Immobilien zum Mieten in Schleswig
0 Immobilien werden in Schleswig zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Schleswig – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Schleswig
Beim Neuabschluss gibt es in Schleswig keine Mietpreisbremse — die landesrechtliche Ausweisung endete am 30. November 2019. Im laufenden Vertrag bleiben Erhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete auf 20 % in drei Jahren begrenzt: Schleswig gehört nicht zu den 62 Kommunen der KappVO SH mit abgesenkter 15-Prozent-Grenze (seit 1. Mai 2024). Landesweite Kaufnebenkosten stehen im Bundesland-Block; für Mieter zählen vor Ort vor allem Vergleichsmiete, WBS und Nebenkosten-Klauseln.
Quelle: Land SH; Mietpreisbremse AufhebungQuelle: Land SH; KappungsgrenzenverordnungQuelle: Landtag SH; KappVO Kommunenliste
Woran orientieren Sie die ortsübliche Miete ohne Mietspiegel?
Die Stadt bestätigt: Einen offiziellen Mietspiegel für Schleswig gibt es nicht. Zur Einordnung der Vergleichsmiete greifen Vermieter und Mieter auf Vergleichswohnungen, Gutachten oder — wo zulässig — umliegende Übersichten zurück. Für eine grobe Orientierung nennt die Stadt das Wohnraumversorgungskonzept (Datenstand älter) und das Wohnungsmarktmonitoring der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Ohne amtlichen Spiegel lohnt ein genauer Blick auf die Begründung einer Erhöhung und auf die Vergleichswohnungen im Schreiben.
Quelle: Stadt Schleswig; Mietspiegel Hinweis
Wo beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein?
Für gebundenen Wohnraum (Sozialwohnungen) brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) nach dem Schleswig-Holsteinischen Wohnraumförderungsgesetz. Den Antrag stellen Sie bei der Stadtverwaltung Schleswig. Der Schein gilt in der Regel ein Jahr und ist bei jedem Umzug neu auszustellen. Ohne gültigen WBS bleiben viele geförderte Wohnungen unerreichbar — auch wenn Sie die Einkommensgrenzen erfüllen würden.
Quelle: Stadt Schleswig; Wohnberechtigungsschein
Was gilt bei Kita und umlagefähiger Grundsteuer?
Elternbeiträge fallen an; das Land setzt Höchstsätze. Bei geringem Einkommen oder Bezug von Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag und vergleichbaren Leistungen können Beiträge auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden — Antrag bei der Stadt. Die Grundsteuer darf über die Betriebskosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) erhebt die Stadt die Grundsteuer B mit Hebesatz 580 %; die Höhe im Einzelfall hängt vom Messbetrag des Finanzamts ab (wertabhängiges Bundesmodell). Mengenangaben zu Kitas entfallen hier.
Quelle: Stadt Schleswig; Kita-KostenermäßigungQuelle: Stadt Schleswig; Grundsteuer Hebesätze
Bundesland Schleswig-Holstein:
- Grunderwerbsteuer: 6,5 %
- Mietpreisbremse: keine Landesverordnung (seit 2019 aufgehoben)
- Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der Kappungsgrenzenverordnung
- Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
- Solarpflicht: EWKG — Neubau von Wohngebäuden
Zusätzliche Info zum Bundesland Schleswig-Holstein:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Juris SH; Grunderwerbsteuer
- Kappungsgrenze nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Land SH; Kappungsgrenze
- PV-Pflicht Neubau EWKG — Quelle: Land SH; Solarpflicht EWKG
Häufige Fragen zum Mieten in Schleswig
- Gilt in Schleswig die Mietpreisbremse?
- Darf die Neuvertragsmiete 10 Prozent über der Vergleichsmiete liegen?
- Gibt es in Schleswig eine Mietpreisbremse?
Nein. Schleswig-Holstein hat die Mietpreisbremse zum 30. November 2019 landesweit aufgehoben. Bei Neuvermietungen gibt es daher keine gesetzliche Deckelung auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete.
- Welche Kappungsgrenze gilt in Schleswig?
- Dürfen Bestandsmieten um 15 oder 20 Prozent steigen?
- Fällt Schleswig unter die KappVO SH?
Es gilt die gesetzliche Grenze von 20 % in drei Jahren bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die abgesenkte 15-Prozent-Grenze der KappVO SH (seit 1. Mai 2024, 62 Kommunen) erfasst Schleswig nicht.
Quelle: Land SH; KappungsgrenzenverordnungQuelle: Landtag SH; KappVO Kommunenliste
- Gibt es in Schleswig einen amtlichen Mietspiegel?
- Wo finde ich den Mietspiegel Schleswig?
- Wie prüfe ich die ortsübliche Miete?
Nein — die Stadt bestätigt, dass es keinen offiziellen Mietspiegel gibt (Pflicht erst ab 50.000 Einwohnern). Orientierung bieten Vergleichswohnungen, Gutachten sowie Hinweise im Wohnraumversorgungskonzept und im IB.SH-Wohnungsmarktmonitoring.
- Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein in Schleswig?
- Brauche ich einen WBS für Sozialwohnungen?
- Wie lange gilt der WBS?
Den Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen Sie bei der Stadtverwaltung. Er berechtigt zum Bezug öffentlich geförderter Wohnungen bei Einhaltung der Einkommensgrenzen und gilt in der Regel ein Jahr; bei Umzug ist er neu auszustellen.
- Können Mieter die Grundsteuer in den Nebenkosten sehen?
- Ist die Grundsteuer umlagefähig?
Die Grundsteuer darf über die Betriebskosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Die Stadt erhebt nach der Reform (ab 2025) die Grundsteuer B mit Hebesatz 580 %; die Höhe im Einzelfall hängt vom Messbetrag des Finanzamts ab.
- Was kostet die Kita für Mieterfamilien in Schleswig?
- Gibt es Sozialermäßigung auf Kita-Beiträge?
Elternbeiträge fallen an (landesweite Höchstsätze). Bei geringem Einkommen oder bestimmten Sozialleistungen können Beiträge auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden — zuständig ist die Stadt. Plätze finden Sie über das KitaPortal SH.
- Wie gut komme ich als Mieter ohne Auto nach Flensburg, Kiel oder Hamburg?
- Reicht der Bahnhof Schleswig fürs Pendeln?
Der Bahnhof liegt an RE 7 (Flensburg–Hamburg) und RE 74 (Husum–Kiel). Tickets über den SH-Tarif; für den Alltag oft entscheidend, wie weit Wohnung und Arbeitsort vom Bahnhof entfernt sind.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden