Immobilien zum Kaufen in Celle
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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Celle – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Kaufen in Celle
Die Stadtentwässerung stellt eine adressgenaue Starkregenhinweiskarte für das ganze Stadtgebiet bereit. Sie zeigt mögliche Überflutungsbereiche in drei Szenarien: intensiv, außergewöhnlich und extrem.
Die Karte nimmt an, dass Boden und Kanalisation zum Zeitpunkt des Regens bereits voll ausgelastet sind. Sie ist ein Vorsorge-Hinweis, keine verbindliche Einzelbewertung Ihres Grundstücks. Vor Kauf und Versicherung sollten Sie die Adresse zoomen.
Quelle: Stadtentwässerung Celle; Starkregenhinweiskarte
Welcher Hebesatz gilt nach der Reform?
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt das niedersächsische Flächen-Lage-Modell: Fläche und Lage, kein Verkaufspreis. Das Finanzamt Celle setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz. Ab dem 1. Januar 2025 beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B 545 %, der der Grundsteuer A 355 % (Ratsbeschluss 4. Dezember 2024).
Wer am 1. Januar Eigentümer ist, schuldet die Steuer für das ganze Jahr. Bei Verkauf bleibt der Verkäufer gegenüber der Stadt bis Jahresende zahlungspflichtig; interne Kaufvertragsabreden gelten nur zwischen den Parteien. Vor dem Kauf können Sie mit schriftlicher Vollmacht des Eigentümers Rückstände bei der Stadt erfragen. Fällig wird die Steuer quartalsweise zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Quelle: Stadt Celle; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Celle; Hebesatzsatzung 2025
Welches Grundbuchamt ist zuständig?
Zuständig ist das Amtsgericht Celle, Grundbuchamt, Mühlenstraße 8. Einsicht ist an Werktagen von 9 bis 12 Uhr möglich, donnerstags zusätzlich von 14 bis 16 Uhr — gebührenfrei, wenn Sie ein berechtigtes Interesse darlegen. Ein bloßes Kaufinteresse reicht dafür nicht.
Ein einfacher Grundbuchausdruck kostet 10 €, ein beglaubigter 20 €. Seit dem 2. Dezember 2024 übermitteln Notarinnen und Notare Eintragungsanträge elektronisch. Ohne steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung trägt das Amt Sie nicht als Eigentümer ein; den landesweiten Satz der Grunderwerbsteuer finden Sie im Bundesland-Block.
Quelle: Amtsgericht Celle; GrundbuchamtQuelle: Landesamt für Steuern Niedersachsen; Unbedenklichkeit Kauf
Wärmeplan, Förderung und Bodenrichtwert
Die kommunale Wärmeplanung ist seit dem 19. Dezember 2025 als abgeschlossen veröffentlicht — Orientierung bis 2040, ohne Heizungszwang. Der Klimaschutzfonds bezuschusst unter anderem Photovoltaik (200 € je kWp, höchstens 1.200 €) und energetische Sanierung; Anträge laufen vom 1. Januar bis 31. Mai. Aktualisierte Richtlinien gelten ab dem 1. Januar 2026 (Ratsbeschluss 3. Dezember 2025).
Amtliche Bodenrichtwerte liefert BORIS.NI / Immobilienmarkt.NI — ein Zonenwert je Quadratmeter unbebauten Bodens, kein Kaufpreis Ihres Objekts. Die Stadt Celle erhebt keine Zweitwohnungssteuer.
Quelle: Stadt Celle; WärmeplanungQuelle: Stadt Celle; KlimaschutzfondsQuelle: Immobilienmarkt.NI; BodenrichtwerteQuelle: Stadt Celle; Zweitwohnungssteuer
Bundesland Niedersachsen:
- Grunderwerbsteuer: 5,0 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der Mieterschutzverordnung
- Neue Grundsteuer: Flächen-Lage-Modell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
- Solarpflicht: NBauO — Neubau und Dachsanierung (ab 50 m² Dach)
Zusätzliche Info zum Bundesland Niedersachsen:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: LStN; Grunderwerbsteuer
- Mieterschutzverordnung nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Land Niedersachsen; Mieterschutz
- Grundsteuer Flächen-Lage-Modell — Quelle: Finanzministerium Niedersachsen; Grundsteuerreform
Häufige Fragen für Käuferinnen und Käufer in Celle
- Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf in Celle?
- Welcher GrESt-Satz gilt in Niedersachsen?
- Ab wann fällt die Grunderwerbsteuer an?
Für Grundstücke in Niedersachsen beträgt die Grunderwerbsteuer 5 % der Gegenleistung. Details und den landesweiten Rahmen finden Sie im Bundesland-Block. Ohne steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung trägt das Grundbuchamt Sie nicht als Eigentümer ein.
Quelle: Landesamt für Steuern Niedersachsen; Grunderwerbsteuer
- Welche Kaufnebenkosten kommen typischerweise dazu?
- Was kosten Notar und Grundbuch?
- Zahlt der Käufer die Maklercourtage?
Neben der Grunderwerbsteuer (siehe Bundesland-Block) fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) an; die genaue Höhe hängt von Kaufpreis und Beurkundungsumfang ab. Bei Wohnimmobilien gelten für Maklerprovisionen die bundesweiten Regeln. Planen Sie Steuer und Gebühren als Eigenkapital ein.
Quelle: Landesamt für Steuern Niedersachsen; Unbedenklichkeit Kauf
- Wo ist das zuständige Grundbuchamt für Celle?
- Welches Amtsgericht führt das Grundbuch?
- Was kostet ein Grundbuchausdruck?
Zuständig ist das Amtsgericht Celle, Grundbuchamt, Mühlenstraße 8, 29221 Celle. Einsicht an Werktagen 9–12 Uhr, donnerstags zusätzlich 14–16 Uhr. Ein einfacher Ausdruck kostet 10 €, ein beglaubigter 20 €. Seit dem 2. Dezember 2024 übermitteln Notare Einträge elektronisch.
- Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Celle?
- Welcher Hebesatz gilt ab 2025?
- Unterscheiden sich Grundsteuer A und B?
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt das Flächen-Lage-Modell (Fläche und Lage — kein Verkaufspreis). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Gemeinde den Hebesatz. Ab dem 1. Januar 2025 beträgt der Hebesatz für Grundsteuer B 545 %, für Grundsteuer A 355 %.
- Wo finde ich den Bodenrichtwert für ein Grundstück in Celle?
- Was ist BORIS.NI?
- Wer setzt die Bodenrichtwerte fest?
Amtliche Bodenrichtwerte ermittelt der Gutachterausschuss; für Niedersachsen sind sie kostenfrei über BORIS.NI / Immobilienmarkt.NI abrufbar (Adresse oder Flurstück). Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert je Quadratmeter unbebauten Bodens in einer Zone — kein Kaufpreis Ihres konkreten Objekts.
Quelle: Immobilienmarkt.NI; BodenrichtwerteQuelle: Gutachterausschüsse Niedersachsen; Bodenrichtwert-Erklärung
- Liegt Celle in einem Wärmeplan-Gebiet?
- Gibt es eine kommunale Wärmeplanung?
- Muss ich beim Kauf ein bestimmtes Heizsystem wählen?
Die kommunale Wärmeplanung der Stadt Celle ist seit dem 19. Dezember 2025 als abgeschlossen veröffentlicht. Sie dient als Orientierung zur künftigen Wärmeversorgung bis 2040 und verpflichtet Sie nicht zu einem bestimmten Heizsystem.
- Ist Celle laut Karte starkregen- oder hochwassergefährdet?
- Wo prüfe ich Starkregen vor dem Kauf?
- Gibt es eine Starkregenhinweiskarte?
Für Starkregen stellt die Stadtentwässerung eine adressgenaue Starkregenhinweiskarte mit drei Szenarien bereit — als Vorsorge-Hinweis, nicht als verbindliche Einzelbewertung. Für Hochwasser entlang von Gewässern prüfen Sie zusätzlich die landesweiten Hochwassergefahrenkarten.
- Welche Förderungen gibt es für Eigentum und Sanierung in Celle?
- Was fördert der Klimaschutzfonds?
- Gibt es Zuschüsse für Photovoltaik?
Kommunal unterstützt der Klimaschutzfonds unter anderem Photovoltaik (200 € je kWp, höchstens 1.200 €) und energetische Sanierung. Anträge laufen vom 1. Januar bis 31. Mai; aktualisierte Richtlinien gelten ab dem 1. Januar 2026. Landes- und Bundesprogramme prüfen Sie zusätzlich über die üblichen Förderportale.
- Erhebt Celle eine Zweitwohnungssteuer?
- Fällt beim Zweitwohnsitz in Celle eine lokale Steuer an?
Nein. Die Stadt Celle erhebt keine Zweitwohnungssteuer. Das entlastet den laufenden Aufwand, wenn Sie eine Wohnung als Nebenwohnsitz halten — unabhängig vom Kaufpreis.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden