Immobilien zum Mieten in Günzburg
0 Immobilien werden in Günzburg zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Günzburg – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Günzburg
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Günzburg die bayerische Mietpreisbremse: Bei Neuvermietung von Bestandswohnungen darf die Nettokaltmiete die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % überschreiten. Bestandserhöhungen bis zur Vergleichsmiete sind auf 15 % in drei Jahren gekappt. Die Stadt steht neben Leipheim in der MiSchuV-Anlage; die Regelung läuft bis zum 31. Dezember 2029. Landesweite Kaufnebenkosten betreffen Sie als Mieter nicht — sie stehen im Bundesland-Block.
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: BayernPortal; Mieterschutz InfosQuelle: Justiz Bayern; Mieterschutz 2026
Gibt es einen amtlichen Mietspiegel?
Einen öffentlich hervorgehobenen qualifizierten Mietspiegel der Stadt Günzburg gibt es derzeit nicht als Standardinstrument. Die ortsübliche Vergleichsmiete müssen Vermieter und Mieter deshalb über andere Wege absichern — etwa über Vergleichswohnungen, ein Gutachten oder geeignete Datenquellen. Der Gutachterausschuss beim Landratsamt führt Kaufpreissammlungen und veröffentlicht im Grundstücksmarktbericht auch Hinweise zum Mietniveau im Landkreis; das ersetzt keinen Mietspiegel nach BGB. Online-„Mietspiegel“-Portale mit Angebotsmieten sind keine amtliche Vergleichsgrundlage.
Quelle: Landkreis Günzburg; Gutachterausschuss
Wo beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein?
Für eine öffentlich geförderte Sozialmietwohnung brauchen Sie in der Regel einen Wohnberechtigungsschein (WBS) oder eine behördliche Benennung. Wer im Stadtgebiet Günzburg gemeldet ist, wendet sich an die Stadtverwaltung (Rathaus); der Schein ist ein Jahr gültig. Die Gebühr liegt laut Landkreis-Hinweis derzeit bei 15 €. Welche Unterlagen nötig sind, steht in der Checkliste des Landkreises — ohne Einkommensgrenzen hier zu spekulieren.
Quelle: Landkreis Günzburg; WohnberechtigungsscheinQuelle: Landkreis Günzburg; WBS Unterlagen
Was zahlen Familien für Kita — und wie hilft der ÖPNV?
Städtische Kindertageseinrichtungen erheben monatliche Gebühren nach Buchungszeit; bei zwei Kindern gleichzeitig ermäßigen sich die Gebühren um 25 %, ab dem dritten Kind auf 50 % (städtische Tabelle ab 01.09.2024). Der Freistaat Bayern zieht ab dem Kindergartenalter 100 € Beitragszuschuss pro Kind und Monat ab (ab 1. September des Jahres, in dem das Kind drei wird, bis zur Einschulung) — das ist Entlastung, keine generelle Beitragsfreiheit. Anmeldung läuft über das Portal Little Bird. Mengenangaben zu Einrichtungen entfallen hier, weil das Angebot groß ist. Für den Arbeitsweg nach Ulm helfen Regionalzüge und Busse im DING-Tarif; innerorts Stadtbus und Flexibus.
Quelle: Stadt Günzburg; Kita-GebührenQuelle: Stadt Günzburg; Kita-AnmeldungQuelle: Gesetze Bayern; BayKiBiG ZuschussQuelle: Stadt Günzburg; ÖPNV Überblick
Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer: 3,5 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
- Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
- Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: LfSt Bayern; Grunderwerbsteuer
- Mieterschutz nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Justiz Bayern; Mieterschutz
- BayBO Solar nur Soll — Quelle: Gesetze Bayern; BayBO Solar
Häufige Fragen für Mieterinnen und Mieter in Günzburg
- Gilt in Günzburg die Mietpreisbremse?
- Seit wann gilt die Mietpreisbremse?
- Bis wann läuft die Verordnung?
Ja. Seit dem 1. Januar 2026 gilt Günzburg laut bayerischer Mieterschutzverordnung als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt. Bei Neuvermietung von Bestandswohnungen darf die Nettokaltmiete die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % überschreiten. Die Verordnung gilt bis zum 31. Dezember 2029.
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: BayernPortal; Mieterschutz Infos
- Welche Kappungsgrenze gilt in Günzburg?
- 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?
- Wie stark darf die Bestandsmiete steigen?
In Günzburg gilt die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % innerhalb von drei Jahren (statt der bundesweiten 20 %), wenn der Vermieter bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht. Modernisierungs- und Betriebskostenerhöhungen folgen eigenen Regeln. Die Regelung steht in derselben MiSchuV wie die Mietpreisbremse.
Quelle: Justiz Bayern; Mieterschutz 2026Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Text
- Gibt es in Günzburg einen amtlichen Mietspiegel?
- Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
- Gibt es einen qualifizierten Mietspiegel?
Einen öffentlich hervorgehobenen qualifizierten Mietspiegel der Stadt gibt es derzeit nicht. Die ortsübliche Vergleichsmiete müssen Sie deshalb über andere Wege absichern (Vergleichswohnungen, Gutachten oder geeignete Datenquellen). Der Gutachterausschuss des Landkreises veröffentlicht im Grundstücksmarktbericht Hinweise zum Mietniveau — das ist kein Mietspiegel nach BGB.
- Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn in Günzburg?
- Wer ist für den Wohnberechtigungsschein zuständig?
- Wie lange ist der WBS gültig?
Für öffentlich geförderte Sozialmietwohnungen brauchen Sie in der Regel einen Wohnberechtigungsschein (WBS) oder eine Benennung. Mit Wohnsitz im Stadtgebiet Günzburg ist die Stadtverwaltung (Rathaus) zuständig; der Schein gilt ein Jahr. Gebühr laut Landkreis-Hinweis derzeit 15 €.
Quelle: Landkreis Günzburg; WohnberechtigungsscheinQuelle: Landkreis Günzburg; WBS Unterlagen
- Was kostet die Kita für Mieterfamilien in Günzburg?
- Wie hoch ist der Bayern-Zuschuss?
- Gibt es Geschwisterermäßigung?
Städtische Gebühren richten sich nach Buchungszeit; bei zwei Kindern gleichzeitig ermäßigen sich die Gebühren um 25 %, ab dem dritten Kind auf 50 % (städtische Tabelle). Der Freistaat zieht ab Kindergartenalter 100 € monatlich ab. Anmeldung über Little Bird.
Quelle: Stadt Günzburg; Kita-GebührenQuelle: Stadt Günzburg; Kita-Anmeldung
- Betrifft mich als Mieter der Grundsteuer-Hebesatz?
- Ist die Grundsteuer in den Nebenkosten umlagefähig?
- Wie hoch ist der Hebesatz B?
Die Grundsteuer zahlt der Eigentümer an die Stadt. Ob sie über die Betriebskostenabrechnung auf Mieter umgelegt wird, hängt vom Mietvertrag ab. Für die neue Grundsteuer (ab 2025) liegt der Hebesatz B in Günzburg bei 310 % (Satzung ab 01.01.2025, bayerisches Flächenmodell).
Quelle: Stadt Günzburg; HebesatzsatzungQuelle: Grundsteuer Bayern; Flächenmodell
- Wie komme ich als Mieter ohne Auto nach Ulm?
- Welcher Verbundtarif gilt?
- Gibt es einen Stadtbus?
Regionalzüge und Busse (u. a. Linie 850) verbinden Günzburg mit Ulm; im Verbundraum gilt DING. Innerorts helfen Stadtbus und Flexibus. Für den Arbeitsweg prüfen Sie aktuelle Fahrpläne und Ticketangebote vor dem Umzug.
Quelle: Stadt Günzburg; ÖPNV ÜberblickQuelle: DING; Verbundtarif
- Welche Ausnahmen hat die Mietpreisbremse?
- Gilt die Bremse auch für Neubau?
- Was ist mit umfassender Modernisierung?
Das BGB kennt Ausnahmen von der Mietpreisbremse — unter anderem für bestimmte Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen. Ob eine Ausnahme greift, hängt vom konkreten Objekt und Vertrag ab; die bloße Lage in Günzburg entscheidet das nicht. Im Zweifel Fachberatung nutzen.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden