Immobilien zum Mieten in Koblenz
0 Immobilien werden in Koblenz zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Koblenz – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Koblenz
Koblenz steht nicht in der Mietpreisbegrenzungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 16. September 2025. Die Mietpreisbremse gilt dort vom 8. Oktober 2025 bis zum 31. Dezember 2029 nur in den namentlich genannten Gemeinden — Koblenz gehört nicht dazu. Bei einem neuen Vertrag darf die Nettokaltmiete hier also nicht automatisch auf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt werden. Das ist eine Ortsfeststellung, keine Regel für alle Gemeinden des Landes.
Quelle: Land RLP; Mieterschutz Kulisse
Wozu dient der qualifizierte Mietspiegel 2025–2026?
Die Stadt erstellt seit 2006 einen qualifizierten Mietspiegel nach den §§ 558c und 558d BGB. Der aktuelle Stand 2025–2026 und der Online-Rechner helfen, die ortsübliche Vergleichsmiete einzuschätzen — bei Neuvertragsverhandlung und bei einer Mieterhöhung im laufenden Vertrag. Stadtrat und Interessenverbände (unter anderem Haus & Grund Koblenz und der Mieterbund Mittelrhein) haben ihn als qualifiziert anerkannt. Ab dem 20. Mai 2026 läuft die Erhebung für den nächsten Spiegel; die Teilnahme ist nach dem Mietspiegelreformgesetz verpflichtend. Eine gesetzliche Deckelung der Neuvertragsmiete über die Mietpreisbremse gibt es hier trotzdem nicht.
Quelle: Stadt Koblenz; Mietspiegel 2025-2026
Wo beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein?
Für öffentlich geförderte Wohnungen (Sozialwohnungen) brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) — die amtliche Bestätigung, dass Ihr Haushalt die Einkommensgrenzen einhält. In Koblenz vereinbaren Sie zwingend einen Termin im Bauberatungszentrum, Bahnhofstraße 47 (Telefon 0261 129-3470 oder Online-Reservierung). Alle Personen, die mitziehen sollen, müssen mit Unterlagen erscheinen. Den Schein übergeben Sie dem Vermieter in zwei Ausfertigungen vor der Unterschrift unter den Mietvertrag. Die Stadt vermittelt die Wohnung nicht zentral; Sie suchen das Angebot selbst.
Quelle: Stadt Koblenz; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Koblenz; Wohnungsbauförderung
Was gilt für Bewohnerparken als Mieterin oder Mieter?
Auch als Mieterin oder Mieter brauchen Sie in ausgewiesenen Zonen einen Bewohnerparkausweis — mit Hauptwohnsitz im Gebiet. Seit dem 1. März 2024 entsteht die Jahresgebühr aus 23,40 € mal Länge mal Breite des Fahrzeugs (Felder 18 und 19 des Fahrzeugscheins), mindestens 100 €. Änderungen kosten 15 €. Der Ausweis gilt ein Jahr und sichert keinen freien Platz. Parkzonen zeigt das GeoPortal der Stadt. Die Grundsteuer der Stadt (Hebesatz B 570 % nach der Reform ab 2025) darf der Vermieter nur umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht.
Quelle: Stadt Koblenz; BewohnerparkenQuelle: Stadt Koblenz; Hebesätze 2026
Bundesland Rheinland-Pfalz:
- Grunderwerbsteuer: 5,0 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der Mietpreisbegrenzungsverordnung
- Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
- Solarpflicht private Wohngebäude: keine Installationspflicht (PV-ready)
Zusätzliche Info zum Bundesland Rheinland-Pfalz:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Land RLP; Grunderwerbsteuer
- Mietpreisbegrenzung nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Land RLP; Mietpreisbremse
- Grundsteuerreform Bundesmodell — Quelle: Land RLP; Grundsteuerreform
Häufige Fragen zum Mieten in Koblenz
- Gilt in Koblenz die Mietpreisbremse?
- Ist Koblenz Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt?
- Deckelung Neuvertragsmiete Koblenz?
Nein. Koblenz ist in der Mietpreisbegrenzungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 16. September 2025 (gültig 8. Oktober 2025 bis 31. Dezember 2029) nicht genannt. Die Deckelung der Neuvertragsmiete auf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete greift hier nicht. Die Verordnung nennt andere Gemeinden; das ist keine Regel für jede Stadt im Land.
- Welche Kappungsgrenze gilt in Koblenz?
- Dürfen Bestandsmieten um 15 oder 20 Prozent steigen?
- Mieterhöhung Grenze drei Jahre Koblenz?
In Koblenz gilt die bundesweite Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren. Die abgesenkte 15-Prozent-Grenze der Kappungsgrenzenverordnung vom 13. September 2024 (in Kraft seit 1. Oktober 2024, bis 30. September 2029) erfasst die Stadt nicht — genannt sind unter anderem Mainz, Landau, Ludwigshafen, Speyer und der Rhein-Pfalz-Kreis. Erhöhungen bleiben zusätzlich durch die ortsübliche Vergleichsmiete begrenzt.
- Gibt es in Koblenz einen amtlichen Mietspiegel — und wo finde ich ihn?
- Qualifizierter Mietspiegel Koblenz 2025?
- Gibt es einen Online-Mietspiegel-Rechner?
Ja. Die Stadt veröffentlicht einen qualifizierten Mietspiegel 2025–2026 mit Dokumentation und einen Online-Rechner zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Er gilt für nicht preisgebundenen Wohnraum und dient als Orientierung für Neuverträge und Mieterhöhungen. Ab dem 20. Mai 2026 läuft die Erhebung für den Folgespiegel.
- Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn in Koblenz?
- Wohnberechtigungsschein Koblenz Termin?
- Wo ist die Anlaufstelle für Sozialwohnungen?
Für öffentlich geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS), wenn die Einkommensgrenzen eingehalten sind. Terminpflichtig im Bauberatungszentrum, Bahnhofstraße 47 (Tel. 0261 129-3470 oder Online-Termin). Den Schein übergeben Sie dem Vermieter in zwei Ausfertigungen vor Vertragsunterschrift. Die Stadt vermittelt die Wohnung nicht zentral.
Quelle: Stadt Koblenz; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Koblenz; Wohnungsbauförderung
- Was zahlen Mieterfamilien für Kita in Koblenz?
- Ist Kita ab zwei Jahren beitragsfrei?
- Fallen Verpflegungskosten in der Kita an?
Ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zur Einschulung ist die Kita beitragsfrei. Unter zwei Jahren und im Hort können nach der Kita-Satzung der Stadt Elternbeiträge anfallen; Mittagsverpflegung ist gesondert. Bei Unzumutbarkeit kann das Jugendamt Beiträge erlassen oder übernehmen (Rathauspassage 2).
Quelle: Stadt Koblenz; Kita ElternbeiträgeQuelle: Stadt Koblenz; Elternbeitrag Übernahme
- Was kostet Anwohnerparken für Mieter in Koblenz?
- Bewohnerparkausweis als Mieter?
- Mindestgebühr Parkausweis Koblenz?
Auch als Mieter brauchen Sie in ausgewiesenen Zonen einen Bewohnerparkausweis mit Hauptwohnsitz. Seit dem 1. März 2024: Jahresgebühr = 23,40 € × Länge × Breite (Meter laut Fahrzeugschein), mindestens 100 €; Änderungen kosten 15 €.
- Wie komme ich ohne Auto im Alltag weiter?
- VRM Ticket Koblenz?
- ÖPNV für Mieter in Koblenz?
Der Alltag mit Bus und Bahn läuft über den Verkehrsverbund Rhein-Mosel (VRM) mit Wabentarif. Fahrpreis und Ticketoptionen finden Sie in der VRM-Preistabelle — relevant, wenn Sie ohne Stellplatz oder mit Bewohnerparkausweis leben.
- Wird die Grundsteuer auf Mieter umgelegt?
- Grundsteuer in den Nebenkosten Koblenz?
- Hebesatz 570 Prozent für Mieter relevant?
Die Grundsteuer darf über die Nebenkosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. In Koblenz liegt der Hebesatz der Grundsteuer B nach der Reform (ab 2025) für 2026 bei 570 % (wertabhängiges Bundesmodell). Ohne Klausel bleibt die Steuer beim Eigentümer.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden