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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Tuttlingen – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Tuttlingen kauft, plant vor allem den kommunalen Hebesatz der neuen Grundsteuer (Reform ab 2025): Für Grundsteuer B gilt 430 %, für A 410 % — beschlossen am 21. Oktober 2024, erstmals für das Kalenderjahr 2025. Das Finanzamt setzt den Messbetrag nach dem baden-württembergischen Bodenwertmodell; die Stadt wendet den Hebesatz an. Das ist kein Verkaufspreis- oder Marktwert. Landesweite Kaufnebenkosten stehen im Bundesland-Block.
Quelle: Stadt Tuttlingen; Grundsteuer ReformQuelle: Stadt Tuttlingen; Hebesatzsatzung
Für Tuttlingen führt das Grundbuchamt beim Amtsgericht Sigmaringen das Grundbuch (Fidelis-Graf-Straße 2, 72488 Sigmaringen). Das Amtsgericht Tuttlingen führt das Grundbuch nicht mehr selbst. Notarinnen und Notare wickeln Eintragung und Abschriften in der Regel mit ab; die Stadt verweist für Grundbuchausdrucke ebenfalls auf Sigmaringen.
Quelle: Amtsgericht Sigmaringen; GrundbuchamtQuelle: Stadt Tuttlingen; Grundbuchabschrift
Der am 21. Oktober 2024 beschlossene Wärmeplan ordnet Eignungsgebiete für Fern-/Nahwärme und dezentrale Lösungen zu — strategisch, ohne Zwang. Prüfen Sie vor einem Heizungswechsel die Karte und die Ausbauhinweise der Stadtwerke Tuttlingen. Fernwärmenetze bestehen bereits; ob Ihr Grundstück in einem Ausbaugebiet liegt, klären Sie mit den Stadtwerken. Beim Neubau oder bei wesentlicher Dachsanierung greift zusätzlich die landesweite Solarpflicht (siehe Bundesland-Block).
Quelle: Stadt Tuttlingen; WärmeplanungQuelle: Stadtwerke Tuttlingen; Fernwärme
Kaufen Sie in einem Bewohnerparkgebiet ohne Garage, rechnen Sie mit Jahresgebühren von 80 € (erster Ausweis) bzw. 120 € (zweiter). Pro Haushalt sind höchstens zwei Ausweise möglich, pro Bewohner einer; auch mit eigenem Stellplatz können Sie einen Ausweis beantragen. Bodenrichtwerte für die Lagebewertung liefert der örtliche Gutachterausschuss; für die Grundsteuerbewertung war der Stichtag 1. Januar 2022 maßgeblich.
Quelle: Stadt Tuttlingen; BewohnerparkenQuelle: Stadt Tuttlingen; Bodenrichtwert Hinweis
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
In Baden-Württemberg — und damit in Tuttlingen — beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 % der Bemessungsgrundlage (in der Regel der Kaufpreis). Details stehen auch im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.
Neben der Grunderwerbsteuer fallen Notar- und Grundbuchgebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an. Maklerprovision nur, wenn vereinbart. Planen Sie die Nebenkosten als Eigenkapitalpuffer ein.
Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Sigmaringen (Fidelis-Graf-Straße 2, 72488 Sigmaringen). Das Amtsgericht Tuttlingen führt das Grundbuch nicht mehr selbst.
Quelle: Amtsgericht Sigmaringen; GrundbuchamtQuelle: Stadt Tuttlingen; Grundbuchabschrift
Ab dem 1. Januar 2025 (neue Grundsteuer nach der Reform) beträgt der Hebesatz für Grundsteuer B 430 %, für A 410 % — beschlossen am 21. Oktober 2024. Das Finanzamt setzt den Messbetrag (Bodenwertmodell); die Stadt wendet den Hebesatz an. Das ist kein Marktwert.
Quelle: Stadt Tuttlingen; Grundsteuer ReformQuelle: Finanzministerium BW; Bodenwertmodell
Der kommunale Wärmeplan wurde am 21. Oktober 2024 beschlossen und zeigt Eignungsgebiete — ohne Anschlusszwang. Fernwärme gibt es bereits in mehreren Stadtteilen; Ausbau und Anschlussfragen klären die Stadtwerke Tuttlingen.
Quelle: Stadt Tuttlingen; WärmeplanungQuelle: Stadtwerke Tuttlingen; Fernwärme
Bodenrichtwerte ermittelt der örtliche Gutachterausschuss; für die Grundsteuerbewertung war der Stichtag 1. Januar 2022 maßgeblich. Aktuelle Werte und Karten finden Sie über die landesweiten Auskunftssysteme bzw. über die Stadtverwaltung.
Quelle: Stadt Tuttlingen; Bodenrichtwert HinweisQuelle: Finanzministerium BW; Grundsteuer FAQ
In Bewohnerparkgebieten: 80 € für den ersten Ausweis, 120 € für den zweiten pro Jahr. Höchstens zwei Ausweise pro Haushalt; auch mit eigenem Stellplatz ist ein Ausweis möglich.
Elternbeiträge hängen von Kinderzahl und Betreuungsform ab. Mit dem Familienpass Plus sind Regelkindergarten und verlängerte Öffnungszeiten ab drei Jahren kostenfrei, sofern die Einkommensgrenzen eingehalten werden. Antrag im Bürgerbüro.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden