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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Grünstadt – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Grünstadt kauft, klärt Eigentumsumschreibung beim Amtsgericht Grünstadt (Grundbuchamt vor Ort) und prüft Lage sowie Pendelwege über A 6 und VRN; die landesweite Grunderwerbsteuer steht im Bundesland-Block. Beim Mieten gilt vor Ort keine Mietpreisbremse (Landkreis Bad Dürkheim nicht in der Kulisse ab 8. Oktober 2025); Bestandserhöhungen sind auf 20 % in drei Jahren gekappt.
Quelle: Land RLP; MieterschutzregelungenQuelle: Amtsgericht Grünstadt; Grundbuchamt
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025, wertabhängiges Bundesmodell) gilt in Grünstadt der Hebesatz der Grundsteuer B von 580 % — Stadtratsbeschluss vom 24. Juni 2025, rückwirkend zum 1. Januar 2025. Die Anhebung war nötig, weil der Kreis Bad Dürkheim die Kreisumlage erhöht hat und der städtische Haushalt sonst nicht auszugleichen gewesen wäre. Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt den Hebesatz. Den Jahresbetrag entnehmen Sie dem Bescheid.
Quelle: Stadt Grünstadt; Hebesatz B 580 %
Eigentumsumschreibung und Grundbuchauszüge für Grünstadt laufen über das Amtsgericht Grünstadt (Grundbuchamt, Tiefenthaler Straße 8). Öffentliche Bodenrichtwerte zeigt der Basisdienst BORIS.RLP; die Stadt verlinkt darauf unter „Bodenrichtwerte (Boris)“. Zonale Werte gelten für unbebaute Richtwertgrundstücke — nicht als Verkaufspreis Ihrer Immobilie.
Quelle: Amtsgericht Grünstadt; GrundbuchamtQuelle: Stadt Grünstadt; Bodenrichtwerte BORIS
Die A 6 (Ausfahrt 19) und Regionalbahnen RB 45/RB 46 im VRN prägen den Pendelalltag Richtung Frankenthal, Ludwigshafen/Mannheim und Neustadt. Für Heizungsentscheidungen gilt: Kommunen unter 100.000 Einwohnern müssen bis spätestens 30. Juni 2028 einen kommunalen Wärmeplan vorlegen; Anschlusszwang folgt aus einem Wärmeplan allein nicht. Den aktuellen Planungsstand erfragen Sie bei der Stadt. Hochwasser- und Starkregenrisiken prüfen Sie flurstückscharf über die Landes-Gefahrenkarten — nicht über den Ortsnamen.
Quelle: Stadt Grünstadt; VerkehrsanbindungQuelle: Land RLP; Hochwassergefahrenkarten
Zusätzliche Info zum Bundesland Rheinland-Pfalz:
In ganz Rheinland-Pfalz — und damit auch in Grünstadt — beträgt die Grunderwerbsteuer 5 % der Bemessungsgrundlage (in der Regel der Kaufpreis). Details und Ausnahmen: siehe auch den Bundesland-Block in der Ortsbeschreibung.
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) liegt der Hebesatz der Grundsteuer B bei 580 % — Stadtratsbeschluss vom 24. Juni 2025, rückwirkend zum 1. Januar 2025. Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt den Hebesatz.
Zuständig ist das Amtsgericht Grünstadt, Grundbuchamt, Tiefenthaler Straße 8, 67269 Grünstadt. Sprechzeiten und Kontakte stehen auf der Justizseite; Auszüge setzen berechtigtes Interesse voraus.
Öffentliche Bodenrichtwerte liefert der Basisdienst BORIS.RLP der Gutachterausschüsse. Die Stadt verweist unter „Bodenrichtwerte (Boris)“ auf das GeoPortal; zonale Werte gelten für unbebaute Richtwertgrundstücke, nicht als Verkaufspreis Ihrer Immobilie.
Quelle: Stadt Grünstadt; BodenrichtwerteQuelle: Gutachterausschüsse RLP; BORIS
Das Land fördert gemeinsam mit der ISB selbst genutztes Wohneigentum (zinsverbilligte Darlehen/Tilgungszuschüsse, Einkommensgrenzen, kein Rechtsanspruch). Anträge und Programme laufen über die Landeswohnraumförderung — siehe Serviceportal RLP bzw. Bundesland-Block.
Zusätzlich zur landesweiten Grunderwerbsteuer (5 %, siehe Bundesland-Block) fallen Notar- und Grundbuchkosten nach Gerichts- und Notarkostengesetz an; eine Maklerprovision nur, wenn Sie einen Makler beauftragt haben (Bestellerprinzip). Genaue Beträge hängen vom Kaufpreis und Auftrag ab.
Nein — entscheidend ist das Flurstück. Nutzen Sie die Hochwassergefahrenkarten des Landes (HQ10, HQ100, HQextrem) und die gesetzlichen Überschwemmungsgebiete im Wasserportal Rheinland-Pfalz.
Ja: Autobahnanschluss A 6 Ausfahrt 19 sowie Regionalzüge RB 45/RB 46 im VRN unter anderem nach Frankenthal, Monsheim und Richtung Neustadt/Bad Dürkheim. Nächste IC/ICE-Bahnhöfe nennt die Stadt unter anderem in Ludwigshafen, Mannheim und Worms.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden