Immobilien zum Mieten in Weimar - Thür

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Das Wichtigste zum Mieten in Weimar - Thür

Weimar - Thür steht nicht unter der Mietpreisbremse. Die Thüringer Mietpreisbegrenzungsverordnung nennt nur Erfurt und Jena und gilt dort bis zum 31. Dezember 2027. Bei einem neuen Mietvertrag begrenzt das Gesetz die Anfangsmiete hier nicht auf zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Im laufenden Vertrag gilt die bundesweite Kappungsgrenze: Die Nettokaltmiete darf innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen — und nur bis zur Vergleichsmiete. Die abgesenkte 15-Prozent-Grenze der Thüringer Kappungsgrenzenverordnung gilt in Erfurt und Jena, nicht in Weimar. Eine Mieterhöhung muss der Vermieter begründen; der städtische Mietspiegel ist dafür das übliche Instrument.

Quelle: Land Thüringen; Mietpreisbremse StädteQuelle: Gesetze im Internet; Kappungsgrenze § 558

Was kostet Bewohnerparken für Mieterinnen und Mieter?

In den ausgewiesenen Zonen brauchen auch Mieterinnen und Mieter einen Bewohnerparkausweis, wenn sie dort gemeldet sind und keinen Privatstellplatz haben. Seit dem 22. Mai 2025 kostet der Ausweis 90 € im Jahr oder 180 € für zwei Jahre. Jede Person erhält nur einen Ausweis; ein fester Stellplatz ist nicht zugesichert.

Die Straßenverkehrsbehörde vergibt derzeit keine persönlichen Termine. Sie beantragen Ersterteilung und Verlängerung digital oder postalisch; der Ausweis kommt mit Kostenrechnung per Post. Verlängern können Sie frühestens einen Monat vor Ablauf — die Stadt rät zu mindestens vier Wochen Vorlauf. Eine anteilige Rückerstattung bei Wegzug gibt es nicht.

Quelle: Stadt Weimar; Bewohnerparken Mieter

Wie prüfen Sie eine Mieterhöhung mit dem Mietspiegel?

Die Stadt führt einen einfachen Mietspiegel nach § 558c BGB. Ihn haben am 22. April 2025 der Mieterverein Weimar e. V. und am 7. Mai 2025 die Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümervereinigung Weimar e. V. anerkannt. Die aktuelle Fassung ist zum Stichtag 31. Dezember 2025 um 4,1 % an den Verbraucherpreisindex (Abschnitt tatsächliche Nettokaltmiete) angepasst und seit dem 18. März 2026 als PDF auf der Stadtseite abrufbar.

Der Spiegel bildet die ortsübliche Vergleichsmiete ab und dient als Begründungshilfe — er setzt keine Neuvertragsmieten fest. Ohne Mietpreisbremse gibt es bei Wiedervermietung keinen gesetzlichen 10-Prozent-Deckel. Die neue Bestandsmiete darf die Vergleichsmiete nicht überschreiten und höchstens 20 % über der Miete vor drei Jahren liegen. Den PDF-Download finden Sie auf der Leistungsseite der Stadt.

Quelle: Stadt Weimar; Mietspiegel OrientierungQuelle: Stadt Weimar; Mietspiegel PDFQuelle: Stadt Weimar; Mietspiegel Aktualisierung

Brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein?

Für eine belegungsgebundene Sozialwohnung brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) nach § 19 des Thüringer Wohnraumfördergesetzes. Der Schein weist die Einkommensberechtigung nach, weist aber keine Wohnung zu. Er gilt in der Regel ein Jahr; finden Sie in dieser Zeit keine Sozialwohnung, beantragen Sie ihn erneut. Für Thüringer Sozialwohnungen zählen nur in Thüringen ausgestellte Scheine.

Zuständig ist die kreisfreie Stadt Weimar (Bauverwaltung, Schwanseestraße 17). Die Erteilung ist gebührenpflichtig; die Stadt nennt derzeit 10 € bis 25 € je Bescheinigung. Spätestens beim Mietvertrag legen Sie den Schein dem Vermieter vor. Provisionen oder Maklercourtagen sind bei belegungsgebundenen Wohnungen unzulässig.

Quelle: Stadt Weimar; Wohnberechtigungsschein

Bundesland Thüringen:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 % (seit 1. Januar 2024)
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur bestimmte Gemeinden
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine allgemeine Landespflicht

Zusätzliche Info zum Bundesland Thüringen:

Häufige Fragen für Mieterinnen und Mieter in Weimar - Thür

  • Gilt in Weimar die Mietpreisbremse?
  • Ist Weimar angespannter Wohnungsmarkt?
  • Darf die Neuvertragsmiete die Vergleichsmiete um 10 Prozent übersteigen?

Nein. Die Thüringer Mietpreisbegrenzungsverordnung gilt nur für Erfurt und Jena (verlängert bis zum 31. Dezember 2027). Weimar ist darin nicht ausgewiesen — bei Neuvermietung gibt es hier keinen gesetzlichen 10-Prozent-Deckel über der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Quelle: Land Thüringen; Mietpreisbremse

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Weimar?
  • Sind Mieterhöhungen auf 15 Prozent begrenzt?
  • Wie stark darf die Miete in drei Jahren steigen?

Es gilt die bundesweite Standard-Kappungsgrenze: Die Nettokaltmiete darf innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen (§ 558 Abs. 3 BGB). Eine abgesenkte Grenze von 15 % gibt es in Weimar nicht, weil die Stadt nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt per Verordnung ausgewiesen ist. Parallel darf die neue Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten.

Quelle: Gesetze im Internet; KappungsgrenzeQuelle: Stadt Weimar; Vergleichsmiete Mietspiegel

  • Gibt es in Weimar einen amtlichen Mietspiegel?
  • Wo finde ich den Mietspiegel Weimar 2025?
  • Ist der Weimarer Mietspiegel qualifiziert?

Ja. Die Stadt führt einen einfachen Mietspiegel gemäß § 558c BGB; ihn haben am 22. April 2025 der Mieterverein und am 7. Mai 2025 die Hauseigentümervereinigung anerkannt. Die aktuelle Fassung ist zum Stichtag 31. Dezember 2025 um 4,1 % angepasst und seit dem 18. März 2026 als PDF abrufbar. Es ist kein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB.

Quelle: Stadt Weimar; Mietspiegel 2025Quelle: Stadt Weimar; Mietspiegel PDF

  • Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein in Weimar?
  • Brauche ich einen WBS für eine Sozialwohnung?
  • Wie lange gilt der WBS in Thüringen?

Für belegungsgebundene Sozialwohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein nach § 19 ThürWoFG. Antrag bei der Bauverwaltung der kreisfreien Stadt Weimar (Schwanseestraße 17). Der Schein weist die Einkommensberechtigung nach, weist aber keine Wohnung zu und gilt in der Regel ein Jahr. Die Gebühr liegt laut Stadt derzeit zwischen 10 € und 25 €. Für Thüringer Sozialwohnungen zählen nur in Thüringen ausgestellte Scheine.

Quelle: Stadt Weimar; Wohnberechtigungsschein

  • Ab wann ist die Kita in Weimar beitragsfrei?
  • Was zahlen Mieterfamilien für die Kita?
  • Kann das Jugendamt den Elternbeitrag übernehmen?

In den letzten 24 Monaten vor dem regulären Schuleintritt entfällt der Elternbeitrag (ThürKigaG) — ohne Extra-Antrag; Verpflegung bleibt. Davor setzen die Träger Beiträge fest. Bei geringem Einkommen prüft das Amt für Familie und Soziales auf Antrag eine Übernahme. Die Anmeldung läuft über das Elternportal Kivan.

Quelle: Stadt Weimar; Kita BeiträgeQuelle: Stadt Weimar; Kita Ermäßigung

  • Was kostet der Bewohnerparkausweis für Mieter in Weimar?
  • Brauche ich als Mieter einen Parkausweis?
  • Gibt es Bewohnerparken ohne eigenen Stellplatz?

In Bewohnerparkzonen brauchen auch Mieter einen Ausweis, wenn sie dort gemeldet sind und kein Privatstellplatz vorhanden ist. Die Gebühr beträgt seit dem 22. Mai 202590 € pro Jahr bzw. 180 € für zwei Jahre. Antrag digital oder postalisch; persönliche Termine werden derzeit nicht vergeben. Ein freier Platz ist nicht garantiert.

Quelle: Stadt Weimar; Bewohnerparken Mieter

  • Wie ist die ÖPNV-Anbindung für Mieter in Weimar?
  • Reicht der CityTarif für den Alltag?
  • Komme ich ohne Auto nach Erfurt?

Im Stadtgebiet gilt der VMT-CityTarif; Stadtbusse fahren im Liniennetz der Stadtwirtschaft Weimar. Für Pendeln nach Erfurt oder Jena nutzen Sie den CityRegioTarif bzw. die Regionalbahn. Die aktuellen Preisstufen gelten ab dem 1. August 2026. Viele Alltagswege sind ohne eigenes Auto machbar — je nach Lage und Schichtzeiten.

Quelle: VMT; Tarif Alltag

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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