Immobilien zum Mieten in Coburg
0 Immobilien werden in Coburg zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Coburg – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Coburg
In Coburg gilt keine Mietpreisbremse: Bei Neuvermietung von Bestandswohnungen gibt es keine gesetzliche Deckelung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die kreisfreie Stadt steht in der Mieterschutzverordnung Bayern (MiSchuV, ab 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2029) nicht in der Gebietskulisse. Im laufenden Vertrag begrenzt die bundesweite Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren Erhöhungen; die abgesenkte 15-Prozent-Grenze der Verordnung greift hier nicht.
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV ohne CoburgQuelle: Justiz Bayern; Mieterschutz
Wo beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein?
Für geförderten Wohnraum brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). In Coburg ist das Bauverwaltungs- und Umweltamt zuständig. Der allgemeine WBS gilt grundsätzlich bayernweit für geförderte Mietwohnungen; der gezielte WBS bezieht sich auf eine konkrete Wohnung. Termine lassen sich online vereinbaren. Für die Erteilung nennt die Stadt Gebühren von 7,50 € bis 20 € (bei bestimmten Abweichungen höher); eine Benennung für eine bestimmte Wohnung liegt bei 12,50 € bis 25 €.
Quelle: Stadt Coburg; WBS BeantragungQuelle: Stadt Coburg; Termin Wohnraumförderung
Woran orientieren Sie die Vergleichsmiete ohne Spiegel?
Die Stadt stellt klar: Es gibt keinen amtlichen Mietspiegel. Die Pflicht gilt erst ab 50.000 Einwohnern. Eine Mieterhöhung nach § 558 BGB muss der Vermieter deshalb anders begründen — typischerweise mit mindestens drei Vergleichswohnungen oder einem Sachverständigengutachten. Pauschale Portalpreise ersetzen diesen Nachweis nicht. Prüfen Sie Form und Begründung; die neue Miete muss im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete bleiben.
Quelle: Stadt Coburg; Mietspiegel Hinweis
Braucht die Umwandlung in eine Ferienwohnung eine Genehmigung?
Die Stadt Coburg hat keine Zweckentfremdungssatzung erlassen. Eine kommunale Genehmigungspflicht für leerstehenden Wohnraum, gewerbliche Nutzung oder kurzfristige Vermietung an Gäste besteht hier deshalb nicht. Das bayerische Zweckentfremdungsgesetz ermächtigt Gemeinden nur, wenn sie selbst einen angespannten Markt feststellen und eine Satzung beschließen — das ist in Coburg nicht geschehen. Andere baurechtliche Festsetzungen in einzelnen Bebauungsplänen können trotzdem Nutzungen steuern; das ist keine stadtweite Zweckentfremdungsregel.
Quelle: Stadt Coburg; keine Zweckentfremdungssatzung
Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer: 3,5 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
- Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
- Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: LfSt Bayern; Grunderwerbsteuer
- Mieterschutz nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Justiz Bayern; Mieterschutz
- BayBO Solar nur Soll — Quelle: Gesetze Bayern; BayBO Solar
Häufige Fragen zum Mieten in Coburg
- Gilt in Coburg die Mietpreisbremse?
- Darf die Neuvertragsmiete über der Vergleichsmiete liegen?
- Steht Coburg in der bayerischen Mieterschutzverordnung?
Nein. Coburg ist in der Mieterschutzverordnung Bayern (MiSchuV, ab 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2029) nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen. Die Mietpreisbremse (max. 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Neuvermietung von Bestandswohnungen) gilt hier nicht.
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuVQuelle: Justiz Bayern; Mieterschutz
- Welche Kappungsgrenze gilt in Coburg?
- Darf die Miete in drei Jahren um mehr als 15 Prozent steigen?
- Gilt die abgesenkte Kappungsgrenze auch in Coburg?
Es gilt die bundesweite Standard-Kappungsgrenze: Die Nettokaltmiete darf innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen (§ 558 Abs. 3 BGB). Die abgesenkte Grenze von 15 % greift nur in MiSchuV-Gebieten — Coburg gehört nicht dazu. Zusätzlich muss die neue Miete im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete bleiben.
- Gibt es in Coburg einen amtlichen Mietspiegel?
- Wo finde ich den Mietspiegel Coburg?
- Wie begründet der Vermieter eine Erhöhung ohne Spiegel?
Nein. Die Stadt Coburg bestätigt, dass es keinen amtlichen Mietspiegel gibt; die Pflicht gilt erst ab 50.000 Einwohnern. Mieterhöhungen nach § 558 BGB müssen dann über Vergleichswohnungen, Gutachten oder zulässige Alternativen begründet werden — nicht über einen städtischen Spiegel.
- Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein in Coburg?
- Wer ist für den WBS zuständig?
- Was ist der Unterschied zwischen allgemeinem und gezieltem WBS?
Zuständig ist das Bauverwaltungs- und Umweltamt der Stadt Coburg. Der allgemeine WBS gilt grundsätzlich bayernweit für geförderte Wohnungen; der gezielte WBS bezieht sich auf eine konkrete Wohnung. Termine online. Die Stadt nennt Gebühren von 7,50 € bis 20 € für die Erteilung; eine Benennung kostet 12,50 € bis 25 €.
- Gibt es in Coburg eine Zweckentfremdungssatzung?
- Brauche ich eine Genehmigung für eine Ferienwohnung?
- Darf Wohnraum länger leer stehen?
Nein. Die Stadt hat ausdrücklich keine Zweckentfremdungssatzung erlassen. Eine kommunale Genehmigungspflicht für Leerstand, gewerbliche Nutzung oder kurzfristige Vermietung an Gäste besteht deshalb nicht. Einzelne Bebauungspläne können Nutzungen trotzdem steuern — das ersetzt keine stadtweite Satzung.
- Brauche ich als Mieter einen Bewohnerparkausweis?
- Was kostet Anwohnerparken in Coburg?
- Wie viele Parkzonen gibt es?
Wenn Sie in einer der neun Bewohnerparkzonen wohnen und dort parken wollen: ja. Pro Haushalt maximal ein Ausweis, darauf zwei Kennzeichen. Für zwölf Monate 30 € plus 3 € Verwaltungsgebühr; kürzere Laufzeiten mindestens 10,20 €.
- Was zahlen Familien für die Kita in Coburg?
- Gibt es Beitragsfreiheit im Kindergarten?
- Hilft der Bayern-Zuschuss von 100 Euro?
Elternbeiträge sind träger- und buchungszeitabhängig; eine kommunale Beitragsfreiheit für alle Altersstufen gibt es nicht. Der Freistaat senkt den Beitrag vom 1. September des Jahres, in dem das Kind drei wird, bis zur Einschulung um 100 € monatlich. Bei geringem Einkommen Antrag auf Übernahme beim Jugendamt prüfen.
- Wie ist die ÖPNV-Anbindung für Mieter ohne Auto?
- Reicht ein VGN-Ticket für Stadtbus und Bahn?
- Kann ich mit dem Deutschlandticket fahren?
Seit 2024 gilt der VGN-Tarif in Stadt und Landkreis: Stadtbus (SÜC) und Regionalbahn im Verbund mit einem Ticket. Pendeln nach Bamberg oder Nürnberg läuft über Regionalexpress; Tickets über VGN-App oder Automaten. Das Deutschlandticket gilt in den jeweiligen Unternehmen gemäß deren Regeln. Ab 1. September 2026 fährt CoburgMobilBus die Regionalbusse im Landkreis — Tarif bleibt VGN.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden