Immobilien zum Mieten in Parchim
0 Immobilien werden in Parchim zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Parchim – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Parchim
In Parchim gilt keine Mietpreisbremse; Neuvertragsmieten sind nicht auf zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete gedeckelt. Bei Erhöhungen im Bestand bleibt die Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren. Wer ohne Stellplatz in einer Bewohnerparkzone wohnt, plant zusätzlich den Ausweis (70 € pro Jahr als Basistarif).
Quelle: Land Mecklenburg-Vorpommern; Mieterschutz-GebieteQuelle: Stadt Parchim; Bewohnerparken
Was bedeutet das für Ihre Neuvermietung?
Die Landesverordnung weist in Mecklenburg-Vorpommern Rostock, Greifswald und ausgewählte Küstenorte als angespannte Märkte aus — Parchim gehört nicht dazu. Ohne Mietpreisbremse greifen bei Neuverträgen vor allem die allgemeinen Regeln des Mietrechts (unter anderem gegen Mietwucher). Prüfen Sie Angebot und Vertrag sorgfältig; ein amtlicher Mietspiegel der Stadt ist hier kein Standardinstrument. Die Kreisstadt zählt rund 17.100 Einwohner und ist Verwaltungssitz im Landkreis Ludwigslust-Parchim.
Quelle: Land Mecklenburg-Vorpommern; Mietpreisbremse Erklärung
Parken ohne eigenen Stellplatz
Der Bewohnerparkausweis gilt nur in der ausgewiesenen Zone und nur für ein Fahrzeug je Bewohner. Gebühren: 70 € (12 Monate), 140 € (24) oder 210 € (36); bei Verlust kostet der Ersatz für die Restlaufzeit 10 €. Antragstellung ist online, per E-Mail an die Verkehrsbehörde oder persönlich möglich. Ob Ihre Adresse in einer Zone liegt, klären Sie vor dem Mietvertrag.
Quelle: Stadt Parchim; Parkausweis beantragen
WBS, Kita und Alltagskosten
Für eine öffentlich geförderte Mietwohnung brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS); Anträge laufen über die zuständige Stelle im Landkreis bzw. die Wohngeldstelle — der Schein berechtigt zur Bewerbung, garantiert aber keine Wohnung. Seit dem 1. Januar 2020 ist die Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern für Eltern beitragsfrei (Krippe bis Hort, bis zu zehn Stunden täglich); Verpflegung bleibt kostenpflichtig. Anmeldung und freie Plätze klären Sie direkt bei der Einrichtung. Wer später kauft, sollte den Fernwärme-Ausbau ab 2026 (Ostring/Wallallee) und den kommunalen Hebesatz im Blick behalten — Details stehen in den Käufer-Abschnitten und im Bundesland-Block.
Quelle: MV-Serviceportal; WohnberechtigungsscheinQuelle: Land Mecklenburg-Vorpommern; Kita-BeitragsfreiheitQuelle: Stadt Parchim; Kindertagesstätten
Bundesland Mecklenburg-Vorpommern:
- Grunderwerbsteuer: 6,0 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur ausgewiesene Gemeinden
- Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
- Solarpflicht private Wohngebäude: keine allgemeine Landespflicht
Zusätzliche Info zum Bundesland Mecklenburg-Vorpommern:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Steuerportal MV; Grunderwerbsteuer
- Mietpreisbremse nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Land MV; Mietpreisbremse
- Grundsteuerreform Bundesmodell — Quelle: Steuerportal MV; Grundsteuerreform
Häufige Fragen zum Mieten in Parchim
- Gilt in Parchim die Mietpreisbremse?
- Ist die Neuvertragsmiete gedeckelt?
- Gehört Parchim zu den angespannten Wohnungsmärkten in M-V?
Nein. Parchim ist nicht in der Gebietskulisse der Mietpreisbremse in Mecklenburg-Vorpommern ausgewiesen (dort u. a. Rostock, Greifswald und ausgewählte Küstenorte). Neuvertragsmieten sind damit nicht auf zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.
- Welche Kappungsgrenze gilt bei Mieterhöhungen in Parchim?
- Dürfen Vermieter die Miete um 20 Prozent erhöhen?
- Gibt es eine abgesenkte Kappungsgrenze?
In Parchim gilt die bundesweite Kappungsgrenze von 20 % innerhalb von drei Jahren — nicht die abgesenkte 15-Prozent-Grenze, die nur in den ausgewiesenen Bremse-Gebieten greift. Zusätzlich müssen Erhöhungen die ortsübliche Vergleichsmiete und die übrigen Mietrechtsregeln beachten.
- Gibt es in Parchim einen amtlichen Mietspiegel?
- Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
- Gibt die Stadt einen Mietspiegel heraus?
Ein amtlicher Mietspiegel der Stadt Parchim ist kein Standardinstrument. Für die Einordnung von Angeboten und Erhöhungen bleiben allgemeine Mietrechtsregeln und — wo vorhanden — vergleichbare Wohnungen und Sachverständige maßgeblich. Prüfen Sie den Vertrag und die Begründung einer Erhöhung sorgfältig.
- Brauche ich einen Wohnberechtigungsschein in Parchim?
- Wo beantrage ich den WBS?
- Reicht der WBS für eine Sozialwohnung?
Für eine öffentlich geförderte Mietwohnung benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Die Ausstellung hängt vom Haushaltseinkommen ab; Anträge laufen über die zuständige Stelle im Landkreis bzw. die Wohngeldstelle (auch über das MV-Serviceportal). Der Schein berechtigt zur Bewerbung — er garantiert keine konkrete Wohnung.
- Was kostet Anwohnerparken für Mieter in Parchim?
- Wie teuer ist der Bewohnerparkausweis?
- Gilt der Ausweis stadtweit?
In ausgewiesenen Bewohnerparkgebieten zahlen Sie 70 € für zwölf Monate (140 € / 24, 210 € / 36). Der Ausweis gilt nur in Ihrer Zone und nur für ein Fahrzeug je Bewohner. Ob Ihre Mietadresse in einer Zone liegt, klären Sie vor Vertragsabschluss bei der Verkehrsbehörde.
- Sind Kita und Hort in Parchim beitragsfrei?
- Was zahlen Mieter-Familien für die Kinderbetreuung?
- Bleibt Verpflegung kostenpflichtig?
Ja. Seit 2020 entfallen die Elternbeiträge für die Kindertagesförderung landesweit — auch in Parchim —, bis zu zehn Stunden täglich für Krippe, Kindergarten, Kindertagespflege und Hort. Verpflegung bleibt Sache der Eltern; freie Plätze und Konzeption erfragen Sie bei der Einrichtung.
Quelle: Land Mecklenburg-Vorpommern; Kita-BeitragsfreiheitQuelle: Stadt Parchim; Kindertagesstätten
- Betrifft der Fernwärme-Ausbau Mietwohnungen?
- Was ändert sich an Ostring und Wallallee?
- Muss ich als Mieter die Heizung wechseln?
Ab April 2026 bauen die Stadtwerke das Netz an Ostring und Wallallee aus — Ziel sind Anschlüsse für Mehrfamilienhäuser. Ob Ihre Wohnung betroffen ist, hängt vom Gebäude und vom Vermieter ab. Der kommunale Wärmeplan ist Orientierung; er verpflichtet Mieter nicht selbst zu einem Systemwechsel.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden