Immobilien zum Mieten in Mainburg

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Das Wichtigste zum Mieten in Mainburg

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Mainburg die Mietpreisbremse: Bei Neuvermietung von Bestandswohnungen darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen. Mieterhöhungen im Bestand sind auf 15 % in drei Jahren gekappt. Mainburg ist die einzige Gemeinde im Landkreis Kelheim in der Mieterschutz-Anlage — Nachbarorte im Kreis stehen nicht unter denselben Regeln.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Anlage MainburgQuelle: BayernPortal; Mieterschutz Infos

Was prüfen Sie bei einem neuen Mietvertrag?

Vergleichen Sie die angebotene Miete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete. Einen amtlichen Mietspiegel der Stadt Mainburg gibt es öffentlich nicht als Standardangebot — maßgeblich bleiben Vergleichswohnungen, Auskünfte oder ggf. Gutachten. Ausnahmen von der Mietpreisbremse (u. a. Neubau, umfassende Modernisierung) können greifen; im Zweifel Fachstelle oder Mieterverein. Bei Umwandlung in Eigentum gilt hier die verlängerte Kündigungssperrfrist von zehn Jahren.

Quelle: Gesetze Bayern; MieterschutzverordnungQuelle: BayernPortal; Vergleichsmiete

Wo beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein?

Für öffentlich geförderte Sozialwohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Anträge nimmt das Landratsamt Kelheim (Wohnungsbauförderung) entgegen; Formulare liegen auch bei manchen Gemeinden aus. Die Gebühr beträgt 15 €. Eine Vermieterliste geförderter Wohnungen veröffentlicht der Landkreis — das hilft bei der Suche nach gebundenen Beständen in und um Mainburg.

Quelle: Landkreis Kelheim; Wohnberechtigungsschein

Was zahlen Familien für Kita und Alltagsweg?

Für Kindergartenkinder zahlt der Freistaat einen Beitragszuschuss von 100 € pro Kind und Monat (ab dem Kindergartenjahr nach dem dritten Geburtstag bis zur Einschulung). Die Stadt hat eine Gebührensatzung für städtische Einrichtungen ab 1. September 2025; Anmeldung läuft online über das Bürgerserviceportal (BayernID). Träger können Zusatzbeiträge und Verpflegung erheben. Wer ohne Auto nach Landshut pendelt, plant die Buslinie 671 mit; ab Martinszell gilt der MVV-Tarif, Richtung Mainburg nicht.

Quelle: StMAS Bayern; Kita-FinanzierungQuelle: Stadt Mainburg; Kita-AnmeldungQuelle: Landkreis Landshut; Bus und Bahn

Bundesland Bayern:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
  • Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)

Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:

Häufige Fragen für Mieterinnen und Mieter in Mainburg

  • Gilt in Mainburg die Mietpreisbremse?
  • Darf die Neuvermietungsmiete beliebig steigen?
  • Ab wann gilt der Mieterschutz in Mainburg?

Ja. Seit dem 1. Januar 2026 steht Mainburg in der Anlage zur bayerischen Mieterschutzverordnung — als einzige Gemeinde im Landkreis Kelheim. Bei Neuvermietung von Bestandswohnungen darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen. Ausnahmen (u. a. Neubau, umfassende Modernisierung) bleiben möglich.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Anlage MainburgQuelle: BayernPortal; Mieterschutz Infos

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Mainburg?
  • Wie stark darf die Miete in drei Jahren steigen?
  • Gilt 15 oder 20 Prozent?

In Mainburg gilt die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % innerhalb von drei Jahren (statt bundesweit 20 %). Die neue Miete darf außerdem die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten. Modernisierungs- und Betriebskostenerhöhungen folgen eigenen Regeln.

Quelle: Gesetze Bayern; MieterschutzverordnungQuelle: BayernPortal; Kappungsgrenze

  • Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn?
  • Wo gibt es Sozialwohnungen in Mainburg?
  • Was kostet der Wohnberechtigungsschein?

Für öffentlich geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Anträge stellt das Landratsamt Kelheim (Wohnungsbauförderung); Formulare liegen auch bei manchen Gemeinden aus. Die Gebühr beträgt 15 €. Der Landkreis veröffentlicht eine Vermieterliste geförderter Wohnungen.

Quelle: Landkreis Kelheim; Wohnberechtigungsschein

  • Gibt es in Mainburg einen amtlichen Mietspiegel?
  • Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
  • Muss der Vermieter den Mietspiegel nennen?

Ein qualifizierter oder einfacher Mietspiegel der Stadt Mainburg ist öffentlich nicht als Standardangebot ausgewiesen. Für die Mietpreisbremse und Mieterhöhungen bleibt die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich — über Vergleichswohnungen, Auskünfte oder ggf. Gutachten. Fragen Sie bei der Stadtverwaltung nach aktuellen Hinweisen; ohne belastbaren Mietspiegel erfinden wir keine Werte.

Quelle: BayernPortal; Mieterschutz Infos

  • Ist die Grundsteuer in den Nebenkosten umlagefähig?
  • Zahle ich als Mieter den Hebesatz mit?
  • Welcher Hebesatz gilt in Mainburg?

Die Grundsteuer dürfen Vermieter über die Betriebskosten umlegen — wenn der Mietvertrag das vorsieht. Nach der Reform (ab 2025) gelten in Mainburg Hebesätze von je 340 % für Grundsteuer A und B. Höhe und Umlage prüfen Sie in Abrechnung und Vertrag.

Quelle: Stadt Mainburg; Hebesatz-Beschluss

  • Was zahlen Mieterfamilien für die Kita in Mainburg?
  • Wie hoch ist der Beitragszuschuss des Freistaats?
  • Wo melde ich den Kitaplatz an?

Der Freistaat bezuschusst Kindergartenbeiträge mit 100 € pro Kind und Monat (Kindergartenzeit bis Einschulung). Städtische Gebühren richten sich nach der Satzung ab 1. September 2025; Anmeldung online über das Bürgerserviceportal. Verpflegung und längere Buchungszeiten können Extra-Kosten verursachen.

Quelle: StMAS Bayern; Kita-FinanzierungQuelle: Stadt Mainburg; Kita-Anmeldung

  • Lohnt sich Wohnen in Mainburg trotz Pendeln nach Landshut?
  • Wie lange dauert der Bus nach Landshut?
  • Gibt es einen MVV-Tarif bis Mainburg?

Mit der Buslinie 671 erreichen Sie Landshut Hauptbahnhof ohne Auto; ab Martinszell gilt der MVV-Tarif, der Abschnitt Mainburg–Martinszell nicht. Ob sich das Pendeln lohnt, hängt von Schichtzeiten und Takt ab — prüfen Sie den aktuellen Fahrplan vor dem Mietvertrag.

Quelle: Landkreis Landshut; Bus und Bahn

  • Wie lange ist die Kündigungssperrfrist bei Umwandlung?
  • Was gilt nach Umwandlung in Eigentum?
  • Gilt in Mainburg die verlängerte Sperrfrist?

In den Gemeinden der Mieterschutzverordnung — also auch in Mainburg — beträgt die Kündigungssperrfrist bei Umwandlung in Wohnungseigentum und Verkauf zehn Jahre (statt der kürzeren Regelfrist). Das schützt Mieterinnen und Mieter nach der Umwandlung länger vor Eigenbedarfskündigungen.

Quelle: Gesetze Bayern; Mieterschutzverordnung

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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