Immobilien zum Mieten in Hösbach
0 Immobilien werden in Hösbach zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Hösbach – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Hösbach
Beim Mieten in Hösbach gilt: keine Mietpreisbremse und die allgemeine Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren. Der Markt steht nicht in der Anlage der Mieterschutzverordnung (ab 1. Januar 2026) — anders als Aschaffenburg und die Kreisgemeinden Kahl a. Main, Kleinostheim und Stockstadt a. Main. Einen amtlichen Mietspiegel veröffentlicht der Markt nicht; die Portal-Seite wiederholt nur den allgemeinen Bayern-Hinweis.
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: Bürgerservice Hösbach; Mietspiegel-Hinweis
Wie melden Sie Kita und was kostet sie?
Die Anmeldung läuft trägerübergreifend über das Bürgerservice-Portal des Marktes. Gemeindeeigene Einrichtungen rechnen nach Buchungszeit; die kommunale Villa Kunterbunt nennt Kindergarten 140–215 €, Krippe 210–322,50 € monatlich plus Mahlzeiten. Andere Träger können abweichende Sätze haben.
Quelle: Markt Hösbach; Kitaplatz-AnmeldungQuelle: Villa Kunterbunt; Elternbeiträge
Wo beantragen Sie den Wohnberechtigungsschein?
Einen Wohnberechtigungsschein (Berechtigung für geförderte Mietwohnungen) beantragen Sie beim Landratsamt Aschaffenburg, Bayernstraße 18 — nicht im Rathaus Hösbach. Online-Antrag und Formulare liegen auf der Kreis- und der Hösbacher Portal-Seite. Gebühren: Erteilung 7,50–20 €, Benennung für eine bestimmte Wohnung 12,50–25 €. Ohne WBS kommen Sie an geförderte Wohnungen in der Regel nicht heran; die Zuständigkeit bleibt beim Kreis.
Quelle: Bürgerservice Hösbach; WBS Beantragung
Was landet in den Nebenkosten — und wo parken Sie?
Die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) darf der Vermieter umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht; Hebesatz B 2026 beträgt 360 %. Fehlt die Klausel, bleibt die Steuer beim Eigentümer. Dokumentiert ist die Tiefgarage in der Schöllkrippener Straße: Öffnung täglich 07:00–24:00 Uhr, 30 Minuten frei, danach 0,50 € je angefangene halbe Stunde, Dauerparken 60 € monatlich; Samstagnachmittag ab 13:00 Uhr und Sonntag gebührenfrei. Eine Bewohnerpark-Satzung ist auf der Marktseite nicht als zentrale Regel ausgewiesen.
Quelle: IHK Aschaffenburg; Hebesätze 2026Quelle: Markt Hösbach; Gebühren und Steuern
Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer: 3,5 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
- Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
- Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: LfSt Bayern; Grunderwerbsteuer
- Mieterschutz nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Justiz Bayern; Mieterschutz
- BayBO Solar nur Soll — Quelle: Gesetze Bayern; BayBO Solar
Häufige Fragen zum Mieten in Hösbach
- Gilt in Hösbach die Mietpreisbremse?
- Ist Hösbach angespannter Wohnungsmarkt?
- MiSchuV Hösbach 2026?
Nein. Hösbach steht nicht in der Anlage der bayerischen Mieterschutzverordnung (MiSchuV ab 01.01.2026). Im selben Landkreis gelten die Regeln in Kahl a. Main, Kleinostheim und Stockstadt a. Main sowie in der Stadt Aschaffenburg. Landesweite Hinweise siehe Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.
- Welche Kappungsgrenze gilt in Hösbach?
- Darf die Miete um 15 oder 20 Prozent steigen?
- Mieterhöhung Bestand Hösbach?
Es gilt die allgemeine Kappungsgrenze von 20 % innerhalb von drei Jahren. Die abgesenkte 15-Prozent-Grenze der MiSchuV greift nur in gelisteten Gemeinden — Hösbach gehört nicht dazu. Die ortsübliche Vergleichsmiete bleibt zusätzlich die Obergrenze.
- Gibt es in Hösbach einen amtlichen Mietspiegel?
- Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
- Mietspiegel Markt Hösbach?
Ein von der Gemeinde veröffentlichter amtlicher Mietspiegel nach BGB ist nicht ersichtlich. Die Portal-Seite wiederholt nur den allgemeinen Bayern-Hinweis. Zur Begründung einer Mieterhöhung können Vermieter andere zulässige Mittel nutzen; im Zweifel Fachberatung einholen.
- Wo beantrage ich in Hösbach einen Wohnberechtigungsschein?
- Ist das Rathaus für den WBS zuständig?
- Was kostet der WBS?
Beim Landratsamt Aschaffenburg (Bayernstraße 18), nicht im Rathaus. Online-Antrag über das Kreis- bzw. Hösbacher Bürgerservice-Portal. Gebühren: Erteilung 7,50–20 €, Benennung für eine bestimmte Wohnung 12,50–25 €.
- Was kosten Kita-Plätze für Mieter-Familien in Hösbach?
- Wie hoch sind die Elternbeiträge Villa Kunterbunt?
- Wo melde ich mein Kind an?
Anmeldung über das Markt-Portal. Gemeindeeigene Staffel (Beispiel Villa Kunterbunt): Kindergarten 140–215 €, Krippe 210–322,50 € monatlich je nach Buchungszeit, plus Mahlzeiten. Andere Träger können abweichende Sätze haben.
Quelle: Villa Kunterbunt; ElternbeiträgeQuelle: Markt Hösbach; Kitaplatz-Anmeldung
- Wirkt der Grundsteuer-Hebesatz auf meine Nebenkosten?
- Hebesatz B Hösbach umlagefähig?
- Neue Grundsteuer in der Betriebskostenabrechnung?
Die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) darf der Vermieter umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Hebesatz B 2026 beträgt 360 %. Fehlt die Klausel, bleibt die Steuer beim Eigentümer.
- Wie komme ich als Mieter ohne Auto nach Aschaffenburg?
- Bahnhof oder nur Bus?
- Welcher Verbund gilt?
Beides: eigener Bahnhof (Aschaffenburger Straße 19) plus VAB-Busse nach Aschaffenburg ROB. Der Bahnhof ist unbesetzt; Service in Aschaffenburg Hbf (rund 6 km). Tickets über VAB oder DB Navigator.
Quelle: Deutsche Bahn; Bahnhof HösbachQuelle: VAB; Fahrplan und Tickets
- Brauche ich in Hösbach einen Anwohnerparkausweis?
- Was kostet die Tiefgarage?
- Parken samstags kostenlos?
Eine Bewohnerpark-Satzung ist nicht die dokumentierte Regel. Geregelt ist die Tiefgarage Schöllkrippener Straße: 30 Minuten frei, danach 0,50 € je angefangene halbe Stunde, Dauerparken 60 €/Monat; Samstagnachmittag und Sonntag gebührenfrei.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden