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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Grünstadt – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Beim Neuabschluss in Grünstadt greift keine Mietpreisbremse: Der Landkreis Bad Dürkheim gehört nicht zur Gebietskulisse der Verordnung vom September 2025 (Geltung ab 8. Oktober 2025). Die Nettokaltmiete muss trotzdem im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete bleiben. Bestandserhöhungen sind auf 20 % in drei Jahren gekappt — die abgesenkte 15-Prozent-Grenze gilt hier nicht. Landesweite Kaufnebenkosten stehen im Bundesland-Block.
Quelle: Land RLP; MieterschutzregelungenQuelle: Land RLP; Mietpreisbremse
Ein qualifizierter Mietspiegel für Grünstadt und die VG Leiningerland wird gerade erhoben (Anschreiben ab 31. Juli 2026, Zielveröffentlichung 2027). Bis dahin müssen Mieterhöhungen nach § 558 BGB mit Vergleichswohnungen, Gutachten oder — wo zulässig — anderen Belegen zur ortsüblichen Vergleichsmiete begründet werden. Ausgewählte Haushalte haben eine gesetzliche Mitwirkungspflicht; Ansprechpartner sind das Wohnungsamt der Stadt und der Fachbereich Bauen der VG.
Quelle: Stadt Grünstadt; Mietspiegel Erhebung
Für öffentlich geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Den allgemeinen oder speziellen WBS beantragen Sie bei der zuständigen Stelle der Stadtverwaltung Grünstadt; Einkommensgrenzen richten sich nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz. Legen Sie den Schein dem Vermieter vor dem Einzug vor. Das Wohnungsamt berät auch zum laufenden Mietspiegel-Projekt.
Quelle: Stadt Grünstadt; WBS beantragen
Die Grundsteuer kann über die Nebenkosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. In Grünstadt gilt für die neue Grundsteuer (ab 2025) der Hebesatz B von 580 % (Stadtratsbeschluss 24. Juni 2025, rückwirkend zum Jahresbeginn). Kita-Beitragsfreiheit ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr gilt landesweit; städtische Einrichtungen vormerken Sie online über die Stadtseite. Für den Alltag ohne Auto zählen Bahnhof (RB 45/RB 46) und Busse im VRN.
Quelle: Stadt Grünstadt; Grundsteuer HebesatzQuelle: Stadt Grünstadt; Kita VormerkungQuelle: Stadt Grünstadt; Verkehrsanbindung
Zusätzliche Info zum Bundesland Rheinland-Pfalz:
Nein. Seit dem 8. Oktober 2025 erfasst die rheinland-pfälzische Mietpreisbegrenzungsverordnung unter anderem Landau, Ludwigshafen, Mainz, Speyer, Worms sowie den Rhein-Pfalz-Kreis und Alzey-Worms — nicht den Landkreis Bad Dürkheim und damit nicht Grünstadt. Neuverträge richten sich nach den allgemeinen BGB-Regeln zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: Land RLP; Mietpreisbremse KulisseQuelle: Land RLP; Mietpreisbremse Presse
Es gilt die bundesweite Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren (maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete). Die abgesenkte 15-Prozent-Kulisse des Landes (Landau, Ludwigshafen, Mainz, Speyer, Rhein-Pfalz-Kreis) erfasst Grünstadt / den Landkreis Bad Dürkheim nicht.
Quelle: Land RLP; KappungsgrenzeQuelle: Deutscher Mieterbund; Kappungsgrenze Liste
Noch nicht. Ein qualifizierter Mietspiegel für Stadt und VG Leiningerland wird erhoben (Anschreiben ab 31. Juli 2026, Ziel 2027). Für ausgewählte Haushalte besteht eine gesetzliche Mitwirkungspflicht. Bis zur Veröffentlichung begründen Mieterhöhungen die Vergleichsmiete ohne fertigen Spiegel.
Den WBS (allgemein oder speziell) beantragen Sie bei der zuständigen Stelle der Stadtverwaltung Grünstadt. Er ist Voraussetzung für öffentlich geförderte Wohnungen; Einkommensgrenzen richten sich nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz. Das Wohnungsamt berät auch zum laufenden Mietspiegel-Projekt.
Vermieter dürfen die Grundsteuer über die Nebenkosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Nach der Reform (ab 2025) gilt in Grünstadt der Hebesatz B von 580 % (Beschluss 24. Juni 2025). Die Höhe Ihrer Abrechnung hängt vom Messbetrag und vom Vertrag ab — keine Rechenformel hier.
Ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis Schuleintritt ist die Betreuung landesweit beitragsfrei; Verpflegung und U2-/Hortplätze bleiben kostenpflichtig. Städtische Kitas vormerken Sie über die Online-Vormerkung auf gruenstadt.de.
Quelle: Land RLP; Kita BeitragsfreiheitQuelle: Stadt Grünstadt; Kita Vormerkung
Im VRN verbinden RB 45 und RB 46 den Bahnhof Grünstadt unter anderem mit Frankenthal und weiter in die Rhein-Neckar-Region; Regional- und Stadtbusse der Verkehrsbetriebe Leiningerland bedienen das Stadtgebiet. Aktuelle Takte prüfen Sie in myVRN bzw. auf bahnhof.de.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden