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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Gärtringen – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Gärtringen kauft, plant die laufenden Eigentümerkosten der neuen Grundsteuer (ab 2025) mit: Der Gemeinderat hat am 5. November 2024 den Hebesatz Grundsteuer B auf 150 % und Grundsteuer A auf 400 % festgesetzt — erstmals für das Kalenderjahr 2025. Das Finanzamt ermittelt den Messbetrag nach dem Bodenwertmodell; die Gemeinde wendet den Hebesatz an. Landesweite Kaufnebenkosten (Grunderwerbsteuer-Satz) stehen im Bundesland-Block.
Quelle: Gemeinde Gärtringen; GrundsteuerQuelle: Destatis (grundradar); Hebesatz B 2025
Gärtringen liegt im Bezirk des Amtsgerichts Böblingen; das Grundbuch führt das Grundbuchamt Böblingen (das Ausdruck-Portal der Justiz BW listet die Gemeinde ausdrücklich). Einsicht und Abschrift beantragen Sie dort, über das Online-Verfahren oder über Ihren Notar — nicht im Rathaus Gärtringen am Rohrweg. Öffentliche Bodenrichtwerte liefert das Portal der Gutachterausschüsse (BORIS-BW); der Richtwert ist ein Zonen-Durchschnitt für den Boden, kein individueller Verkehrswert Ihrer Immobilie.
Quelle: Amtsgericht Böblingen; GerichtsbezirkQuelle: Justiz BW; Grundbuchamt BöblingenQuelle: Gutachterausschüsse BW; BORIS-BW
Die Gemeinde hat am 4. April 2023 eine kommunale Wärmeplanung beschlossen, obwohl sie keine Große Kreisstadt ist. Als mögliche Nahwärmequartiere nennt sie unter anderem die Neue Ortsmitte, das Gebiet Am S-Bahnhof, die Umgebung der Theodor-Heuß-Realschule und den Ortsteil Rohrau. Ob später ein Netz kommt, entscheidet eine eigene Machbarkeit — der Wärmeplan ersetzt keine Gebäude-Heizungsplanung und begründet keinen Anschlusszwang. Bei Neubau und wesentlicher Dachsanierung gilt landesweit die Solarpflicht (KlimaG BW); Details im Bundesland-Block.
Quelle: Gemeinde Gärtringen; WärmequartiereQuelle: Gemeinde Gärtringen; Wärmeplanung
Wollen Sie die Immobilie später vermieten, gilt in Gärtringen keine Mietpreisbremse — die Gemeinde steht nicht in der Gebietskulisse ab 1. Januar 2026. Nachbarorte wie Böblingen und Holzgerlingen schon. Bestandserhöhungen bleiben bei höchstens 20 % in drei Jahren gekappt. Einen eigenen kommunalen Mietspiegel gibt es nicht; die Gemeinde verweist auf die Nachbarstädte Böblingen, Sindelfingen und Herrenberg.
Quelle: Land Baden-Württemberg; MietpreisbremseQuelle: Gemeinde Gärtringen; Mietspiegel
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
Der Satz ist landesweit einheitlich — Details und aktuelle Prozentzahl stehen im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung (nicht kommunal verschieden). Bemessungsgrundlage ist in der Regel der Kaufpreis; Ausnahmen (z. B. nahe Angehörige) regelt das Grunderwerbsteuergesetz.
Für die neue Grundsteuer (ab 2025) hat der Gemeinderat am 5. November 2024 festgesetzt: Grundsteuer B 150 %, Grundsteuer A 400 % — erstmals für das Kalenderjahr 2025. Destatis bestätigt denselben Stand zum Stichtag 30. Juni 2025. Das Finanzamt ermittelt den Messbetrag nach dem Bodenwertmodell; die Gemeinde wendet den Hebesatz an. Der Jahresbetrag steht im Grundsteuerbescheid, nicht als Verkehrswert der Immobilie.
Quelle: Destatis (grundradar); Hebesatz 2025Quelle: Gemeinde Gärtringen; Grundsteuer
Zuständig ist das Grundbuchamt Böblingen; Gärtringen liegt im Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Böblingen und ist im Ausdruck-Portal der Justiz BW diesem Grundbuchamt zugeordnet. Anträge laufen schriftlich, über das Online-Verfahren oder über den Notar — nicht über das Bürgeramt im Rohrweg.
Quelle: Amtsgericht Böblingen; GerichtsbezirkQuelle: Justiz BW; Grundbuchamt Böblingen
Öffentliche Bodenrichtwerte liefert das Portal der Gutachterausschüsse (BORIS-BW). Der Richtwert ist ein Zonen-Durchschnitt für den Boden — kein individueller Verkehrswert und kein Verkaufspreis Ihrer Immobilie. Für die neue Grundsteuer sind die Werte zum Stichtag 1. Januar 2022 maßgeblich.
Quelle: Gutachterausschüsse BW; BORIS-BWQuelle: Finanzministerium BW; Grundsteuer-FAQ
Neben der landesweiten Grunderwerbsteuer (siehe Bundesland-Block) rechnen Sie mit Notar- und Grundbuchgebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Eine Maklerprovision fällt nur an, wenn ein Makler beauftragt wurde — Höhe und wer sie trägt, stehen im Nachweis bzw. Vertrag. Planen Sie die Nebenkosten als Eigenkapitalpuffer ein.
Landesweit fördert Wohnungsbau BW über die L-Bank das Z15-Darlehen für selbst genutztes Wohneigentum (typisch Familien mit minderjährigem Kind, Einkommens- und Wohnflächengrenzen). Den Antrag füllen Sie im Förderportal aus; die Wohnraumförderungsstelle im Landkreis prüft und leitet weiter. Konditionen und Voraussetzungen: siehe L-Bank und aktuelle Förderunterlagen.
Die Gemeinde hat am 4. April 2023 eine Wärmeplanung beschlossen und nennt mögliche Quartiere — darunter Neue Ortsmitte, Am S-Bahnhof und Rohrau. Das ist eine strategische Übersicht, kein Anschlusszwang und keine Gebäude-Detailplanung. Ob ein Netz kommt, setzt eine eigene Machbarkeitsprüfung voraus; prüfen Sie den Stand vor einem Heizungstausch auf der Gemeindeseite.
Quelle: Gemeinde Gärtringen; WärmequartiereQuelle: Gemeinde Gärtringen; Wärmeplanung
Das ist grundstücksweise zu prüfen, nicht pauschal für die ganze Gemeinde. Die Landesanstalt für Umwelt stellt Hochwassergefahrenkarten und die HWRM-Abfrage bereit (HQ10, HQ100, Extrem). Gebiete mit statistisch 100-jährlichem Hochwasser gelten in Baden-Württemberg als festgesetzte Überschwemmungsgebiete. Vor dem Kauf die Karte zum Flurstück öffnen.
Quelle: Land Baden-Württemberg; Hochwasser BWQuelle: LUBW; HWRM-Abfrage
Nein — Gärtringen ist nicht in der Gebietskulisse. Neuvertragsmieten unterliegen hier nicht der 10-Prozent-Grenze über der Vergleichsmiete; Bestandserhöhungen bleiben bei 20 % in drei Jahren. In Sindelfingen, Böblingen und Holzgerlingen gelten Bremse und 15-Prozent-Kappung (befristet, Stand Verordnung 2026). Details zur Landesliste: Bundesland-Block.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden