DAS BESONDERE WOHNERLEBNIS IN KATZWANG


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Eckental – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Seit dem 1. Januar 2026 steht Eckental auf der Liste der bayerischen Mieterschutzverordnung: Bei Neuvermietung von Bestandswohnungen darf die Nettokaltmiete die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen; Bestandserhöhungen sind auf 15 % in drei Jahren gekappt — befristet bis 31. Dezember 2029. Ausnahmen (etwa bestimmte Neubauten) bleiben möglich. Die neue Grundsteuer (ab 2025) kann über die Nebenkosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht; Hebesatz B des Marktes liegt bei 330 v. H.
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: Markt Eckental; Grundsteuer Hebesätze
Zuständig ist das Landratsamt Erlangen-Höchstadt (Wohnberechtigung), wenn Ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Landkreis liegt. Dort stellen Sie den Antrag auf allgemeinen Wohnberechtigungsschein bzw. Benennung für geförderte Mietwohnungen; online geht das über das BayernPortal. Die Wohnungssuche bleibt Ihre Aufgabe — der Schein ist die Eintrittskarte, kein Vermittlungsauftrag. Für Sozialwohnungen und freie geförderte Bestände lohnt der Blick auf lokale Anbieter und Genossenschaften in der Region.
Quelle: Landratsamt Erlangen-Höchstadt; WohnberechtigungsscheinQuelle: BayernPortal; WBS Antrag online
Nein — der Markt Eckental veröffentlicht keinen eigenen amtlichen oder qualifizierten Mietspiegel. Für Mietpreisbremse und Mieterhöhungen bleibt die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich. Orientierung liefern Vergleichsangebote, Auskünfte und ggf. ein Sachverständigengutachten. Wer eine Erhöhung prüft, sollte die Vergleichsmiete und die Kappung von 15 % in drei Jahren getrennt betrachten.
Quelle: Gesetze Bayern; MieterschutzverordnungQuelle: Markt Eckental; Rathaus Startseite
Elternbeiträge setzen die Träger nach Buchungszeit fest; der Freistaat rechnet den Kindergarten-Zuschuss von 100 € monatlich an. Die Bedarfsanmeldung in Eckental ist nur digital möglich — ohne Direktanmeldung bei einzelnen Häusern. Fristen für das Betreuungsjahr erscheinen jährlich auf der Marktseite; ohne Bayern-ID und rechtzeitige Priorisierung der Wunsch-Einrichtungen riskieren Sie Nachteile bei der Platzvergabe.
Quelle: Markt Eckental; Kita-ElternbeiträgeQuelle: Markt Eckental; Kita-Anmeldung
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
Ja. Seit 1. Januar 2026 darf die Nettokaltmiete bei Neuabschluss höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen; im Bestand gilt die abgesenkte Kappung von 15 % in drei Jahren (bis 31.12.2029). Ausnahmen u. a. für bestimmte Neubauten bleiben möglich.
Quelle: Gesetze Bayern; MieterschutzverordnungQuelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Anlage
Nein — der Markt Eckental veröffentlicht keinen eigenen amtlichen Mietspiegel. Für die Mietpreisbremse und Erhöhungen bleibt die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich; Orientierung liefern Vergleichsangebote und ggf. Gutachten.
Beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis haben. Den Antrag können Sie online über das BayernPortal stellen; Wohnungen vermitteln Sie selbst.
Quelle: Landratsamt Erlangen-Höchstadt; WohnberechtigungsscheinQuelle: BayernPortal; WBS Antrag online
Ja, wenn der Mietvertrag die Umlage vorsieht. Der Markt setzt für die neue Grundsteuer (ab 2025) Hebesatz B mit 330 v. H. an; die Höhe Ihrer Abrechnung hängt vom Messbetrag Ihres Objekts ab.
Die Anmeldung ist in Eckental nur digital über das Bürgerserviceportal möglich. Für das Betreuungsjahr 2026/27 nannte der Markt u. a. Fristen bis Ende Februar (Krippe/Kindergarten) bzw. Ende März (Hort) — aktuelle Termine immer auf der Marktseite prüfen.
Viele Haushalte pendeln über die Gräfenbergbahn (Halt Eschenau/Forth) und den VGN zum Nürnberger Nordostbahnhof mit U-Bahn-Anschluss. Ob sich das für Sie lohnt, hängt von Arbeitsort, Takt und Ticketpreis ab — Fahrplan und Tarif online prüfen.
Quelle: Deutsche Bahn; Bahnhof EschenauQuelle: VGN; Tarifzonenpläne
Elternbeiträge sind trägerabhängig und richten sich nach der Buchungszeit. Der Freistaat bezuschusst Kindergartenplätze mit 100 € monatlich; beitragsfrei ist die Betreuung dadurch nicht automatisch.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden