Immobilien zum Mieten in Füssen
0 Immobilien werden in Füssen zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Füssen – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Füssen
Seit dem 1. Januar 2026 steht Füssen auf der Liste der bayerischen Mieterschutzverordnung: Bei Neuvermietung von Bestandswohnungen darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen; Bestandserhöhungen sind auf 15 % in drei Jahren gekappt (bis 31.12.2029). Nach Umwandlung in Wohnungseigentum gilt zudem eine verlängerte Kündigungssperrfrist von zehn Jahren. Die neue Grundsteuer (ab 2025) kann über die Nebenkosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht — Hebesatz B der Stadt: 475 v. H.
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: Stadt Füssen; Grundsteuer Hebesätze
Wo finde ich den Mietspiegel?
Die Stadt stellt einen qualifizierten Mietspiegel bereit (Erstellung ALP-Institut mit den Mietervereinen Kempten und Kaufbeuren). Er gilt für den freien Wohnungsmarkt und dient der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Neuverträgen und Erhöhungen — sowie als Bemessungsgrundlage der Zweitwohnungsteuer. Download und Ansprechpartner stehen auf der Steueramt-Seite. Preisgebundener Wohnraum und kurzfristige Vermietung fallen nicht in den Anwendungsbereich.
Quelle: Stadt Füssen; Mietspiegel
Brauche ich einen Bewohnerparkausweis?
Im bewirtschafteten Bereich ja, wenn Sie ohne privaten Stellplatz parken wollen. Ab 2026 beantragen Sie den Ausweis über die Parkster-App (Kommunaler Ordnungsdienst). Die Jahresgebühr liegt zwischen 10,20 und 30,70 €. Wer eine Wohnung nur als Zweitwohnsitz nutzt, prüft parallel die Zweitwohnungsteuer: Ab 2026 sind es 25 % der Jahresnettokaltmiete — Anzeige beim Steueramt innerhalb eines Monats.
Quelle: Stadt Füssen; BewohnerparkausweisQuelle: Stadt Füssen; Zweitwohnungsteuer
Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein?
Zuständig ist das Landratsamt Ostallgäu (Soziale Wohnraumförderung), nicht das Rathaus Füssen allein. Den Wohnberechtigungsschein bzw. die Benennung für geförderte Mietwohnungen beantragen Sie dort; online geht das über das BayernPortal. Formulare und Unterlagenlisten stehen im Bürgerservice Ostallgäu. Für den Alltag ohne Auto: Bahnhof Füssen mit Regionalzügen Richtung Buchloe/München und Augsburg sowie Busse im allgäumobil-/RVA-Netz.
Quelle: BayernPortal; WBS Antrag OstallgäuQuelle: Deutsche Bahn; Bahnhof Füssen
Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer: 3,5 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
- Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
- Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: LfSt Bayern; Grunderwerbsteuer
- Mieterschutz nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Justiz Bayern; Mieterschutz
- BayBO Solar nur Soll — Quelle: Gesetze Bayern; BayBO Solar
Häufige Fragen zum Mieten in Füssen
- Gilt in Füssen die Mietpreisbremse?
- Wie stark darf die Neuvermietungsmiete steigen?
- Mieterschutzverordnung Füssen seit wann?
Ja. Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Mietpreisbremse: Bei Bestandswohnungen darf die Neuvermietungsmiete die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen (Ausnahmen nach BGB möglich). Die Regelung ist bis 31. Dezember 2029 befristet.
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: Justiz Bayern; Mieterschutzverordnung
- Welche Kappungsgrenze gilt in Füssen?
- Darf die Miete um 20 Prozent in drei Jahren steigen?
- Mieterhöhung Bestand Füssen Limit?
In Füssen gilt die abgesenkte Kappungsgrenze: Innerhalb von drei Jahren höchstens 15 % bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (Modernisierung und Betriebskosten bleiben gesondert). Außerhalb der MiSchuV-Gemeinden wären es 20 %.
- Gibt es in Füssen einen amtlichen Mietspiegel?
- Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
- Ist der Mietspiegel qualifiziert?
Ja. Die Stadt veröffentlicht einen qualifizierten Mietspiegel (ALP-Institut mit den Mietervereinen Kempten und Kaufbeuren) für den freien Wohnungsmarkt. Download und Ansprechpartner finden Sie auf der Steueramt-Seite.
- Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein für Füssen?
- Welches Amt stellt den WBS aus?
- Geht der WBS-Antrag online?
Beim Landratsamt Ostallgäu (Soziale Wohnraumförderung). Den Antrag auf Wohnberechtigungsschein bzw. Benennung können Sie online über das BayernPortal stellen; Formulare und Unterlagenlisten stehen im Bürgerservice Ostallgäu.
- Was kostet Anwohnerparken in Füssen?
- Brauche ich einen Bewohnerparkausweis?
- Parkster-App Bewohnerparken Füssen?
Im bewirtschafteten Bereich brauchen Sie einen Bewohnerparkausweis. Ab 2026 beantragen Sie ihn über die Parkster-App; die Gebühr beträgt 10,20 bis 30,70 € pro Jahr. Fragen klärt der Kommunale Ordnungsdienst.
- Wird die Grundsteuer auf Mieter umgelegt?
- Hebesatz B Füssen Nebenkosten?
- Neue Grundsteuer in der Betriebskostenabrechnung?
Ja, wenn der Mietvertrag die Umlage der Grundsteuer vorsieht. Für die neue Grundsteuer (ab 2025) gilt in Füssen Hebesatz B 475 v. H.; die Jahressteuer setzt die Stadt aus dem Messbetrag des Finanzamts und diesem Hebesatz fest.
- Was zahlen Familien für Kita und Krippe in Füssen?
- Elternbeiträge Kindergarten Füssen Höhe?
- Landeszuschuss 100 Euro anrechnen?
Elternbeiträge sind nach Buchungszeit gestaffelt und nicht beitragsfrei. Der Freistaat rechnet den Kindergarten-Zuschuss von 100 € monatlich an; Träger und Stadt stimmen die Sätze ab — aktuelle Tabellen bei der jeweiligen Kita.
- Muss ich als Mieter mit Zweitwohnsitz Steuer zahlen?
- Zweitwohnungsteuer auch für Mieter?
- Anzeige Zweitwohnung Füssen Pflicht?
Ja, wenn Ihr Hauptwohnsitz woanders liegt. Ab 2026 beträgt die Zweitwohnungsteuer 25 % der Jahresnettokaltmiete. Begründung oder Aufgabe der Zweitwohnung müssen Sie dem Steueramt innerhalb eines Monats anzeigen.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden