Immobilien zum Mieten in Altötting
0 Immobilien werden in Altötting zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Altötting – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Altötting
Wer in der Kreisstadt mietet, fällt nicht unter die Mietpreisbremse — obwohl Burghausen, Kirchweidach und Stammham im selben Landkreis in der MiSchuV (ab 1. Januar 2026, bis 31. Dezember 2029) stehen. Ein amtlicher Mietspiegel fehlt im Ortsrecht. Für Bestandswohnungen gilt die allgemeine Kappung von 20 % in drei Jahren, nicht die abgesenkte 15-Prozent-Grenze der Verordnung. Für die neue Grundsteuer (ab 2025) gilt Hebesatz B 360 %; ob Vermieter sie über die Nebenkosten umlegen, hängt vom Mietvertrag ab.
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: Stadt Altötting; OrtsrechtQuelle: Stadt Altötting; Grundsteuer Hebesätze
Wohnberechtigungsschein beim Landratsamt, nicht im Rathaus
Den Wohnberechtigungsschein (Nachweis, dass Ihr Haushalt die Einkommensgrenzen für eine geförderte Wohnung einhält) beantragen Sie beim Landratsamt Altötting (Wohnraumförderung, Bahnhofstraße 38), auch online über das BayernPortal. Vermieterlisten zu Sozialwohnungen im Landkreis sendet die Stelle auf Anfrage. Wohngeld entscheidet ebenfalls das Landratsamt; Antragsvordrucke liegen im Sozialamt der Stadt bereit.
Quelle: BayernPortal; WBS LandratsamtQuelle: Stadt Altötting; Wohngeld
Parken: Tiefgarage Kapellplatz, Hofmark und Forum
Ohne privaten Stellplatz planen Sie mit den städtischen Tiefgaragen Am Kapellplatz, An der Hofmark und Am Forum. Seit 1. März 2025 kostet die Stunde 1,00 € (gebührenpflichtig Mo–So 8–22 Uhr). Dauerparkausweis: 76 € monatlich bzw. 760 € jährlich; im 2. Untergeschoss Hofmark 30 € im Monat. Die Stadt kann die Zahl der Dauerausweise begrenzen — ein Anspruch auf einen festen Platz entsteht nicht.
Quelle: Stadt Altötting; Tiefgaragengebühren
Kita nur digital — Fenster im Februar
Einen Kita- oder Kindergartenplatz melden Sie ausschließlich online über das städtische Verfahren, nicht per Direktanmeldung in der Einrichtung. Für das Betreuungsjahr 2026/2027 war das Fenster vom 1. bis 28. Februar 2026 geöffnet. Die Beiträge setzt der jeweilige Träger; bei geringem Einkommen beantragen Sie eine Kostenübernahme beim Kreisjugendamt. Den landesweiten Beitragszuschuss finden Sie im Bundesland-Block.
Quelle: Stadt Altötting; Kita-AnmeldungQuelle: Landratsamt Altötting; Kita-Kostenübernahme
Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer: 3,5 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
- Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
- Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: LfSt Bayern; Grunderwerbsteuer
- Mieterschutz nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Justiz Bayern; Mieterschutz
- BayBO Solar nur Soll — Quelle: Gesetze Bayern; BayBO Solar
Häufige Fragen zum Mieten in Altötting
- Gilt in Altötting die Mietpreisbremse?
- Steht die Kreisstadt auf der MiSchuV-Liste?
- Gilt die Bremse im Landkreis Altötting?
Nein in der Kreisstadt. In der Anlage zur MiSchuV (ab 1. Januar 2026, bis 31. Dezember 2029) stehen im Landkreis nur Burghausen, Kirchweidach und Stammham. Die 10-Prozent-Grenze bei Neuvermietung von Bestandswohnungen greift in Altötting Stadt also nicht.
- Welche Kappungsgrenze gilt für Mieterhöhungen in Altötting?
- Sind es 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?
- Gilt die abgesenkte Kappung der MiSchuV?
Die abgesenkte Kappung von 15 % gilt nur in MiSchuV-Gemeinden. Weil die Kreisstadt nicht gelistet ist, bleibt es bei der allgemeinen Grenze von 20 % in drei Jahren.
- Gibt es in Altötting einen amtlichen Mietspiegel?
- Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
- Hat die Stadt einen qualifizierten Mietspiegel?
Nein — im Ortsrecht der Stadt ist kein Mietspiegel hinterlegt. Vermieter müssen eine Erhöhung nach den gesetzlichen Begründungswegen darlegen (Vergleichswohnungen, Gutachten oder Mietdatenbank).
- Wo beantrage ich den Wohnberechtigungsschein in Altötting?
- Wer vergibt Sozialwohnungen im Landkreis?
- Geht der WBS-Antrag online?
Beim Landratsamt Altötting (Wohnraumförderung), nicht bei der Stadt. Der Antrag ist auch online über das BayernPortal möglich. Vermieterlisten zu Sozialwohnungen im Landkreis sendet die Stelle auf Anfrage.
Quelle: BayernPortal; WBS LandratsamtQuelle: Landratsamt Altötting; WBS
- Wo beantrage ich Wohngeld in Altötting?
- Entscheidet die Stadt über Wohngeld?
- Bekomme ich Formulare im Sozialamt?
Die Entscheidung liegt bei der Wohngeldbehörde im Landratsamt Altötting. Antragsvordrucke erhalten Sie im Sozialamt der Stadt.
- Darf die Grundsteuer auf die Nebenkosten umgelegt werden?
- Welcher Hebesatz gilt für Mieter indirekt?
- Was ist die neue Grundsteuer ab 2025?
Die Stadt setzt für die neue Grundsteuer (ab 2025) Hebesatz B 360 %. Ob Vermieter die Steuer über die Betriebskosten umlegen, hängt vom Mietvertrag ab. Das Finanzamt Burghausen setzt den Messbetrag.
- Was kostet das Parken ohne eigenen Stellplatz?
- Gibt es einen Bewohnerparkausweis?
- Welche Tiefgaragen nutze ich?
Kein Straßen-Bewohnerparken. Nutzen Sie die Tiefgaragen Kapellplatz, Hofmark und Forum: seit 1. März 20251,00 €/Stunde (8–22 Uhr). Dauerausweis 76 €/Monat bzw. 760 €/Jahr; 2. UG Hofmark 30 €/Monat.
- Werden Kita-Beiträge in Altötting übernommen?
- Wo stelle ich den Antrag auf Kostenübernahme?
- Wie läuft die Kita-Anmeldung?
Die Beiträge setzt der jeweilige Träger. Bei geringem Einkommen beantragen Sie eine Übernahme beim Kreisjugendamt. Die Anmeldung selbst läuft nur digital über die Stadt (Fenster 2026/2027: 1.–28. Februar 2026).
Quelle: Landratsamt Altötting; Kita-KostenübernahmeQuelle: Stadt Altötting; Kita-Anmeldung
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden