Immobilien zum Mieten in Celle
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Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Celle – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Celle
Die Stadt Celle führt einen qualifizierten Mietspiegel 2024 mit Online-Rechner. Er gilt für nicht preisgebundenen Wohnraum in Mehrfamilienhäusern mit typischerweise 25–130 m² Wohnfläche. Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser fallen nicht in den Geltungsbereich.
Mit wissenschaftlichen Methoden erstellt und vom Rat legitimiert, liefert er die ortsübliche Vergleichsmiete für Neuvertrag und Erhöhung. Den Rechner und die Broschüre finden Sie im Serviceportal der Stadt.
Quelle: Stadt Celle; Mietspiegel 2024
Gilt in Celle die Mietpreisbremse?
Nein. Die Stadt Celle gehört nicht zu den 57 Kommunen der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung — anders als etwa die Gemeinde Winsen (Aller) im Landkreis. Die Begrenzung der Neuvertragsmiete auf höchstens 10 % über der Vergleichsmiete greift hier deshalb nicht.
Im Bestand gilt die bundesweite Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren, nicht die abgesenkte 15-Prozent-Grenze. Zusätzlich muss jede Erhöhung im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete bleiben. Eine genehmigungspflichtige Umwandlung nach § 250 BauGB gilt hier ebenfalls nicht, weil Celle nicht als angespannter Wohnungsmarkt bestimmt ist.
Quelle: Land Niedersachsen; MieterschutzverordnungQuelle: Land Niedersachsen; Mieterschutz Gebiete
Wann brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein?
Für öffentlich geförderte Wohnungen beantragen Sie den Wohnberechtigungsschein (WBS) bei der zuständigen Stelle; in Celle sind Stadt und Landkreis zuständig. Die Gebühr liegt zwischen 18 und 40 €; die Gültigkeit beträgt in der Regel ein Jahr und gilt nur in Niedersachsen.
Der Schein nennt die zulässige Wohnfläche und gegebenenfalls einen besonderen Personenkreis. Er ist keine Wohnungszuweisung: Einen Anspruch auf Vermittlung einer konkreten Wohnung gibt es nicht. Beim Abschluss des Mietvertrags übergeben Sie den Schein der Vermieterin oder dem Vermieter.
Quelle: Stadt Celle; WohnberechtigungsscheinQuelle: Landkreis Celle; Wohnberechtigungsschein
Was gilt bei Kita und Klimaschutzfonds?
Kindergartenplätze sind ab dem dritten Geburtstag bis zur Einschulung für bis zu acht Stunden täglich beitragsfrei; Verpflegung bleibt extra. Krippe und längere Zeiten folgen der Entgeltordnung ab dem 1. August 2026. Die Vormerkung läuft über das Kita-Portal; Kostenübernahme nach § 90 SGB VIII beantragen Sie beim Jugendamt, Trift 26.
Ab der Förderperiode 2026 können auch Mieterinnen und Mieter den Klimaschutzfonds nutzen — unter anderem für Haushaltsgroßgeräte der Effizienzklasse A. Anträge laufen vom 1. Januar bis 31. Mai; der Rat hat die Richtlinien am 3. Dezember 2025 aktualisiert. Die Grundsteuer B (Hebesatz 545 % ab 2025, neue Grundsteuer) darf nur über die Nebenkosten laufen, wenn der Mietvertrag das vorsieht.
Quelle: Stadt Celle; Kita-BeiträgeQuelle: Stadt Celle; Klimaschutzfonds MieterQuelle: Stadt Celle; Grundsteuer Hebesatz
Bundesland Niedersachsen:
- Grunderwerbsteuer: 5,0 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der Mieterschutzverordnung
- Neue Grundsteuer: Flächen-Lage-Modell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
- Solarpflicht: NBauO — Neubau und Dachsanierung (ab 50 m² Dach)
Zusätzliche Info zum Bundesland Niedersachsen:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: LStN; Grunderwerbsteuer
- Mieterschutzverordnung nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Land Niedersachsen; Mieterschutz
- Grundsteuer Flächen-Lage-Modell — Quelle: Finanzministerium Niedersachsen; Grundsteuerreform
Häufige Fragen für Mieterinnen und Mieter in Celle
- Gilt in Celle die Mietpreisbremse?
- Ist Celle angespannter Wohnungsmarkt?
- Darf die Neuvertragsmiete die Vergleichsmiete stark überschreiten?
Nein. Celle gehört nicht zu den 57 Kommunen der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung. Die Mietpreisbremse (höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Wiedervermietung) greift hier nicht. Maßstab bleibt die ortsübliche Vergleichsmiete — Orientierung liefert der qualifizierte Mietspiegel.
- Welche Kappungsgrenze gilt in Celle?
- Wie stark darf die Miete in drei Jahren steigen?
- Gilt die abgesenkte Kappungsgrenze 15 Prozent?
Es gilt die bundesweite Standard-Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren. Die abgesenkte Grenze von 15 % gilt nur in den per Landesverordnung ausgewiesenen Gebieten — Celle zählt nicht dazu. Zusätzlich muss die neue Miete im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
- Gibt es in Celle einen amtlichen Mietspiegel — und wo finde ich ihn?
- Ist der Mietspiegel 2024 aktuell?
- Gibt es einen Online-Rechner?
Ja. Die Stadt führt einen qualifizierten Mietspiegel (2024) mit Online-Rechner. Er gilt für nicht preisgebundenen Wohnraum in Mehrfamilienhäusern (Wohnfläche typischerweise 25–130 m²). Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser fallen nicht in den Geltungsbereich.
- Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn in Celle?
- Was kostet der Wohnberechtigungsschein?
- Gilt der Schein nur in Niedersachsen?
Für öffentlich geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS), wenn Ihr Haushalt die Einkommensgrenzen einhält. Zuständig sind Stadt oder Landkreis Celle. Die Gebühr liegt zwischen 18 und 40 €; Gültigkeit in der Regel ein Jahr und nur in Niedersachsen. Der Schein ist keine Wohnungszuweisung.
- Was zahlen Familien für Kita in Celle?
- Ist der Kindergarten beitragsfrei?
- Wo beantrage ich Kostenübernahme?
Kindergarten (ab dem dritten Geburtstag bis zur Einschulung) ist für bis zu acht Stunden täglich beitragsfrei; Verpflegung bleibt extra. Krippe und längere Betreuung richten sich nach der Entgeltordnung (ab 01.08.2026). Übernahme nach § 90 SGB VIII: Jugendamt Landkreis Celle, Trift 26.
- Ist die Grundsteuer in den Nebenkosten umlagefähig?
- Welcher Hebesatz gilt für Mieter indirekt?
Vermieter dürfen die Grundsteuer über die Nebenkosten umlegen — wenn der Mietvertrag das vorsieht. Fehlt die Vereinbarung, bleibt die Steuer beim Eigentümer. Für die neue Grundsteuer (Reform ab 2025) gilt in Celle für Grundsteuer B der Hebesatz 545 % (ab 01.01.2025, Flächen-Lage-Modell).
- Was kostet Bewohnerparken für Mieter in Celle?
- Brauche ich als Mieter einen Parkausweis?
Auch als Mieter brauchen Sie ohne privaten Stellplatz in einem ausgewiesenen Gebiet einen Bewohnerparkausweis. Die Gebühr beträgt 30 € für ein Jahr; der Ausweis gilt nur im eigenen Quartier und sichert keinen freien Platz.
- Können Mieter den Klimaschutzfonds der Stadt nutzen?
- Gibt es Zuschüsse für Haushaltsgeräte?
- Wann ist die Antragsfrist?
Ja. Ab der Förderperiode 2026 können auch Mieterinnen und Mieter den Klimaschutzfonds nutzen — unter anderem für Haushaltsgroßgeräte der Effizienzklasse A. Anträge laufen vom 1. Januar bis 31. Mai (Richtlinien ab 01.01.2026, Ratsbeschluss 03.12.2025).
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden