Immobilien in Öhringen
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Aktuell haben wir keine Immobilien in Öhringen – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste über Öhringen
Am 19. Dezember 2023 hat der Gemeinderat den kommunalen Wärmeplan verabschiedet. Er markiert Eignungsgebiete für Wärmenetze und listet Maßnahmen wie die Ausweisung von Fernwärmevorranggebieten sowie Netzausbau rund um Schulen und Kita — als strategische Orientierung, ohne allein dadurch einen Anschlusszwang. Wer mietet oder kauft, prüft vor Heizungstausch die aktuellen Gebietshinweise der Stadt und der Stadtwerke.
Quelle: Stadt Öhringen; Wärmeplanung Beschluss
Welcher Hebesatz gilt nach der neuen Grundsteuer?
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) setzt die Stadt für die Grundsteuer B den Hebesatz 370 % fest (Grundsteuer A: 380 %). Der Gemeinderat hat die Sätze am 22. Oktober 2024 beschlossen. Das Finanzamt ermittelt den Messbetrag nach dem modifizierten Bodenwertmodell Baden-Württembergs (vor allem Grundstücksfläche und Bodenrichtwert); die Gemeinde multipliziert mit dem Hebesatz. Daraus folgt die Jahressteuer — kein Verkaufspreis und kein Marktwert Ihres Hauses.
Vermieter dürfen die Grundsteuer über die Betriebskosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Für baureife, unbebaute Grundstücke könnte die Stadt später eine Grundsteuer C einführen; derzeit gilt dafür kein eigener Hebesatz.
Quelle: Stadt Öhringen; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Öhringen; Bodenwertmodell
Wohin gehen Grundbucheinträge aus Öhringen?
Das Amtsgericht Öhringen führt kein eigenes Grundbuch mehr. Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Heilbronn, Bahnhofstraße 3 (Neckarturm), 74072 Heilbronn. Notarinnen und Notare reichen Eintragungen elektronisch ein; Auszüge beantragen Sie dort bei berechtigtem Interesse. Für Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung verweist das Amtsgericht Öhringen auf das Amtsgericht Schwäbisch Hall.
Quelle: Amtsgericht Öhringen; Grundbuch Heilbronn
Gilt die Mietpreisbremse — und welcher Mietspiegel?
Öhringen steht nicht in der Gebietskulisse der Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg (Stand ab 1. Januar 2026). Die Begrenzung der Neuvertragsmiete auf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete greift hier nicht. Bei Bestandserhöhungen bleibt die bundesweite Kappungsgrenze 20 % in drei Jahren; die abgesenkte 15-Prozent-Grenze gilt nur in derselben Kulisse wie die Bremse.
Orientierung liefert der Mietspiegel 2023/2024 als einfacher Mietspiegel. Parallel erstellen Öhringen, Neuenstein, Zweiflingen, Pfedelbach und Bretzfeld einen gemeinsamen qualifizierten Mietspiegel; die Zufallsbefragung ist für März/April 2026 angekündigt.
Quelle: Land BW; Mietpreisbremse KulisseQuelle: Land BW; KappungsgrenzeQuelle: Stadt Öhringen; Mietspiegel Stand
Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer: 5,0 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
- Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
- Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer
- Mietpreisbremse nur Verordnungskulisse — Quelle: Land BW; Mietpreisbremse
- Photovoltaikpflicht KlimaG BW — Quelle: UM BW; Solarpflicht FAQ
Häufige Fragen zu Öhringen
- Wie ist Öhringen an den ÖPNV angebunden?
- Gibt es einen Bahnhof in Öhringen?
- Was ist die Stadtbahn S4?
Öhringen liegt an der Hohenlohebahn (Heilbronn–Crailsheim) und ist Zielpunkt der Stadtbahn S4 bis Öhringen-Cappel. Auskünfte und Tickets erhalten Sie über den Heilbronner · Hohenloher · Haller Nahverkehr (H3NV) sowie persönlich in der MOBIZ im Hauptbahnhof. Stadtbuslinien erschließen Kernstadt und Umgebung.
- Lohnt sich Wohnen in Öhringen trotz Pendeln nach Heilbronn?
- Wie komme ich ohne Auto nach Heilbronn?
- Welcher Verbundtarif gilt?
Für den Arbeitsweg nach Heilbronn stehen Stadtbahn S4 sowie Regionalzüge auf der Hohenlohebahn zur Verfügung; der Verbundtarif des H3NV deckt Bus, Bahn und Stadtbahn in der Region ab. Ob die Fahrzeit zu Ihrem Alltag passt, prüfen Sie mit aktueller Fahrplanauskunft — die Stadt verweist dafür auf H3NV und die MOBIZ vor Ort.
- Gibt es in Öhringen Kita-Gebühren — und ab wann?
- Sind Kindergartenplätze beitragsfrei?
- Wo finde ich die Elternbeiträge?
Nein, die Betreuung ist nicht generell beitragsfrei. Die Stadt erhebt Benutzungsgebühren nach Satzung; die aktuellen Elternbeiträge orientieren sich an den Landesrichtsätzen und gelten ab dem 1. August 2025. Bei finanzieller Überforderung können Sie beim Jugendamt des Hohenlohekreises Ermäßigung oder Befreiung beantragen.
Quelle: Stadt Öhringen; Kita-GebührensatzungQuelle: Hohenlohekreis; Kita-Ermäßigung
- Wie melde ich mein Kind für einen Kita-Platz vor?
- Gibt es eine zentrale Vormerkung?
- Welche Träger nehmen teil?
Seit dem 1. März 2018 bietet die Stadt eine trägerübergreifende zentrale Vormerkung online für Krippe und Kindergarten an. Teilnehmende Träger sind unter anderem die Stadt sowie evangelische, katholische und weitere freie Einrichtungen — Details und Zugang nennt die Bildungsseite der Stadt.
- Liegt Öhringen in einem Wärmeplan-Gebiet?
- Gibt es einen kommunalen Wärmeplan?
- Muss ich Fernwärme anschließen?
Ja: Der Gemeinderat hat am 19. Dezember 2023 den kommunalen Wärmeplan beschlossen. Er zeigt Eignungsgebiete für Wärmenetze und geplante Maßnahmen — bleibt aber ein strategischer Plan ohne direkte rechtliche Außenwirkung allein durch den Beschluss. Ein Anschlusszwang entsteht erst bei zusätzlicher, veröffentlichter Gebietsausweisung.
- Wo bekomme ich Fahrkarten und Tarifberatung vor Ort?
- Was ist die MOBIZ?
- Gibt es ein NVH-Kundencenter?
Im Hauptbahnhof betreibt die Stadt mit Partnern die Mobilitätszentrale MOBIZ: Fahrkarten von H3NV und Deutscher Bahn, Fahrplan- und Tarifauskunft, auch samstags geöffnet. Der Nahverkehr Hohenlohekreis (NVH) nutzt diese Stelle zugleich als Kundencenter am Busknoten Öhringen.
- Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Öhringen?
- Welcher Hebesatz B gilt ab 2025?
- Was beschloss der Gemeinderat?
Für die neue Grundsteuer (ab 2025) liegt der Hebesatz B bei 370 %, der Hebesatz A bei 380 % (Beschluss 22. Oktober 2024). Das Finanzamt setzt den Messbetrag nach dem Bodenwertmodell fest; die Stadt den Hebesatz. Die Jahressteuer steht im Bescheid — kein Verkaufspreis.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden