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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Schleswig – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Schleswig kauft, plant vor allem den kommunalen Hebesatz der neuen Grundsteuer und die Heizungsfrage vor Ort. Für bebaute und unbebaute Grundstücke (Grundsteuer B) gilt nach der Grundsteuerreform (ab 2025) der Hebesatz 580 % — laut Hebesatzsatzung auch ab 1. Januar 2026 unverändert. Landesweite Kaufnebenkosten (einschließlich Grunderwerbsteuer) stehen im Bundesland-Block. Beim Mieten gilt vor Ort keine Mietpreisbremse; Bestandserhöhungen bleiben bei der gesetzlichen 20-Prozent-Kappung.
Quelle: Stadt Schleswig; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Schleswig; HebesatzsatzungQuelle: Land SH; Mietpreisbremse Aufhebung
Der Rat beschloss den Wärmeplan am 16. Dezember 2024 ohne Ausweisung von Wärmenetzneu- oder -ausbaugebieten — dadurch keine vorgezogene GEG-65-Prozent-Pflicht allein aus dem Plan. Der Plan bleibt strategische Orientierung (wo Netze oder dezentrale Lösungen eher infrage kommen), begründet aber keine Anschlusspflicht aus sich heraus. Parallel gilt: In ausgewiesenen Fernwärmesatzungsgebieten kann Anschluss- und Benutzungszwang greifen; Befreiungen sind unter Bedingungen möglich (u. a. überwiegend solare bzw. Erdwärme). Prüfen Sie vor dem Kauf, ob die konkrete Adresse im Satzungsgebiet liegt.
Quelle: Stadt Schleswig; Wärmeplanung BeschlussQuelle: Stadt Schleswig; Fernwärmesatzung
Das Finanzamt setzt den Messbetrag nach dem wertabhängigen Bundesmodell (Grundsteuerwert, nicht der aktuelle Verkaufspreis). Die Stadt multipliziert mit dem Hebesatz 580 % und erlässt den Bescheid. Eintragungen laufen über das Grundbuchamt am Amtsgericht Schleswig (Lollfuß 78). Nach Zahlung der Grunderwerbsteuer folgt die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Umschreibung; zuständig ist typischerweise die Grunderwerbsteuerstelle beim Finanzamt Rendsburg.
Quelle: Land SH; Grundsteuerreform BundesmodellQuelle: Amtsgericht Schleswig; GrundbuchamtQuelle: Land SH; Grunderwerbsteuer zahlen
Amtliche Bodenrichtwerte veröffentlicht der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Schleswig-Flensburg. Kostenfreie Einsicht bietet das Portal BORIS-SH im Digitalen Atlas Nord; schriftliche Auszüge sind auf Antrag möglich und können gebührenpflichtig sein. Die Geschäftsstelle sitzt in Schleswig (Flensburger Straße 7). Der Bodenrichtwert ist ein Durchschnittslagewert für eine Zone — kein automatischer Kaufpreis Ihres Objekts.
Quelle: DANord; Bodenrichtwerte BORISQuelle: Stadt Schleswig; Bodenrichtwert Auskunft
Zusätzliche Info zum Bundesland Schleswig-Holstein:
In Schleswig-Holstein beträgt die Grunderwerbsteuer 6,5 % — Details und Quellen stehen im Bundesland-Block. Für den Bezirk ist die Grunderwerbsteuerstelle typischerweise beim Finanzamt Rendsburg angesiedelt; nach Zahlung folgt die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Grundbuchumschreibung.
Quelle: Juris SH; GrunderwerbsteuerQuelle: Land SH; Grunderwerbsteuer zahlen
Für die Grundsteuer B (bebaute/unbebaute Grundstücke) gilt nach der Grundsteuerreform (ab 2025) der Hebesatz 580 %; laut Hebesatzsatzung bleibt er auch ab 1. Januar 2026 bei 580 %. Das Finanzamt ermittelt den Messbetrag nach dem wertabhängigen Bundesmodell; die Stadt setzt den Hebesatz fest.
Quelle: Stadt Schleswig; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Schleswig; Hebesatzsatzung
Zuständig ist das Grundbuchamt am Amtsgericht Schleswig (Lollfuß 78, 24837 Schleswig). Der Notar beantragt die Eigentumsumschreibung nach Vorliegen der steuerlichen Unbedenklichkeit.
Kostenfreie Einsicht bietet BORIS-SH im Digitalen Atlas Nord. Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Schleswig-Flensburg (Geschäftsstelle Flensburger Straße 7 in Schleswig). Schriftliche Auszüge können gebührenpflichtig sein.
Quelle: DANord; Bodenrichtwerte BORISQuelle: Stadt Schleswig; Bodenrichtwert Auskunft
Der am 16. Dezember 2024 beschlossene Wärmeplan zeigt Orientierungsgebiete, begründet aber keine einklagbare Anschlusspflicht. Es wurden keine Netzneu-/ausbaugebiete ausgewiesen — keine vorgezogene GEG-65-Prozent-Pflicht allein aus dem Planbeschluss.
In den von der Fernwärmesatzung erfassten Gebieten kann Anschluss- und Benutzungszwang bestehen. Befreiungen sind u. a. möglich, wenn die Wärme überwiegend vor Ort emissionsfrei (Sonne/Erdwärme) erzeugt wird. Ob Ihre Adresse erfasst ist, klären Sie über Stadt bzw. Stadtwerke SH.
Neben der Grunderwerbsteuer (siehe Bundesland-Block) fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an. Die Maklerprovision beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern wird in der Regel hälftig geteilt (Bestellerprinzip). Konkrete Beträge hängen vom Kaufpreis und vom Einzelfall ab.
Elternbeiträge bleiben möglich (landesweite Höchstsätze). Sozialermäßigung oder vollständiger Erlass ist auf Antrag bei geringem Einkommen bzw. bestimmten Sozialleistungen möglich. Anmeldung/Platzsuche über das KitaPortal SH.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden