Immobilien zum Mieten in Garmisch-Partenkirchen
0 Immobilien werden in Garmisch-Partenkirchen zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Garmisch-Partenkirchen – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Garmisch-Partenkirchen
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Garmisch-Partenkirchen die bayerische Mieterschutzverordnung: Bei Neuabschluss darf die Nettokaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, Bestandserhöhungen sind auf 15 % in drei Jahren gekappt. Die Regeln laufen bis zum 31. Dezember 2029; bei Umwandlung in Eigentum greift eine Kündigungssperrfrist von zehn Jahren. Der Markt steht ausdrücklich in der Gemeindeanlage — die Bremse gilt hier also örtlich, nicht bloß als bayernweite Kulisse.
Quelle: Gesetze-Bayern; MieterschutzverordnungQuelle: Gesetze-Bayern; MiSchuV GemeindeanlageQuelle: Verkündungsplattform Bayern; MiSchuV Begründung
Wo prüfen Sie die ortsübliche Vergleichsmiete?
Für alle Gemeinden des Landkreises — und damit auch für den Markt — gibt es einen qualifizierten Mietspiegel der Zugspitz Region GmbH (mit Haus & Grund und Mieterbund Bayern). Online-Rechner und PDF helfen, die Vergleichsmiete zu Ihren Wohnungsmerkmalen einzuordnen. Das ist die Bezugsgröße für Mietpreisbremse und Mieterhöhungen im Bestand. Wer eine Erhöhung bekommt, kann die Angaben im Schreiben mit dem Rechner abgleichen.
Quelle: Zugspitz Region; Mietspiegel Rechner
Schützt die Zweckentfremdungssatzung den Mietwohnraum?
Ja, das ist ihr erklärtes Ziel. Seit dem 1. Oktober 2025 braucht, wer Wohnraum im Markt länger als acht Wochen im Jahr als Ferienunterkunft vermietet, mehr als die Hälfte gewerblich nutzt oder länger als drei Monate leer stehen lässt, eine Genehmigung des Marktes. Die Satzung gilt fünf Jahre für das gesamte Ortsgebiet. Für Mietsuchende heißt das: Wohnungen sollen dem dauerhaften Wohnungsmarkt erhalten bleiben — nicht automatisch dem Tourismus. Kurzvermietung bis acht Wochen bleibt ohne Zweckentfremdungs-Genehmigung möglich.
Quelle: Markt GaPa; ZweckentfremdungssatzungQuelle: Markt GaPa; Zweckentfremdung Begründung
Wo beantragen Sie WBS und Wohngeld?
Für öffentlich geförderte Wohnungen im Markt Garmisch-Partenkirchen ist das Wohnungsamt im Rathaus zuständig; im übrigen Landkreis das Landratsamt. Der Wohnberechtigungsschein (WBS) setzt unter anderem Einkommensgrenzen voraus und gilt bayernweit für passende Sozialwohnungen. Formulare liegen unter wohnen.bayern.de. Den Wohngeldantrag (Mietzuschuss) reichen Sie beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen ein; bei Bewilligung beginnt die Leistung in der Regel am Ersten des Antragsmonats.
Familien entlastet der Freistaat bis 31. Dezember 2026 mit 100 € Beitragszuschuss je Kind und Monat in geförderten Kindergärten (ab dem September, in dem das Kind drei wird, bis zur Einschulung). Bei knapper Kasse prüft das Amt für Kinder, Jugend und Familie eine Kostenübernahme. Platzanfragen laufen über das Portal Little Bird und parallel bei den Trägern — ohne dass Sie eine Mengenangabe der Einrichtungen brauchen.
Quelle: Landkreis GAP; WohnberechtigungsscheinQuelle: Wohnen Bayern; WBS FormulareQuelle: StMAS Bayern; Kita-BeitragszuschussQuelle: Landkreis GAP; Kita-KostenübernahmeQuelle: Leben in GAP; Kinderbetreuung Anmeldung
Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer: 3,5 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
- Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
- Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: LfSt Bayern; Grunderwerbsteuer
- Mieterschutz nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Justiz Bayern; Mieterschutz
- BayBO Solar nur Soll — Quelle: Gesetze Bayern; BayBO Solar
Häufige Fragen zum Mieten in Garmisch-Partenkirchen
- Gilt in Garmisch-Partenkirchen die Mietpreisbremse?
- Ist GaPa angespannter Wohnungsmarkt nach MiSchuV?
- Ab wann gilt die Mietpreisbremse hier?
Ja. Seit dem 1. Januar 2026 steht Garmisch-Partenkirchen in der Anlage der bayerischen Mieterschutzverordnung (MiSchuV). Bei Neuabschluss darf die Nettokaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Verordnung läuft bis zum 31. Dezember 2029.
Quelle: Gesetze-Bayern; MieterschutzverordnungQuelle: Gesetze-Bayern; MiSchuV Gemeindeanlage
- Welche Kappungsgrenze gilt bei Mieterhöhungen?
- Sind es 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?
- Wie stark darf die Miete im Bestand steigen?
In den MiSchuV-Gebieten — also auch in Garmisch-Partenkirchen — gilt die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren. Zusätzlich verlängert die Verordnung die Kündigungssperrfrist bei Umwandlung in Wohnungseigentum auf zehn Jahre.
Quelle: Verkündungsplattform Bayern; MiSchuV BegründungQuelle: Gesetze-Bayern; Mieterschutzverordnung
- Gibt es einen amtlichen Mietspiegel für Garmisch-Partenkirchen?
- Wo finde ich den Mietenrechner?
- Ist der Landkreis-Mietspiegel qualifiziert?
Ja. Die Zugspitz Region GmbH hat mit Haus & Grund und dem Deutschen Mieterbund Bayern einen qualifizierten Mietspiegel für alle Gemeinden des Landkreises erstellen lassen — inklusive Markt Garmisch-Partenkirchen. PDF und Online-Rechner stehen auf der Zugspitz-Region-Seite.
- Schützt die Zweckentfremdungssatzung Mietwohnungen vor Feriennutzung?
- Ab wann gilt die Satzung im Markt?
- Wie viele Wochen Kurzvermietung sind ohne Genehmigung erlaubt?
Ja — das ist das Ziel der Satzung. Seit dem 1. Oktober 2025 braucht Ferienvermietung über acht Wochen im Kalenderjahr eine Genehmigung des Marktes. Kürzere touristische Vermietung gilt nicht als Zweckentfremdung. Genehmigungspflichtig sind auch längerer Leerstand und überwiegende gewerbliche Nutzung.
- Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein in Garmisch-Partenkirchen?
- Wer ist für den WBS im Markt zuständig?
- Brauche ich einen WBS für Sozialwohnungen?
Für den Markt Garmisch-Partenkirchen ist das Wohnungsamt im Rathaus zuständig; im übrigen Landkreis das Landratsamt. Voraussetzung sind unter anderem Einkommensgrenzen. Mit dem Schein bewerben Sie sich bayernweit auf passende öffentlich geförderte Wohnungen; Formulare unter wohnen.bayern.de.
Quelle: Landkreis GAP; WohnberechtigungsscheinQuelle: Wohnen Bayern; WBS Formulare
- Wo beantrage ich Wohngeld als Mieter in Garmisch-Partenkirchen?
- Wer ist für den Mietzuschuss zuständig?
- Ab wann wirkt ein Wohngeldantrag?
Den Wohngeldantrag (Mietzuschuss) reichen Sie beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen ein. Bei Bewilligung beginnt die Leistung in der Regel am Ersten des Antragsmonats. Formulare und Hinweise finden Sie unter wohnen.bayern.de sowie beim Landratsamt.
Quelle: Landkreis GAP; WohngeldQuelle: Wohnen Bayern; Wohngeld Formulare
- Ist die Grundsteuer in den Nebenkosten umlagefähig?
- Welcher Hebesatz gilt in GaPa für die Grundsteuer B?
- Betrifft mich als Mieter die neue Grundsteuer?
Vermieter dürfen die Grundsteuer über die Nebenkosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Der Markt erhebt ab 2025 die neue Grundsteuer; Hebesatz B 730 % (bayerisches Flächenmodell). Die konkrete Jahressteuer steht im Bescheid — ohne Rechenbeispiel aus dem Hebesatz allein.
- Wie ist die ÖPNV-Anbindung für Mieter ohne Auto?
- Gilt der MVV auch für Busfahrten im Ort?
- Gibt es das 365-Euro-Ticket für Schüler?
Seit dem 1. Januar 2026 gilt im Landkreis der MVV-Tarif für Bus und Zug. Schüler und Azubis können das 365-Euro-Ticket nutzen; bei Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulwegs stellt der Aufgabenträger es bereit. Angebot und Takt bleiben lokal organisiert — der Verbund vereinfacht Ticket und Auskunft.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden