Immobilien in Füssen

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Das Wichtigste über Füssen

In Füssen steuert die Stadt den Zweitwohnungsmarkt hart: Ab dem Jahr 2026 beträgt die Zweitwohnungsteuer 25 % der Jahresnettokaltmiete (bzw. der ortsüblich angesetzten Miete bei Eigennutzung). Wer eine Zweitwohnung begründet oder aufgibt, muss das dem Steueramt innerhalb eines Monats anzeigen — die Meldeamt-Ummeldung ersetzt diese Anzeige nicht. Für die neue Grundsteuer (ab 2025) setzt die Stadt Hebesatz A auf 415 v. H. und Hebesatz B auf 475 v. H. (Stadtratsbeschluss 26.11.2024, für 2026 unverändert bekanntgemacht).

Quelle: Stadt Füssen; Zweitwohnungsteuer Hebesätze

Gilt in Füssen die Mietpreisbremse?

Ja. Seit dem 1. Januar 2026 steht Füssen (Landkreis Ostallgäu) in der Anlage der bayerischen Mieterschutzverordnung. Bei Neuvermietung von Bestandswohnungen darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen; Bestandserhöhungen sind auf 15 % in drei Jahren gekappt. Die Verordnung gilt bis 31. Dezember 2029. Die ortsübliche Vergleichsmiete lesen Sie im qualifizierten Mietspiegel der Stadt (ALP-Institut mit den Mietervereinen Kempten und Kaufbeuren); er dient auch als Bemessungsgrundlage der Zweitwohnungsteuer.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: Stadt Füssen; Mietspiegel

Wie beantrage ich einen Bewohnerparkausweis?

Im bewirtschafteten Bereich brauchen Sie einen Bewohnerparkausweis, wenn Sie ohne privaten Stellplatz parken wollen. Ab 2026 laufen Anträge über die Parkster-App; Ansprechpartner ist der Kommunale Ordnungsdienst. Voraussetzung sind Wohnsitz im bewirtschafteten Gebiet und ein genutztes Kfz. Die Gebühr liegt bei 10,20 bis 30,70 € pro Jahr der Geltungsdauer. Für den Alltag ohne Auto ergänzen Bahnhof Füssen (Regionalzüge Richtung Buchloe/München und Augsburg) und das Busnetz allgäumobil/RVA.

Quelle: Stadt Füssen; BewohnerparkausweisQuelle: Deutsche Bahn; Bahnhof Füssen

Was steht im kommunalen Wärmeplan?

Ende September 2025 lag der kommunale Wärmeplan fertig vor (IfE Amberg, 100 % Bundesförderung) und ist online einsehbar. Er ist Orientierung für Heizungsentscheidungen ohne Anschlusszwang. Verbindliche Netzausweisungen und mögliche Folgen nach dem Gebäudeenergiegesetz prüft die Stadt gesondert — vor einem Heizungswechsel den aktuellen Stand auf der Wärmeplan-Seite nachlesen.

Quelle: Stadt Füssen; Wärmeplan

Bundesland Bayern:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
  • Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)

Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:

Häufige Fragen zu Füssen

  • Was kostet die Zweitwohnungsteuer in Füssen?
  • Muss ich eine Zweitwohnung anmelden?
  • Steuersatz Zweitwohnung Füssen 2026?

Ab dem Jahr 2026 beträgt die Steuer 25 % der Jahresnettokaltmiete (bzw. der ortsüblich angesetzten Miete). Wer eine Zweitwohnung begründet oder aufgibt, muss das dem Steueramt innerhalb eines Monats anzeigen — die Meldeamt-Ummeldung reicht nicht.

Quelle: Stadt Füssen; Zweitwohnungsteuer

  • Wie gut ist Füssen per Bahn angebunden?
  • Gibt es einen Bahnhof in Füssen?
  • Kann ich nach München mit dem Zug fahren?

Ja. Der Bahnhof Füssen ist Endpunkt der Strecke über Buchloe; Regionalzüge (u. a. BRB) verbinden Richtung München und Augsburg — typisch mit Umstieg in Buchloe. Für den Stadt- und Regionalverkehr nutzen viele das Busnetz allgäumobil/RVA.

Quelle: Bayerische Regiobahn; Liniennetz FüssenQuelle: Deutsche Bahn; Bahnhof Füssen

  • Liegt in Füssen ein kommunaler Wärmeplan vor?
  • Muss ich wegen des Wärmeplans die Heizung tauschen?
  • Gibt es schon Fernwärmenetze im Stadtgebiet?

Ja. Ende September 2025 wurde der kommunale Wärmeplan fertiggestellt und online gestellt. Er ist strategische Orientierung ohne Anschlusszwang; verbindliche Aussagen zu künftigen Nahwärmenetzen trifft die Stadt erst nach weiteren Prüfungen.

Quelle: Stadt Füssen; Wärmeplan

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Füssen?
  • Was gilt nach der Grundsteuerreform ab 2025?
  • Hebesatz A und B Füssen aktuell?

Ab dem 1. Januar 2025 gelten für die neue Grundsteuer Hebesatz A 415 v. H. und Hebesatz B 475 v. H. (Stadtratsbeschluss 26.11.2024; für 2026 unverändert). Das Finanzamt ermittelt den Messbetrag nach dem bayerischen Flächenmodell; die Stadt wendet den Hebesatz an.

Quelle: Stadt Füssen; Grundsteuer Hebesätze

  • Was kostet Anwohnerparken in Füssen?
  • Brauche ich einen Bewohnerparkausweis?
  • Parkster-App Bewohnerparken Füssen?

Im bewirtschafteten Bereich brauchen Sie einen Bewohnerparkausweis. Ab 2026 beantragen Sie ihn über die Parkster-App; die Gebühr beträgt 10,20 bis 30,70 € pro Jahr. Fragen klärt der Kommunale Ordnungsdienst.

Quelle: Stadt Füssen; Bewohnerparkausweis

  • Was kosten Kita und Kindergarten in Füssen?
  • Sind die Elternbeiträge beitragsfrei?
  • Gibt es einen Landeszuschuss?

Nein, beitragsfrei sind die Plätze nicht. Elternbeiträge sind nach Buchungszeit gestaffelt und werden von Stadt und Trägern abgestimmt; der Freistaat bezuschusst Kindergartenplätze mit 100 € monatlich. Aktuelle Sätze erfragen Sie bei der jeweiligen Einrichtung.

Quelle: AWO Kita Weidach; Kita-Gebühren

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden