die Nebenkosten umlegen?
  • Welcher Hebesatz gilt 2026 in Aschaffenburg?
  • Betrifft die neue Grundsteuer auch Mieter?

Ja — wenn der Mietvertrag die Umlage vorsieht. Für 2026 setzt die Stadt den Hebesatz Grundsteuer B auf 430 % (neue Grundsteuer nach der Reform ab 2025). Die konkrete Jahressteuer folgt aus Messbetrag und Hebesatz; Mieter sehen die Position in der Nebenkostenabrechnung.

Quelle: IHK Aschaffenburg; Hebesatz 2026

  • Was kostet Bewohnerparken für Mieter ohne Stellplatz?
  • Brauche ich als Mieter einen Parkausweis?
  • Reicht der Hauptwohnsitz im Parkgebiet?

In den acht bewirtschafteten Bewohnerparkzonen ja. Gebühren: 20 € / sechs Monate, 30 € / Jahr, 55 € / zwei Jahre. Voraussetzung ist Wohnsitz im Gebiet und Halter- bzw. Nutzungsnachweis für das Fahrzeug.

Quelle: Stadt Aschaffenburg; Bewohnerparkausweis

  • Wie hoch ist der Kita-Beitragszuschuss für Aschaffenburg?
  • Müssen Eltern den Kita-Zuschuss beantragen?
  • Fallen in städtischen Kitas extra Gebühren an?

In BayKiBiG-geförderten Einrichtungen mindert der Freistaat den Kindergartenbeitrag bis Ende 2026 um 100 € monatlich (ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind drei wird, bis zur Einschulung). Eltern stellen keinen Antrag. Ab dem 1. Januar 2027 entfällt dieser ausgewiesene Zuschuss; die Mittel gehen in die Betriebskostenförderung. Zusätzlich können städtische Besuchsgebühren und Verpflegung anfallen.

Quelle: STMAS Bayern; Kita-FinanzierungQuelle: Stadt Aschaffenburg; Kita Elternbeiträge

  • Welcher ÖPNV-Tarif gilt für den Alltag in Aschaffenburg?
  • Fahren Stadtbusse im VAB-Tarif?
  • Ist der Bus samstags im Stadtgebiet kostenlos?

Ja. Stadtbusse und weitere Linien nutzen den VAB-Tarif; Preisstufe 11 gilt im Stadtgebiet. An Samstagen ist der Nahverkehr im Stadtgebiet kostenlos; sonn- und feiertags kostet die Tageskarte 1 €. Digitale Tickets (Fairtiq) können im Stadtgebiet günstiger sein als der Kauf beim Fahrer.

Quelle: Stadtwerke Aschaffenburg; FahrpreiseQuelle: Stadtwerke Aschaffenburg; Wochenendtarif

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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